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Projekt "Dorfwerkstätten 2023 und 2024"

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Description

Grundlagen: Das SMR hat zur Stärkung des Sächsischen Landeswettbewerbes "Unser Dorf hat Zukunft" das Format "Dorfwerkstätten" in Leben gerufen. Seit 2020 werden jährlich Dorfwerkstätten durchgeführt. Durch die Dorfwerkstätten wurde die Kommunikation, insbesondere in kleinen Dörfern, hinsichtlich gemeinschaftlicher Aktivitäten zur weiteren Entwicklung gestärkt. Das niederschwellige Format hat der lokalen Gemeinschaft einen unkomplizierten Austausch mit externen Fachleuten und Impulse für die eigene Entwicklung ermöglicht. Daher soll das Angebot für Dörfer bis 3.000 Einwohner in den Jahren 2023 und 2024 fortgeführt werden. Neben der wichtigen Funktion als Katalysator für den Dorfwettbewerb sollen die Dorfwerkstätten vor allem Kommunikations- und Entwicklungsprozesse ermöglichen. Damit soll auch die Akzeptanz und Qualifikation von investiven Förderprojekten in LEADER und „Vitale Dorfkerne“ gestärkt werden. Zukünftig sollen die LEADER-Gebiete stärker in die Öffentlichkeitsarbeit zu den Dorfwerkstätten einbezogen werden. Die Regionalmanagements sollen als zusätzliche Multiplikatoren des Angebotes agieren und bei Bedarf an den Dorfwerkstätten teilnehmen. Für die Öffentlichkeitsarbeit ist mit Beginn des Auftrages ein Flyer in einer Auflage von 1.000 Stück zu erstellen. Die Flyer werden anteilig an den Auftraggeber und die säch-sischen LEADER-Aktionsgruppen (LAG) übermittelt. Des Weiteren übernimmt der Auftragnehmer die anlassbezogene Aufbereitung von Informationen für die Öffent-lichkeitsarbeit des SMR. Diese Aufbereitung soll vierteljährlich in Form von kurzen sta-tistischen Auswertungen, Berichten und bespielhaften Fotos der bis dahin durchge-führten „Dorfwerkstätten“ an den Auftraggeber erfolgen. Dem Auftraggeber ist das Recht einzuräumen, diese Informationen und Fotos in seiner Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden. Zusätzlich sind dem Auftraggeber für seine Öffentlichkeitsarbeit ergänzende Formate vorzuschlagen. Daraus resultierende Umsetzungen erfolgen durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Weiterhin ist der Auftragnehmer selbst für die Öffentlichkeitsarbeit zum Projekt verantwortlich. Dies beinhaltet mindestens einmal im Monat regelmäßige Beiträge für Social Media. Dabei ist das SMR als Auftragnehmer und die Herkunft der Mittel stets deutlich zu benennen. Der Auftraggeber ist fortlaufend (mindestens vierteljährig) über den aktuellen Planungsstand der „Dorfwerkstätten“ zu informieren. Fachliche Begleitung und Moderation der „Dorfwerkstätten“ Dieses Aufgabenpaket enthält die fachliche Begleitung und Moderation der einzelnen „Dorfwerkstätten“ (eine „Dorfwerkstatt“ bezieht sich dabei immer auf ein Dorf) in ins-gesamt geplanten 90 Dörfern im Zeitraum 2023 bis 2025 mit folgenden Leistungen: • ein Vorbereitungsgespräch je „Dorfwerkstatt“; • individuelle inhaltliche Anpassung des allgemein formulierten Konzeptes zur Durchführung einer „Dorfwerkstatt“ pro Dorf ggf. mit Ortsbegehung; • Moderation und Begleitung einer Auftaktveranstaltung je „Dorfwerkstatt“ mit den Akteuren vor Ort; • Moderation und Begleitung einer Abschlussveranstaltung je „Dorfwerkstatt“ mit den Akteuren vor Ort: o Wissenstransfer und fachliche Empfehlungen, o Unterstützung bei der Identifikation von Entwicklungspotenzialen und Lösungen, o Abstimmung der Ortspräsentation im Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“; • schriftliche Zusammenfassung (Einzelbericht) der Ergebnisse sowie Hinweise zur Weiterführung je Dorf, mind. 15 Seiten A 4, einschließlich Fotos, Karten und Skizzen. Die Zusammenfassung muss mindestens folgenden Bestandteile haben: o Termine, o Teilnehmerliste der Auftakt- und Abschlussveranstaltung, o Ablauf der Auftakt- und Abschlussveranstaltung, o Hinweise und Ergebnisse insbesondere SWOT-Analyse im Hinblick auf die konkreten Bedingungen im Ort und ggf. auf den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“, Hinweise zu Potentialen und Entwicklungsbedarfen je Dorf. Fertigstellung und Übergabe an das jeweilige Teilnehmerdorf und den Auftraggeber spätestens sechs Wochen nach Abschlussveranstaltung. Zu festgelegten Zeitpunkten (siehe 3.9 Vergütung) erhält der Auftraggeber neben den bis dahin angefertigten Einzelberichten pro durchgeführter „Dorfwerkstatt“ je einen Zwischenbericht zu den bisher insgesamt erbrachten Leistungen. Der Zwischenbericht muss mindestens folgende Bestandteile enthalten: • Angaben zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, • Angaben zur Bearbeitung und Koordinierung des Gesamtprojektes, • Teilnehmerdörfer und Termine, • Zusammenfassung der Ergebnisse durchgeführter „Dorfwerkstätten“, • Informationen zur weiter geplanten Durchführung des Projektes. Zum Abschluss des Projektes erstellt der Auftragnehmer auf Grundlage der Zwischenberichte einen Gesamtbericht mit mind. 45 Seiten A 4, einschließlich beispielhafter Fotos, Karten und Skizzen. Der Gesamtbericht muss mindestens folgende Bestandteile enthalten: • Teilnehmerdörfer und Termine, • Zusammenfassung der Ergebnisse, • Feedback der Teilnehmer, • Zusammenfassung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und des Presseechos. Im Jahr 2023 liegt der Bearbeitungsschwerpunkt in der Konzeptionierung, Bekanntmachung (Öffentlichkeitsarbeit) und Koordinierung der durchzuführenden „Dorfwerk-stätten“. Der zeitliche Schwerpunkt für die Durchführung der „Dorfwerkstätten“ liegt im Jahr 2024. Im Jahr 2023 sollen bis zu 40 Dörfer mit „Dorfwerkstätten“ unterstützt werden. Im Jahr 2024 sollen ungefähr 45 und im Jahr 2025 ungefähr 5 „Dorfwerkstätten“ veranstaltet werden. Diese Angaben entsprechen der Planung des Auftraggebers. Für die Angebotskalkulation hat der Auftragnehmer von insgesamt 90 durchzuführenden „Dorfwerkstätten“ auszugehen. In Verbindung mit der lokalen Zielsetzung von „Dorfwerkstätten“ im ländlichen Raum stehen die regionalen LEADER-Entwicklungsstrategien (LES). Daher ist seitens des Auftragnehmers das jeweilige LEADER-Regionalmanagement zu beteiligen. Die Beteiligung besteht mindestens in der Information und Einladung zu der „Dorfwerkstatt“.

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