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ias Aktiengesellschaft
Description
Die Deutsche Bahn AG beabsichtigt folgende Leistungen zu vergeben: — arbeits- und verkehrsmedizinische (medizinisch u. psychologisch) Ressourcen für die Einstellungs- u. Wiederholungsuntersuchungen. Grds. handelt es sich um gesetzlich vorgeschriebene Leistungen wie z. B. TfV, Fev, EBO, die arbeitsmed. Vorsorge erfolgt gem. ArbmedVV, — ein telefonisches Beratungsangebot bei z. B. persönlichen u. beruflichen Fragestellungen (inkl. Suchtthematik), als auch bei Bedarf eine weitergehende persönliche psychosoziale Beratung, — eine notfallpsy. Betreuung nach psychisch belastenden Ereignissen. Die Akutintervention wird ausschließlich durch Psychologen mit einer notfallpsy. Zusatzqualifikation durchgeführt. 3 Monate nach Abschluss erfolgt ein telefonisches Nachgespräch, — die betriebsärztliche Grundbetreuung gem. des § 6 ASiG i. V. m. der Unfallverhütungsvorschrift und der betriebsspezifischen Betreuung nach DGUV V2 (ohne ArbmedVV) durch Betriebsärzte. Die Deutsche Bahn AG (DB) beabsichtigt arbeits- und verkehrsmedizinische Ressourcen für die Einstellungsuntersuchungen und Wiederholungsuntersuchungen von Bewerbern und Mitarbeitern bundesweit zu vergeben. Bei den medizinischen und psychologischen Leistungen handelt es sich vorwiegend um gesetzlich vorgeschriebene medizinische Untersuchungen wie z.B. TfV, Fev und EBO und bei der Psychologie um sowohl Eignungstests als auch psychologische Wiederholungs- und Entwicklungsuntersuchungen, sowie arbeitsmedizinische Vorsorge gem. ArbmedVV für Bewerber vor der Einstellung im Rahmen des externen Rekrutierungsprozesses, als auch Untersuchungen und Vorsorgen während des Beschäftigungsverhältnisses. Mit diesem Vorhaben möchte die DB die fristgerechte und revisionssichere Sicherstellung der Tauglichkeit und Eignung gewährleisten und ein positives Untersuchungserlebnis realisieren. Zudem möchte die DB den Rekrutierungsprozess beschleunigen und für die Kandidaten eine positive Erfahrung im Rekrutierungsprozess bieten, die zu einer nachhaltigen Steigerung der Bewerberzufriedenheit führt. Der Anbieter hat die jeweiligen Qualifikationen seiner Ärzte als Fachärzte für Arbeitsmedizin und als Dipl. Psychologen auf Nachfragen nachzuweisen. Die Grundlagen der Verkehrsmedizin und Kenntnis der Vorschriften vor allem nach Eisenbahnbetriebsordnung (EBO), Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) sind zu garantieren und sicherzustellen. Der Anbieter weist jeweils eine Zertifizierung zur Untersuchung nach TfV für die Medizin und für die Psychologie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vor. Die Kommunikation zwischen der DB AG und Anbieter erfolgt fließend in deutscher Sprache in Wort und Schrift. Besonderheiten/ Angaben zu den Losen (ergänzend zu Ziffer II.1.6): Der Bestbieter von Los 1 kann grundsätzlich nicht zugleich den Zuschlag erhalten für einzelne oder mehrere der Lose 2-7. Ausnahmen hiervon sind: — Es sind keine weiteren Angebote für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 eingegangen. In diesem Fall kann der Bestbieter von Los 1 auch hinsichtlich der Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 beauftragt werden, sofern er auch für diese Lose ein Angebot abgegeben hat, — Der Bestbieter von Los 1 kann auch für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 beauftragt werden, wenn die Preise der eigentlich wirtschaftlichsten Angebote anderer Bieter für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 mindestens 15 % höher sind gegenüber dem Angebot des Bestbieters von Los 1. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung der Lose 2, 3, 4, 5, 6 Und/ oder 7 an den Bestbieter von Los 1 zu vergeben, wenn dieser in seinem Angebot ausdrücklich erklärt, dass im Falle dieser Ausnahme die Konditionen/ Bedingungen aus seinem Angebot für Los 1 auch für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 gelten sollen. Sollte ein Anbieter ein zuschlagspflichtiges Angebot für Los 1 und eines oder mehrere für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 abgegeben haben, dann erhält der Anbieter auf jeden Fall den Zuschlag für Los 1, für den Fall, dass der Anbieter der Bestbieter ist. Es gibt keine Ausschließlichkeit hinsichtlich des Zuschlags der Lose 2 bis 7, d.h. es kann auch ein Anbieter mehrere oder sogar alle der Lose 2 bis 7 gewinnen. Anbietern wird empfohlen ein Angebot für alle Lose abzugeben, deren Mindestkriterien erfüllt werden. Die