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Ergänzung des bestehenden Dachbalkens, insb. um zusätzliche Sensorik
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Description
Der Auftraggeber ist ein leistungsstarker Technologie-Dienstleister für die Mauterhebung und -kontrolle und betreibt seit dem 1. Januar 2005 eines der größten Mautsysteme weltweit. Die Hauptaufgabe ist es, die Lkw-Maut in Deutschland nach den gesetzlichen Vorgaben einzunehmen und an den Bundeshaushalt zu transferieren. Zwischen dem Auftraggeber und dem derzeitigen innovationspartnerschaftlich verbundenen Systempartner besteht seit 2015 ein umfassendes Vertragsverhältnis hinsichtlich der vormals 5. Generation zur Durchführung der manuellen Kontrolle sowie über die Wartung und Reparatur der 5. Generation („KonMa 5G“) sowie Ergänzungsvereinbarungen hinsichtlich der Aktualisierung der Kontrolltechnik. Lot 1: Das bereits von dem Systempartner Manuelle Kontrolle stammende Produkt „Dachbalken“ (Transceiver) soll kundenspezifisch erweitert werden. Die Sensorikeinheit in den Dachbalken der Mautkontrollfahrzeuge (KonMa 6G) deckt dabei vier Anwendungsfälle ab: Mobile Kontrolle, Bundesstraßenkontrolle in Fahrtrichtung, Bundestraßenkontrolle gegen Fahrtrichtung sowie Bundesstraßenkontrolle quer zur Fahrtrichtung. Diese Anwendungsfälle sollen weiterentwickelt werden. Die Erweiterung erfolgt dabei in vier Schritten. Der erste Schritt ist die Machbarkeitsuntersuchung (Evaluation der Transceiveranpassung). Sie diente der Untersuchung und Bewertung von möglichen Lösungsansätzen sowie deren Realisierbarkeit. Mit dem zweiten Schritt soll die Transceiver-Anpassung in die Serie überführt und mit dem dritten Schritt die Anpassungen in das bestehende System integriert werden. Der vierte Schritt betrifft die Wartung und der Services der zusätzlichen Sensorik. Mit der Anpassung des Dachbalkens soll nun das Kontrollfahrzeug der 7. Generation mit voraussichtlicher Einführung im Jahr 2024 somit über den vollen Funktionsumfang des Mautkontroll- und einen Teilumfang des Straßenkontrolldienstes verfügen. Derzeitig verfügt der Transceiver (Dachbalken) KonMa 6G über folgende Hardware, Software und Funktionalitäten, die wie folgt zusammengefasst werden können: • 4 µW-DSRC-Transceiver (CCC-Kontrollkommunikation nach ISO 12813, qualifiziert und zertifiziert, EETS-Gebietsvorgaben für das Betreibergebiet 4.3.1. in den Versionen 2.1. und 3.0 implementiert) • Powermanagement-System (auf dem intelligenten Anwendungsfall basierte Steuerung der Komponenten, um Verbrauch zu reduzieren) • Recheneinheit (Zentrale Steuerung aller Komponenten der Dachplattform sowie Management der Sicherheitsschlüssel für Kontrollkommunikation, Bereitstellung von Daten für den Carserver) • Netzwerkkommunikation (technische Anbindung aller Komponenten über LAN-Switch) • Gehäuse (Montage in die Dachbalken der KonMa) Die zusätzliche Funktionalität der KonMa 7G Erweiterung besteht im Folgenden aus: • 4 Kamera-/Sensoriksysteme (Erzeugen von Kennzeichen und Übersichtsbilder, Kennzeichenlesen OCR, Klassifikation, Messung der Länge und Höhe) • Zu dem System gehören unter anderem eine Sensorik für Übersichtsbilder und Kennzeichenlesung (AKLS), eine Sensorik für die Bestimmung der Länge und Höhe sowie eine Komponente zum Auslesen der Fahrzeugelektronik. • Mit der vorgesehenen Hardwareerweiterung soll die KonMa 7G Bildaufnahmen und Vermessungen von LKWs erzeugen können. Im Rahmen der Anpassung sollen die Dachbalken um Sensorik-Systeme erweitert werden. Der Dachbalken (µW-Komponenten und Senorik-System) soll durch die Integration der evaluierten Hardware in den jeweiligen Kontrollszenarien (Mobile Kontrolle und der drei Ausrichtungen der Bundesstraßenkontrolle) wie gewohnt die DSRC-Daten auslesen sowie durch optische Datenerfassungen dem Kontrolleur bei der Kontrolle unterstützen und weitere Beweismittel bereitstellen. Zur Sensorik, die den Dachbalken zusätzlich eingebaut werden, gehören Kamerakomponenten mit dazugehörenden Zubehör (z.B. Kabel) und der zusätzliche Einbau von Prozessrechnern in den Fahrzeugen. Die genaue Wertangabe gem. II.1.7) ist keine gesetzliche Pflichtangabe und wurde deshalb mit 1,00 EUR angegeben, im Übrigen ist die Angabe insbesondere aus Gründen der Geheimhaltung und Vertraulichkeit sowie mit Blick auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht möglich.
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