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Value

551,873 EUR

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KMB Plan | Werk| Stadt GmbH

Description

Die Universitätsstadt Tübingen plant nördlich des Hauptbahnhofs einen neuen Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB). Die umzugestaltende Gesamtfläche bei den Verkehrsanlagen beträgt 14 000 m2 und bei den Freianlagen 50 000 m2 und umfasst den heutigen ZOB, die Flächen vor dem Bahnhof sowie den Anlagenpark. Die Realisierung des Gesamtprojekts ist für den Zeitraum zwischen 2019 und 2023 vorgesehen. Die Umbauarbeiten werden unter Aufrechterhaltung des Betriebs wesentlicher Teile des heutigen ZOB durchgeführt. Der Projektumfang für die Maßnahmen im öffentlichen Raum beläuft sich nach aktuellem Stand auf rund 26 Mio. EUR. Im Anschluss an die Umgestaltung der öffentlichen Räume soll auf dem Areal ein Baufeld mit einer Größe von rund 5 000 m2 für eine Geschäfts- und Wohnnutzung entwickelt werden. Bestandteile der Planungsleistungen für das VgV-Verfahren sind die Kfz-Tiefgarage mit Fahrradtiefgarage, Abbruch der Unterführung und der Parkgasstätte. Zentral vor dem Hauptbahnhof unter den öffentlichen Verkehrsflächen ist eine eingeschossige Tiefgarage vorgesehen, die von Westen angefahren und als erster Baustein des Gesamtprojektes ab Herbst 2019 bis Frühjahr 2021 realisiert werden soll. Die Tiefgarage soll als kombiniertes Bauwerk mit einem Teil für Kraftfahrzeuge und einem weiteren Teil für Fahrräder realisiert werden. Unmittelbar angrenzend soll sich nördlich ein oberirdischer Gebäudekörper anschließen, der ergänzende Nutzungen enthalten soll. In der Tiefgarage für Fahrräder soll voraussichtlich eine Werkstatt untergebracht werden. Die Zufahrt zur Fahrradtiefgarage erfolgt über eine nördlich angrenzende Fahrrampe. Für das oberirdische Gebäude wird zu einem späteren Zeitpunkt ein separates Planungsverfahren durchgeführt. Für die Planung der öffentlichen Frei- und Verkehrsräume wurde ein eigenes Vergabeverfahren durchgeführt. Aufgrund der Komplexität des Projektes bestehen enge Abhängigkeiten zu weiteren Projekten im Umfeld. Ein- und Ausgänge der Tiefgarage sowie die Art der Rampenführung ist in enger Abstimmung mit dem Freianlagenplaner unter Federführung der Universitätsstadt Tübingen durchzuführen. Für die Tiefgarage wurde im Grundsatz ein Baufeld definiert. Die genaue Lage ist im weiteren Planverfahren zu definieren. Im Vorfeld des Baus der Tiefgarage werden Leitungsverlegungen durchgeführt. Für den Bau der Tiefgarage gelten neben den allgemeinen Regelwerken und Gesetzen wie zum Beispiel die Garagenverordnung Baden-Württemberg insbesondere auch die Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs 05 (EAR 05). Im Baufeld der Tiefgarage befindet sich derzeit noch eine Fußgängerunterführung mit einer stillgelegten WC-Anlage im UG, einem unterkellerten oberirdischen Bauwerk (Gaststätte/Wartehalle) sowie einem unterirdischen Kiosk sowie 3 Treppenaufgängen, die im Zuge der Realisierung der Tiefgarage abgebrochen werden sollen und Bestandteil der Baufeldfreimachung innerhalb des hier ausgeschriebenen Planungsverfahrens sind. Fußgängerunterführung: Länge ca. 60 m, Breite 6,50 m, Gründungssohle ca. 4,50 m unter GOK. Restaurant/Wartehalle: Länge ca. 30 m, Breite. max. 15 m, eingeschossig, teilunterkellert, Weitere Kellerräume (WC u.a.) 210 m3 umbauter Raum. Gründung: vermutlich Pfahlgründung. Die Gründungssohle der Unterführung befindet sich im Grundwasserschwankungsbereich und wird vom Wasserregime des Neckars beeinflusst. Das Bauwerk ist mit einer Wasserhaltung/Sickerwasserleitungen umschlossen. Das unterirdische Bauwerk ist aus Beton, beim oberirdischen Baukörper handelt es sich um eine natursteinverkleidete Beton-Stahl-Konstruktion. Eine genaue Bauaufnahme wird noch durchgeführt. Los 1: Planungsleistung für die Objektplanung. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Objektplanungsleistungen für den Neubau einer Tiefgarage am Hauptbahnhof in Tübingen gemäß HOAI 2013 – 5. Auflage, §§ 33. ff für die Grundleistung der Leistungsphasen 1-9. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, für folgende Stufen: — Leistungsphase 1-4, — Leistungsphase 5-8. Zentral vor dem Hauptbahnhof unter den öffentlichen Verkehrsflächen ist eine eingeschossige Tiefgarage vorgesehen, die von Westen angefahren und als erster Baustein des Gesamtprojektes ab Herbst 2019 bis Frühjahr 2021 realisiert werden soll. Die Tiefgarage soll als kombiniertes Bauwerk mit einem Teil für Kraftfahrzeuge und einem weiteren Teil für Fahrräder realisiert werden. Unmittelbar angrenzend soll sich nördlich ein oberirdischer Gebäudekörper anschließen, der ergänzende Nutzungen enthalten soll. In der Tiefgarage für Fahrräder soll voraussichtlich eine Werkstatt untergebracht werden. Die Zufahrt zur Fahrradtiefgarage erfolgt über eine nördlich angrenzende Fahrrampe. Für das oberirdische Gebäude wird zu einem späteren Zeitpunkt ein separates Planungsverfahren durchgeführt. Für die Planung der öffentlichen Frei- und Verkehrsräume wurde ein eigenes Vergabeverfahren durchgeführt. Aufgrund der Komplexität des Projektes bestehen enge Abhängigkeiten zu weiteren Projekten im Umfeld. Ein- und Ausgänge der Tiefgarage sowie die Art der Rampenführung ist in enger Abstimmung mit dem Freianlagenplaner unter Federführung der Universitätsstadt Tübingen durchzuführen. Für die Tiefgarage wurde im Grundsatz ein Baufeld definiert. Die genaue Lage ist im weiteren Planverfahren zu definieren. Im Vorfeld des Baus der Tiefgarage werden Leitungsverlegungen durchgeführt. Für den Bau der Tiefgarage gelten neben den allgemeinen Regelwerken und Gesetzen wie zum Beispiel die Garagenverordnung Baden-Württemberg insbesondere auch die Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs 05 (EAR 05). Im Baufeld der Tiefgarage befindet sich derzeit noch eine Fußgängerunterführung mit einer stillgelegten WC-Anlage im UG, einem unterkellerten oberirdischen Bauwerk (Gaststätte/Wartehalle) sowie einem unterirdischen Kiosk sowie 3 Treppenaufgängen, die im Zuge der Realisierung der Tiefgarage abgebrochen werden sollen und Bestandteil der Baufeldfreimachung innerhalb des hier ausgeschriebenen Planungsverfahrens sind. Fußgängerunterführung: Länge ca. 60 m, Breite 6,50 m, Gründungssohle ca. 4,50 m unter GOK. Restaurant/Wartehalle: Länge ca. 30 m, Breite. max. 15 m, eingeschossig, teilunterkellert, Weitere Kellerräume (WC u.a.) 210 m3 umbauter Raum. Gründung: vermutlich Pfahlgründung. Die Gründungssohle der Unterführung befindet sich im Grundwasserschwankungsbereich und wird vom Wasserregime des Neckars beeinflusst. Das Bauwerk ist mit einer Wasserhaltung/Sickerwasserleitungen umschlossen. Das unterirdische Bauwerk ist aus Beton, beim oberirdischen Baukörper handelt es sich um eine natursteinverkleidete Beton-Stahl-Konstruktion. Eine genaue Bauaufnahme wird noch durchgeführt. Los 2: Planungsleistung der Tragwerksplanung. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Fachplanungsleistungen – Tragwerk gemäß HOAI 2013 §§ 49 ff. für die Grundleistungen der Leistungsphase 1-6 und folgende besondere Leistungen: — Nachweis der Erdbebensicherung (LPH 3), — Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung (LPH 8). Zentral vor dem Hauptbahnhof unter den öffentlichen Verkehrsflächen ist eine eingeschossige Tiefgarage vorgesehen, die von Westen angefahren und als erster Baustein des Gesamtprojektes ab Herbst 2019 bis Frühjahr 2021 realisiert werden soll. Die Tiefgarage soll als kombiniertes Bauwerk mit einem Teil für Kraftfahrzeuge und einem weiteren Teil für Fahrräder realisiert werden. Unmittelbar angrenzend soll sich nördlich ein oberirdischer Gebäudekörper anschließen, der ergänzende Nutzungen enthalten soll. In der Tiefgarage für Fahrräder soll voraussichtlich eine Werkstatt untergebracht werden. Die Zufahrt zur Fahrradtiefgarage erfolgt über eine nördlich angrenzende Fahrrampe. Für das oberirdische Gebäude wird zu einem späteren Zeitpunkt ein separates Planungsverfahren durchgeführt. Für die Planung der öffentlichen Frei- und Verkehrsräume wurde ein eigenes Vergabeverfahren durchgeführt. Aufgrund der Komplexität des Projektes bestehen enge Abhängigkeiten zu weiteren Projekten im Umfeld. Ein- und Ausgänge der Tiefgarage sowie die Art der Rampenführung ist in enger Abstimmung mit dem Freianlagenplaner unter Federführung der Universitätsstadt Tübingen durchzuführen. Für die Tiefgarage wurde im Grundsatz ein Baufeld definiert. Die genaue Lage ist im weiteren Planverfahren zu definieren. Im Vorfeld des Baus der Tiefgarage werden Leitungsverlegungen durchgeführt. Für den Bau der Tiefgarage gelten neben den allgemeinen Regelwerken und Gesetzen wie zum Beispiel die Garagenverordnung Baden-Württemberg insbesondere auch die Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs 05 (EAR 05). Im Baufeld der Tiefgarage befindet sich derzeit noch eine Fußgängerunterführung mit einer stillgelegten WC-Anlage im UG, einem unterkellerten oberirdischen Bauwerk (Gaststätte/Wartehalle) sowie einem unterirdischen Kiosk sowie 3 Treppenaufgängen, die im Zuge der Realisierung der Tiefgarage abgebrochen werden sollen und Bestandteil der Baufeldfreimachung innerhalb des hier ausgeschriebenen Planungsverfahrens sind. Fußgängerunterführung: Länge ca. 60 m, Breite 6,50 m, Gründungssohle ca. 4,50 m unter GOK. Restaurant/Wartehalle: Länge ca. 30 m, Breite. max. 15 m, eingeschossig, teilunterkellert, Weitere Kellerräume (WC u.a.) 210 m3 umbauter Raum. Gründung: vermutlich Pfahlgründung. Die Gründungssohle der Unterführung befindet sich im Grundwasserschwankungsbereich und wird vom Wasserregime des Neckars beeinflusst. Das Bauwerk ist mit einer Wasserhaltung/Sickerwasserleitungen umschlossen. Das unterirdische Bauwerk ist aus Beton, beim oberirdischen Baukörper handelt es sich um eine natursteinverkleidete Beton-Stahl-Konstruktion. Eine genaue Bauaufnahme wird noch durchgeführt. Los 3: Planungsleistung für die technische Ausrüstung HLS. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Fachplanungsleistungen – technische Ausrüstung HLS für die Anlagengruppen 1 bis 3 gemäß HOAI 2013 §§ 53 ff. für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 und folgende besondere Leistungen: — Plangutachten Be- und Einlüftung Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, für folgende Stufen: — Leistungsphase 1-3 (Leistungsphase 4 nach Bedarf), — Leistungsphase 5-8. Zentral vor dem Hauptbahnhof unter den öffentlichen Verkehrsflächen ist eine eingeschossige Tiefgarage vorgesehen, die von Westen angefahren und als erster Baustein des Gesamtprojektes ab Herbst 2019 bis Frühjahr 2021 realisiert werden soll. Die Tiefgarage soll als kombiniertes Bauwerk mit einem Teil für Kraftfahrzeuge und einem weiteren Teil für Fahrräder realisiert werden. Unmittelbar angrenzend soll sich nördlich ein oberirdischer Gebäudekörper anschließen, der ergänzende Nutzungen enthalten soll. In der Tiefgarage für Fahrräder soll voraussichtlich eine Werkstatt untergebracht werden. Die Zufahrt zur Fahrradtiefgarage erfolgt über eine nördlich angrenzende Fahrrampe. Für das oberirdische Gebäude wird zu einem späteren Zeitpunkt ein separates Planungsverfahren durchgeführt. Für die Planung der öffentlichen Frei- und Verkehrsräume wurde ein eigenes Vergabeverfahren durchgeführt. Aufgrund der Komplexität des Projektes bestehen enge Abhängigkeiten zu weiteren Projekten im Umfeld. Ein- und Ausgänge der Tiefgarage sowie die Art der Rampenführung ist in enger Abstimmung mit dem Freianlagenplaner unter Federführung der Universitätsstadt Tübingen durchzuführen. Für die Tiefgarage wurde im Grundsatz ein Baufeld definiert. Die genaue Lage ist im weiteren Planverfahren zu definieren. Im Vorfeld des Baus der Tiefgarage werden Leitungsverlegungen durchgeführt. Für den Bau der Tiefgarage gelten neben den allgemeinen Regelwerken und Gesetzen wie zum Beispiel die Garagenverordnung Baden-Württemberg insbesondere auch die Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs 05 (EAR 05). Im Baufeld der Tiefgarage befindet sich derzeit noch eine Fußgängerunterführung mit einer stillgelegten WC-Anlage im UG, einem unterkellerten oberirdischen Bauwerk (Gaststätte/Wartehalle) sowie einem unterirdischen Kiosk sowie 3 Treppenaufgängen, die im Zuge der Realisierung der Tiefgarage abgebrochen werden sollen und Bestandteil der Baufeldfreimachung innerhalb des hier ausgeschriebenen Planungsverfahrens sind. Fußgängerunterführung: Länge ca. 60 m, Breite 6,50 m, Gründungssohle ca. 4,50 m unter GOK. Restaurant/Wartehalle: Länge ca. 30 m, Breite. max. 15 m, eingeschossig, teilunterkellert, Weitere Kellerräume (WC u.a.) 210 m3 umbauter Raum. Gründung: vermutlich Pfahlgründung. Die Gründungssohle der Unterführung befindet sich im Grundwasserschwankungsbereich und wird vom Wasserregime des Neckars beeinflusst. Das Bauwerk ist mit einer Wasserhaltung/Sickerwasserleitungen umschlossen. Das unterirdische Bauwerk ist aus Beton, beim oberirdischen Baukörper handelt es sich um eine natursteinverkleidete Beton-Stahl-Konstruktion. Eine genaue Bauaufnahme wird noch durchgeführt. Los 4: Planungsleistung für die technische Ausrüstung Elektro. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Fachplanungsleitung – technische Ausrüstung Elektro für die Anlagengruppen 4 und 5 gemäß HOAI 2013 §§ 53 ff. für die Grundleistung der Leistungsphasen 1-9. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt für folgende Stufen: — Leistungsphase 1-3 (Leistungsphase 4 nach Bedarf), — Leistungsphase 5-8.

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