Deutsche Bahn AG (DB) beabsichtigt arbeits- und verkehrsmedizinische Ressourcen für die Einstellungsuntersuchungen und Wiederholungsuntersuchungen von Bewerbern und Mitarbeitern bundesweit zu vergeben. Bei den medizinischen und psychologischen Leistungen handelt es sich vorwiegend um gesetzlich vorgeschriebene medizinische Untersuchungen wie z.B. TfV, Fev und EBO und bei der Psychologie um sowohl Eignungstests als auch psychologische Wiederholungs- und Entwicklungsuntersuchungen, sowie arbeitsmedizinische Vorsorge gem. ArbmedVV für Bewerber vor der Einstellung im Rahmen des externen Rekrutierungsprozesses, als auch Untersuchungen und Vorsorgen während des Beschäftigungsverhältnisses. Mit diesem Vorhaben möchte die DB die fristgerechte und revisionssichere Sicherstellung der Tauglichkeit und Eignung gewährleisten und ein positives Untersuchungserlebnis realisieren. Zudem möchte die DB den Rekrutierungsprozess beschleunigen und für die Kandidaten eine positive Erfahrung im Rekrutierungsprozess bieten, die zu einer nachhaltigen Steigerung der Bewerberzufriedenheit führt. Der Anbieter hat die jeweiligen Qualifikationen seiner Ärzte als Fachärzte für Arbeitsmedizin und als Dipl. Psychologen auf Nachfragen nachzuweisen. Die Grundlagen der Verkehrsmedizin und Kenntnis der Vorschriften vor allem nach Eisenbahnbetriebsordnung (EBO), Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) sind zu garantieren und sicherzustellen. Der Anbieter weist jeweils eine Zertifizierung zur Untersuchung nach TfV für die Medizin und für die Psychologie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vor. Die Kommunikation zwischen der DB AG und Anbieter erfolgt fließend in deutscher Sprache in Wort und Schrift. Besonderheiten/ Angaben zu den Losen (ergänzend zu Ziffer II.1.6): Der Bestbieter von Los 1 kann grundsätzlich nicht zugleich den Zuschlag erhalten für einzelne oder mehrere der Lose 2-7. Ausnahmen hiervon sind: — Es sind keine weiteren Angebote für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 eingegangen. In diesem Fall kann der Bestbieter von Los 1 auch hinsichtlich der Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 beauftragt werden, sofern er auch für diese Lose ein Angebot abgegeben hat, — Der Bestbieter von Los 1 kann auch für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 beauftragt werden, wenn die Preise der eigentlich wirtschaftlichsten Angebote anderer Bieter für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 mindestens 15 % höher sind gegenüber dem Angebot des Bestbieters von Los 1. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung der Lose 2, 3, 4, 5, 6 Und/ oder 7 an den Bestbieter von Los 1 zu vergeben, wenn dieser in seinem Angebot ausdrücklich erklärt, dass im Falle dieser Ausnahme die Konditionen/ Bedingungen aus seinem Angebot für Los 1 auch für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 gelten sollen. Sollte ein Anbieter ein zuschlagspflichtiges Angebot für Los 1 und eines oder mehrere für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 abgegeben haben, dann erhält der Anbieter auf jeden Fall den Zuschlag für Los 1, für den Fall, dass der Anbieter der Bestbieter ist. Es gibt keine Ausschließlichkeit hinsichtlich des Zuschlags der Lose 2 bis 7, d.h. es kann auch ein Anbieter mehrere oder sogar alle der Lose 2 bis 7 gewinnen. Anbietern wird empfohlen ein Angebot für alle Lose abzugeben, deren Mindestkriterien erfüllt werden. Die Deutsche Bahn AG (DB) beabsichtigt arbeits- und verkehrsmedizinische Ressourcen für die Einstellungsuntersuchungen und Wiederholungsuntersuchungen von Bewerbern und Mitarbeitern bundesweit zu vergeben. Bei den medizinischen und psychologischen Leistungen handelt es sich vorwiegend um gesetzlich vorgeschriebene medizinische Untersuchungen wie z.B. TfV, Fev und EBO und bei der Psychologie um sowohl Eignungstests als auch psychologische Wiederholungs- und Entwicklungsuntersuchungen, sowie arbeitsmedizinische Vorsorge gem. ArbmedVV für Bewerber vor der Einstellung im Rahmen des externen Rekrutierungsprozesses, als auch Untersuchungen und Vorsorgen während des Beschäftigungsverhältnisses. Mit diesem Vorhaben möchte die DB die fristgerechte und revisionssichere Sicherstellung der Tauglichkeit und Eignung gewährleisten und ein positives Untersuchungserlebnis realisieren. Zudem möchte die DB den Rekrutierungsprozess beschleunigen und für die Kandidaten eine positive Erfahrung im Rekrutierungsprozess bieten, die zu einer nachhaltigen Steigerung der Bewerberzufriedenheit führt. Der Anbieter hat die jeweiligen Qualifikationen seiner Ärzte als Fachärzte für Arbeitsmedizin und als Dipl. Psychologen auf Nachfragen nachzuweisen. Die Grundlagen der Verkehrsmedizin und Kenntnis der Vorschriften vor allem nach Eisenbahnbetriebsordnung (EBO), Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) sind zu garantieren und sicherzustellen. Der Anbieter weist jeweils eine Zertifizierung zur Untersuchung nach TfV für die Medizin und für die Psychologie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vor. Die Kommunikation zwischen der DB AG und Anbieter erfolgt fließend in deutscher Sprache in Wort und Schrift. Besonderheiten/ Angaben zu den Losen (ergänzend zu Ziffer II.1.6): Der Bestbieter von Los 1 kann grundsätzlich nicht zugleich den Zuschlag erhalten für einzelne oder mehrere der Lose 2-7. Ausnahmen hiervon sind: — Es sind keine weiteren Angebote für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 eingegangen. In diesem Fall kann der Bestbieter von Los 1 auch hinsichtlich der Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 beauftragt werden, sofern er auch für diese Lose ein Angebot abgegeben hat, — Der Bestbieter von Los 1 kann auch für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 beauftragt werden, wenn die Preise der eigentlich wirtschaftlichsten Angebote anderer Bieter für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 mindestens 15 % höher sind gegenüber dem Angebot des Bestbieters von Los 1. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung der Lose 2, 3, 4, 5, 6 Und/ oder 7 an den Bestbieter von Los 1 zu vergeben, wenn dieser in seinem Angebot ausdrücklich erklärt, dass im Falle dieser Ausnahme die Konditionen/ Bedingungen aus seinem Angebot für Los 1 auch für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 gelten sollen. Sollte ein Anbieter ein zuschlagspflichtiges Angebot für Los 1 und eines oder mehrere für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 abgegeben haben, dann erhält der Anbieter auf jeden Fall den Zuschlag für Los 1, für den Fall, dass der Anbieter der Bestbieter ist. Es gibt keine Ausschließlichkeit hinsichtlich des Zuschlags der Lose 2 bis 7, d.h. es kann auch ein Anbieter mehrere oder sogar alle der Lose 2 bis 7 gewinnen. Anbietern wird empfohlen ein Angebot für alle Lose abzugeben, deren Mindestkriterien erfüllt werden. Die Deutsche Bahn AG (DB) beabsichtigt arbeits- und verkehrsmedizinische Ressourcen für die Einstellungsuntersuchungen und Wiederholungsuntersuchungen von Bewerbern und Mitarbeitern bundesweit zu vergeben. Bei den medizinischen und psychologischen Leistungen handelt es sich vorwiegend um gesetzlich vorgeschriebene medizinische Untersuchungen wie z.B. TfV, Fev und EBO und bei der Psychologie um sowohl Eignungstests als auch psychologische Wiederholungs- und Entwicklungsuntersuchungen, sowie arbeitsmedizinische Vorsorge gem. ArbmedVV für Bewerber vor der Einstellung im Rahmen des externen Rekrutierungsprozesses, als auch Untersuchungen und Vorsorgen während des Beschäftigungsverhältnisses. Mit diesem Vorhaben möchte die DB die fristgerechte und revisionssichere Sicherstellung der Tauglichkeit und Eignung gewährleisten und ein positives Untersuchungserlebnis realisieren. Zudem möchte die DB den Rekrutierungsprozess beschleunigen und für die Kandidaten eine positive Erfahrung im Rekrutierungsprozess bieten, die zu einer nachhaltigen Steigerung der Bewerberzufriedenheit führt. Der Anbieter hat die jeweiligen Qualifikationen seiner Ärzte als Fachärzte für Arbeitsmedizin und als Dipl. Psychologen auf Nachfragen nachzuweisen. Die Grundlagen der Verkehrsmedizin und Kenntnis der Vorschriften vor allem nach Eisenbahnbetriebsordnung (EBO), Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) sind zu garantieren und sicherzustellen. Der Anbieter weist jeweils eine Zertifizierung zur Untersuchung nach TfV für die Medizin und für die Psychologie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vor. Die Kommunikation zwischen der DB AG und Anbieter erfolgt fließend in deutscher Sprache in Wort und Schrift. Besonderheiten/ Angaben zu den Losen (ergänzend zu Ziffer II.1.6): Der Bestbieter von Los 1 kann grundsätzlich nicht zugleich den Zuschlag erhalten für einzelne oder mehrere der Lose 2-7. Ausnahmen hiervon sind: — Es sind keine weiteren Angebote für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 eingegangen. In diesem Fall kann der Bestbieter von Los 1 auch hinsichtlich der Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 beauftragt werden, sofern er auch für diese Lose ein Angebot abgegeben hat, — Der Bestbieter von Los 1 kann auch für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 beauftragt werden, wenn die Preise der eigentlich wirtschaftlichsten Angebote anderer Bieter für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 mindestens 15 % höher sind gegenüber dem Angebot des Bestbieters von Los 1. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung der Lose 2, 3, 4, 5, 6 Und/ oder 7 an den Bestbieter von Los 1 zu vergeben, wenn dieser in seinem Angebot ausdrücklich erklärt, dass im Falle dieser Ausnahme die Konditionen/ Bedingungen aus seinem Angebot für Los 1 auch für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 gelten sollen. Sollte ein Anbieter ein zuschlagspflichtiges Angebot für Los 1 und eines oder mehrere für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 abgegeben haben, dann erhält der Anbieter auf jeden Fall den Zuschlag für Los 1, für den Fall, dass der Anbieter der Bestbieter ist. Es gibt keine Ausschließlichkeit hinsichtlich des Zuschlags der Lose 2 bis 7, d.h. es kann auch ein Anbieter mehrere oder sogar alle der Lose 2 bis 7 gewinnen. Anbietern wird empfohlen ein Angebot für alle Lose abzugeben, deren Mindestkriterien erfüllt werden. Die Deutsche Bahn AG (DB) beabsichtigt arbeits- und verkehrsmedizinische Ressourcen für die Einstellungsuntersuchungen und Wiederholungsuntersuchungen von Bewerbern und Mitarbeitern bundesweit zu vergeben. Bei den medizinischen und psychologischen Leistungen handelt es sich vorwiegend um gesetzlich vorgeschriebene medizinische Untersuchungen wie z.B. TfV, Fev und EBO und bei der Psychologie um sowohl Eignungstests als auch psychologische Wiederholungs- und Entwicklungsuntersuchungen, sowie arbeitsmedizinische Vorsorge gem. ArbmedVV für Bewerber vor der Einstellung im Rahmen des externen Rekrutierungsprozesses, als auch Untersuchungen und Vorsorgen während des Beschäftigungsverhältnisses. Mit diesem Vorhaben möchte die DB die fristgerechte und revisionssichere Sicherstellung der Tauglichkeit und Eignung gewährleisten und ein positives Untersuchungserlebnis realisieren. Zudem möchte die DB den Rekrutierungsprozess beschleunigen und für die Kandidaten eine positive Erfahrung im Rekrutierungsprozess bieten, die zu einer nachhaltigen Steigerung der Bewerberzufriedenheit führt. Der Anbieter hat die jeweiligen Qualifikationen seiner Ärzte als Fachärzte für Arbeitsmedizin und als Dipl. Psychologen auf Nachfragen nachzuweisen. Die Grundlagen der Verkehrsmedizin und Kenntnis der Vorschriften vor allem nach Eisenbahnbetriebsordnung (EBO), Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) sind zu garantieren und sicherzustellen. Der Anbieter weist jeweils eine Zertifizierung zur Untersuchung nach TfV für die Medizin und für die Psychologie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vor. Die Kommunikation zwischen der DB AG und Anbieter erfolgt fließend in deutscher Sprache in Wort und Schrift. Besonderheiten/ Angaben zu den Losen (ergänzend zu Ziffer II.1.6): Der Bestbieter von Los 1 kann grundsätzlich nicht zugleich den Zuschlag erhalten für einzelne oder mehrere der Lose 2-7. Ausnahmen hiervon sind: — Es sind keine weiteren Angebote für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 eingegangen. In diesem Fall kann der Bestbieter von Los 1 auch hinsichtlich der Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 beauftragt werden, sofern er auch für diese Lose ein Angebot abgegeben hat, — Der Bestbieter von Los 1 kann auch für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 beauftragt werden, wenn die Preise der eigentlich wirtschaftlichsten Angebote anderer Bieter für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 mindestens 15 % höher sind gegenüber dem Angebot des Bestbieters von Los 1. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung der Lose 2, 3, 4, 5, 6 Und/ oder 7 an den Bestbieter von Los 1 zu vergeben, wenn dieser in seinem Angebot ausdrücklich erklärt, dass im Falle dieser Ausnahme die Konditionen/ Bedingungen aus seinem Angebot für Los 1 auch für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 gelten sollen. Sollte ein Anbieter ein zuschlagspflichtiges Angebot für Los 1 und eines oder mehrere für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 abgegeben haben, dann erhält der Anbieter auf jeden Fall den Zuschlag für Los 1, für den Fall, dass der Anbieter der Bestbieter ist. Es gibt keine Ausschließlichkeit hinsichtlich des Zuschlags der Lose 2 bis 7, d.h. es kann auch ein Anbieter mehrere oder sogar alle der Lose 2 bis 7 gewinnen. Anbietern wird empfohlen ein Angebot für alle Lose abzugeben, deren Mindestkriterien erfüllt werden. Die Deutsche Bahn AG (DB) beabsichtigt arbeits- und verkehrsmedizinische Ressourcen für die Einstellungsuntersuchungen und Wiederholungsuntersuchungen von Bewerbern und Mitarbeitern bundesweit zu vergeben. Bei den medizinischen und psychologischen Leistungen handelt es sich vorwiegend um gesetzlich vorgeschriebene medizinische Untersuchungen wie z.B. TfV, Fev und EBO und bei der Psychologie um sowohl Eignungstests als auch psychologische Wiederholungs- und Entwicklungsuntersuchungen, sowie arbeitsmedizinische Vorsorge gem. ArbmedVV für Bewerber vor der Einstellung im Rahmen des externen Rekrutierungsprozesses, als auch Untersuchungen und Vorsorgen während des Beschäftigungsverhältnisses. Mit diesem Vorhaben möchte die DB die fristgerechte und revisionssichere Sicherstellung der Tauglichkeit und Eignung gewährleisten und ein positives Untersuchungserlebnis realisieren. Zudem möchte die DB den Rekrutierungsprozess beschleunigen und für die Kandidaten eine positive Erfahrung im Rekrutierungsprozess bieten, die zu einer nachhaltigen Steigerung der Bewerberzufriedenheit führt. Der Anbieter hat die jeweiligen Qualifikationen seiner Ärzte als Fachärzte für Arbeitsmedizin und als Dipl. Psychologen auf Nachfragen nachzuweisen. Die Grundlagen der Verkehrsmedizin und Kenntnis der Vorschriften vor allem nach Eisenbahnbetriebsordnung (EBO), Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) sind zu garantieren und sicherzustellen. Der Anbieter weist jeweils eine Zertifizierung zur Untersuchung nach TfV für die Medizin und für die Psychologie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vor. Die Kommunikation zwischen der DB AG und Anbieter erfolgt fließend in deutscher Sprache in Wort und Schrift. Besonderheiten/ Angaben zu den Losen (ergänzend zu Ziffer II.1.6): Der Bestbieter von Los 1 kann grundsätzlich nicht zugleich den Zuschlag erhalten für einzelne oder mehrere der Lose 2-7. Ausnahmen hiervon sind: — Es sind keine weiteren Angebote für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 eingegangen. In diesem Fall kann der Bestbieter von Los 1 auch hinsichtlich der Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 beauftragt werden, sofern er auch für diese Lose ein Angebot abgegeben hat, — Der Bestbieter von Los 1 kann auch für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 beauftragt werden, wenn die Preise der eigentlich wirtschaftlichsten Angebote anderer Bieter für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 mindestens 15 % höher sind gegenüber dem Angebot des Bestbieters von Los 1. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung der Lose 2, 3, 4, 5, 6 Und/ oder 7 an den Bestbieter von Los 1 zu vergeben, wenn dieser in seinem Angebot ausdrücklich erklärt, dass im Falle dieser Ausnahme die Konditionen/ Bedingungen aus seinem Angebot für Los 1 auch für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 gelten sollen. Sollte ein Anbieter ein zuschlagspflichtiges Angebot für Los 1 und eines oder mehrere für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 abgegeben haben, dann erhält der Anbieter auf jeden Fall den Zuschlag für Los 1, für den Fall, dass der Anbieter der Bestbieter ist. Es gibt keine Ausschließlichkeit hinsichtlich des Zuschlags der Lose 2 bis 7, d.h. es kann auch ein Anbieter mehrere oder sogar alle der Lose 2 bis 7 gewinnen. Anbietern wird empfohlen ein Angebot für alle Lose abzugeben, deren Mindestkriterien erfüllt werden. Die Deutsche Bahn AG (DB) beabsichtigt arbeits- und verkehrsmedizinische Ressourcen für die Einstellungsuntersuchungen und Wiederholungsuntersuchungen von Bewerbern und Mitarbeitern bundesweit zu vergeben. Bei den medizinischen und psychologischen Leistungen handelt es sich vorwiegend um gesetzlich vorgeschriebene medizinische Untersuchungen wie z.B. TfV, Fev und EBO und bei der Psychologie um sowohl Eignungstests als auch psychologische Wiederholungs- und Entwicklungsuntersuchungen, sowie arbeitsmedizinische Vorsorge gem. ArbmedVV für Bewerber vor der Einstellung im Rahmen des externen Rekrutierungsprozesses, als auch Untersuchungen und Vorsorgen während des Beschäftigungsverhältnisses. Mit diesem Vorhaben möchte die DB die fristgerechte und revisionssichere Sicherstellung der Tauglichkeit und Eignung gewährleisten und ein positives Untersuchungserlebnis realisieren. Zudem möchte die DB den Rekrutierungsprozess beschleunigen und für die Kandidaten eine positive Erfahrung im Rekrutierungsprozess bieten, die zu einer nachhaltigen Steigerung der Bewerberzufriedenheit führt. Der Anbieter hat die jeweiligen Qualifikationen seiner Ärzte als Fachärzte für Arbeitsmedizin und als Dipl. Psychologen auf Nachfragen nachzuweisen. Die Grundlagen der Verkehrsmedizin und Kenntnis der Vorschriften vor allem nach Eisenbahnbetriebsordnung (EBO), Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) sind zu garantieren und sicherzustellen. Der Anbieter weist jeweils eine Zertifizierung zur Untersuchung nach TfV für die Medizin und für die Psychologie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vor. Die Kommunikation zwischen der DB AG und Anbieter erfolgt fließend in deutscher Sprache in Wort und Schrift. Besonderheiten/ Angaben zu den Losen (ergänzend zu Ziffer II.1.6): Der Bestbieter von Los 1 kann grundsätzlich nicht zugleich den Zuschlag erhalten für einzelne oder mehrere der Lose 2-7. Ausnahmen hiervon sind: — Es sind keine weiteren Angebote für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 eingegangen. In diesem Fall kann der Bestbieter von Los 1 auch hinsichtlich der Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 beauftragt werden, sofern er auch für diese Lose ein Angebot abgegeben hat, — Der Bestbieter von Los 1 kann auch für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 beauftragt werden, wenn die Preise der eigentlich wirtschaftlichsten Angebote anderer Bieter für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 mindestens 15 % höher sind gegenüber dem Angebot des Bestbieters von Los 1. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung der Lose 2, 3, 4, 5, 6 Und/ oder 7 an den Bestbieter von Los 1 zu vergeben, wenn dieser in seinem Angebot ausdrücklich erklärt, dass im Falle dieser Ausnahme die Konditionen/ Bedingungen aus seinem Angebot für Los 1 auch für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 gelten sollen. Sollte ein Anbieter ein zuschlagspflichtiges Angebot für Los 1 und eines oder mehrere für die Lose 2, 3, 4, 5, 6 und/ oder 7 abgegeben haben, dann erhält der Anbieter auf jeden Fall den Zuschlag für Los 1, für den Fall, dass der Anbieter der Bestbieter ist. Es gibt keine Ausschließlichkeit hinsichtlich des Zuschlags der Lose 2 bis 7, d.h. es kann auch ein Anbieter mehrere oder sogar alle der Lose 2 bis 7 gewinnen. Anbietern wird empfohlen ein Angebot für alle Lose abzugeben, deren Mindestkriterien erfüllt werden. Die Deutsche Bahn AG (DB) beabsichtigt arbeits- und verkehrsmedizinische Ressourcen für die Erstuntersuchungen und Wiederholungsuntersuchungen von Mitarbeitern bundesweit zu vergeben. Bei den medizinischen Leistungen handelt es sich vorwiegend um gesetzlich vorgeschriebene medizinische Untersuchungen wie z.B. TfV, Fev und EBO, sowie arbeitsmedizinische Vorsorge gem. ArbmedVV während des Beschäftigungsverhältnisses. Mit diesem Vorhaben möchte die DB die fristgerechte und revisionssichere Sicherstellung der Tauglichkeit und Eignung gewährleisten und ein positives Untersuchungserlebnis realisieren. Der Anbieter hat die jeweiligen Qualifikationen seiner Ärzte auf Nachfragen nachzuweisen. Die Grundlagen der Verkehrsmedizin und Kenntnis der Vorschriften vor allem nach Eisenbahnbetriebsordnung (EBO), Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) sind zu garantieren und sicherzustellen. Der Nachweis eine Zertifizierung bei EBA muss zwingend vorliegen. Die Kommunikation zwischen der DB AG und Anbieter erfolgt fließend in deutscher Sprache in Wort und Schrift. Besonderheiten/ Angaben zu den Losen (ergänzend zu Ziffer II.1.6): Der Bestbieter von Los 8 kann grundsätzlich nicht zugleich den Zuschlag erhalten für einzelne oder mehrere der Lose 9-10. Ausnahmen hiervon sind: — Es sind keine weiteren Angebote für die Lose 9 und/ oder 10 eingegangen. In diesem Fall kann der Bestbieter von Los 8 auch hinsichtlich der Lose 9 und/ oder 10 beauftragt werden, sofern er auch für diese Lose ein Angebot abgegeben hat, — Der Bestbieter von Los 8 kann auch für die Lose 9 und/ oder 10 beauftragt werden, wenn die Preise der eigentlich wirtschaftlichsten Angebote anderer Bieter für die Lose 9 und/ oder 10 mindestens 15 % höher sind gegenüber dem Angebot des Bestbieters von Los 8. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung der Lose 9 und/ oder 10 an den Bestbieter von Los 8 zu vergeben, wenn dieser in seinem Angebot ausdrücklich erklärt, dass im Falle dieser Ausnahme die Konditionen/ Bedingungen aus seinem Angebot für Los 8 auch für die Lose 9 und/ oder 10 gelten sollen. Sollte ein Anbieter ein zuschlagspflichtiges Angebot für Los 8 und eines oder mehrere für die Lose 9 und/ oder 10 abgegeben haben, dann erhält der Anbieter auf jeden Fall den Zuschlag für Los 8, für den Fall, dass der Anbieter der Bestbieter ist. Es gibt keine Ausschließlichkeit hinsichtlich des Zuschlags der Lose 9 bis 10, d.h. es kann auch ein Anbieter sogar alle der Lose 9 bis 10 gewinnen. Anbietern wird empfohlen ein Angebot für alle Lose abzugeben, deren Mindestkriterien erfüllt werden. Die Deutsche Bahn AG (DB) beabsichtigt arbeits- und verkehrsmedizinische Ressourcen für die Erstuntersuchungen und Wiederholungsuntersuchungen von Mitarbeitern bundesweit zu vergeben. Bei den medizinischen Leistungen handelt es sich vorwiegend um gesetzlich vorgeschriebene medizinische Untersuchungen wie z.B. TfV, Fev und EBO, sowie arbeitsmedizinische Vorsorge gem. ArbmedVV während des Beschäftigungsverhältnisses. Mit diesem Vorhaben möchte die DB die fristgerechte und revisionssichere Sicherstellung der Tauglichkeit und Eignung gewährleisten und ein positives Untersuchungserlebnis realisieren. Der Anbieter hat die jeweiligen Qualifikationen seiner Ärzte auf Nachfragen nachzuweisen. Die Grundlagen der Verkehrsmedizin und Kenntnis der Vorschriften vor allem nach Eisenbahnbetriebsordnung (EBO), Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) sind zu garantieren und sicherzustellen. Der Nachweis eine Zertifizierung bei EBA muss zwingend vorliegen. Die Kommunikation zwischen der DB AG und Anbieter erfolgt fließend in deutscher Sprache in Wort und Schrift. Besonderheiten/ Angaben zu den Losen (ergänzend zu Ziffer II.1.6): Der Bestbieter von Los 8 kann grundsätzlich nicht zugleich den Zuschlag erhalten für einzelne oder mehrere der Lose 9-10. Ausnahmen hiervon sind: — Es sind keine weiteren Angebote für die Lose 9 und/ oder 10 eingegangen. In diesem Fall kann der Bestbieter von Los 8 auch hinsichtlich der Lose 9 und/ oder 10 beauftragt werden, sofern er auch für diese Lose ein Angebot abgegeben hat, — Der Bestbieter von Los 8 kann auch für die Lose 9 und/ oder 10 beauftragt werden, wenn die Preise der eigentlich wirtschaftlichsten Angebote anderer Bieter für die Lose 9 und/ oder 10 mindestens 15 % höher sind gegenüber dem Angebot des Bestbieters von Los 8. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung der Lose 9 und/ oder 10 an den Bestbieter Von Los 8 zu vergeben, wenn dieser in seinem Angebot ausdrücklich erklärt, dass im Falle dieser Ausnahme die Konditionen/ Bedingungen aus seinem Angebot für Los 8 auch für die Lose 9 und/ oder 10 gelten sollen. Sollte ein Anbieter ein zuschlagspflichtiges Angebot für Los 8 und eines oder mehrere für die Lose 9 und/ oder 10 abgegeben haben, dann erhält der Anbieter auf jeden Fall den Zuschlag für Los 8, für den Fall, dass der Anbieter der Bestbieter ist. Es gibt keine Ausschließlichkeit hinsichtlich des Zuschlags der Lose 9 bis 10, d.h. es kann auch ein Anbieter sogar alle der Lose 9 bis 10 gewinnen. Anbietern wird empfohlen ein Angebot für alle Lose abzugeben, deren Mindestkriterien erfüllt werden. Die Deutsche Bahn AG (DB) beabsichtigt arbeits- und verkehrsmedizinische Ressourcen für die Erstuntersuchungen und Wiederholungsuntersuchungen von Mitarbeitern bundesweit zu vergeben. Bei den medizinischen Leistungen handelt es sich vorwiegend um gesetzlich vorgeschriebene medizinische Untersuchungen wie z.B. TfV, Fev und EBO, sowie arbeitsmedizinische Vorsorge gem. ArbmedVV während des Beschäftigungsverhältnisses. Mit diesem Vorhaben möchte die DB die fristgerechte und revisionssichere Sicherstellung der Tauglichkeit und Eignung gewährleisten und ein positives Untersuchungserlebnis realisieren. Der Anbieter hat die jeweiligen Qualifikationen seiner Ärzte auf Nachfragen nachzuweisen. Die Grundlagen der Verkehrsmedizin und Kenntnis der Vorschriften vor allem nach Eisenbahnbetriebsordnung (EBO), Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) sind zu garantieren und sicherzustellen. Der Nachweis eine Zertifizierung bei EBA muss zwingend vorliegen. Die Kommunikation zwischen der DB AG und Anbieter erfolgt fließend in deutscher Sprache in Wort und Schrift. Besonderheiten/ Angaben zu den Losen (ergänzend zu Ziffer II.1.6): Der Bestbieter von Los 8 kann grundsätzlich nicht zugleich den Zuschlag erhalten für einzelne oder mehrere der Lose 9-10. Ausnahmen hiervon sind: — Es sind keine weiteren Angebote für die Lose 9 und/ oder 10 eingegangen. In diesem Fall kann der Bestbieter von Los 8 auch hinsichtlich der Lose 9 und/ oder 10 beauftragt werden, sofern er auch für diese Lose ein Angebot abgegeben hat, — Der Bestbieter von Los 8 kann auch für die Lose 9 und/ oder 10 beauftragt werden, wenn die Preise der eigentlich wirtschaftlichsten Angebote anderer Bieter für die Lose 9 und/ oder 10 mindestens 15 % höher sind gegenüber dem Angebot des Bestbieters von Los 8. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung der Lose 9 und/ oder 10 an den Bestbieter Von Los 8 zu vergeben, wenn dieser in seinem Angebot ausdrücklich erklärt, dass im Falle dieser Ausnahme die Konditionen/ Bedingungen aus seinem Angebot für Los 8 auch für die Lose 9 und/ oder 10 gelten sollen. Sollte ein Anbieter ein zuschlagspflichtiges Angebot für Los 8 und eines oder mehrere für die Lose 9 und/ oder 10 abgegeben haben, dann erhält der Anbieter auf jeden Fall den Zuschlag für Los 8, für den Fall, dass der Anbieter der Bestbieter ist. Es gibt keine Ausschließlichkeit hinsichtlich des Zuschlags der Lose 9 bis 10, d.h. es kann auch ein Anbieter sogar alle der Lose 9 bis 10 gewinnen. Anbietern wird empfohlen ein Angebot für alle Lose abzugeben, deren Mindestkriterien erfüllt werden.. Die Deutsche Bahn AG beabsichtigt die Leistung eines Mitarbeiter-Unterstützungsteams (Hotline und Sozialberartung) in 24 Städten in Deutschland zu vergeben. Es handelt sich hierbei um ein Beratungsangebot für Beschäftigte bei persönlichen, familiären, gesundheitlichen, sozialen und beruflichen Fragestellungen. Der Zugang erfolgt über eine zentrale gebührenfreie Telefonnummer, per E-Mail und ggf. webbasiert. Die Leistung umfasst sowohl eine telefonische Beratung als auch bei Bedarf eine weitergehende persönliche psychosoziale Beratung. (keine Notfallpsychologische Betreuung). Auch soll Sozialberatung zur Thematik Sucht für betroffene Mitarbeiter als auch eine telefonische Beratung für Führungskräften und betrieblichen Suchtkrankenhelfer angeboten werden. Die Deutsche Bahn AG beabsichtigt eine notfallpsychologische Betreuung von Mitarbeitern nach psychisch belastenden Ereignissen zu vergeben. Eine Akutintervention bzw. Betreuung wird ausschließlich durch Psychologen mit Diplom- oder Master-Abschluss durchgeführt, die über eine notfallpsychologische Zusatzqualifikation verfügen. Etwa 3 Monate nach Abschluss der Betreuung erfolgt ein telefonisches Nachgespräch, um mit dem Mitarbeiter zu besprechen, ob sein Befinden stabil ist. Die Deutsche Bahn AG beabsichtigt die betriebsärztliche Grundbetreuung entsprechend den Anforderungen des § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) und die betriebsspezifische Betreuung nach DGUV V2 (ohne die arbeitsmedizinischen Vorsorgen) durch Betriebsärzte zu vergeben. Schwerpunkt der betriebsspezifischen Betreuung ist die Unterstützung bei der Wiedereingliederung für dauerhaft untaugliche Mitarbeiter. Die Deutsche Bahn AG beabsichtigt die betriebsärztliche Grundbetreuung entsprechend den Anforderungen des § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) und die betriebsspezifische Betreuung nach DGUV V2 (ohne die arbeitsmedizinischen Vorsorgen) durch Betriebsärzte zu vergeben. Schwerpunkt der betriebsspezifischen Betreuung ist die Unterstützung bei der Wiedereingliederung für dauerhaft untaugliche Mitarbeiter. Die Deutsche Bahn AG beabsichtigt die betriebsärztliche Grundbetreuung entsprechend den Anforderungen des § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) und die betriebsspezifische Betreuung nach DGUV V2 (ohne die arbeitsmedizinischen Vorsorgen) durch Betriebsärzte zu vergeben. Schwerpunkt der betriebsspezifischen Betreuung ist die Unterstützung bei der Wiedereingliederung für dauerhaft untaugliche Mitarbeiter. Die Deutsche Bahn AG beabsichtigt die betriebsärztliche Grundbetreuung entsprechend den Anforderungen des § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) und die betriebsspezifische Betreuung nach DGUV V2 (ohne die arbeitsmedizinischen Vorsorgen) durch Betriebsärzte zu vergeben. Schwerpunkt der betriebsspezifischen Betreuung ist die Unterstützung bei der Wiedereingliederung für dauerhaft untaugliche Mitarbeiter.
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