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Description

Für die LAB NI sollten mehrere Dienstleistungen für die Erstaufnahmeeinrichtung Osnabrück nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden. Die Auftragnehmer sollten die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde, Erstaufnahmeeinrichtung Standort Osnabrück (im Folgenden „Einrichtung" genannt), mit Plätzen für bis zu 600 anspruchsberechtigten Personen mit den in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen. Die zu vergebenden Vereinbarungen umfassten: — Los 1 – Verpflegung, — Los 2 – Sanitätsstation mit med. Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung unter Beachtung der §§ 4, 6 AsylbLG und optionalen Erstuntersuchungen inkl. Röntgen gem. § 62 AsylG, — Los 3 – Soziale Dienste mit sozialpädagogischer Betreuung, freizeitpädagogischer Betreuung und Kinderbetreuung/Betreuung von anspruchsberechtigten Personen, — Los 4 – Sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche, — Los 5 – Sachgemäße Wäschepflege von persönlicher Bekleidung der Bewohner, — Los 6 – Unterkunftsdienste, Die konkrete Ausgestaltung und ggf. nachträgliche Änderung hatte den von der Landesaufnahmebehörde gemachten Rahmenbedingungen zu entsprechen. Bei den aufzunehmenden Personen handelte es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände waren ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Personen. Die Entscheidung über die zu betreuenden Personen und Personengruppen oblag ausschließlich der Landesaufnahmebehörde. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen. Die Übertragung von Teilen der Leistung war nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen konnte und der Auftraggeber der Übertragung zustimmte. Der Auftragnehmer übernahm an 365 bzw. 366 Tagen im Jahr die ganztägliche Gemeinschaftsverpflegung der bis zu 600 anspruchsberechtigten Personen bei offener mahlzeitlicher Ausgabe (keine verpackten Lebensmittel außer bei Baby- und Kindernahrung) auf Rechnung des Dienstleistungsnehmers. Die Essenseinnahme erfolgte innerhalb des Speisesaals im Standort Osnabrück. Eine Versorgung bei temporärer Überbelegung und in besonderen Fällen war zu gewährleisten. Auf Abfallvermeidung war Wert zu legen, Einwegessgeschirr und -besteck sowie sonstiges Einweggeschirr waren ausgeschlossen. Mit dieser Ausschreibung wurde ein Auftragnehmer gesucht, der eine 24-Stunden-7-Tage-die Woche-Sanitätsstation sowie eine stundenweise medizinische Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung unter Beachtung der §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zur Versorgung und Untersuchung der ca. 600 untergebrachten Bewohner (anspruchsberechtigten Personen) vor Ort in der Einrichtung in der LAB NI, Standort Osnabrück, Sedanstr. 115, 49090 Osnabrück, anbieten konnte. Folgende Personengruppen waren zu versorgen bzw. zu untersuchen: — Ausländer, die erstmalig ein Asylgesuch äußerten und gem. § 14 Abs. 1 AsylG verpflichtet waren, den Asylantrag persönlich bei einer Außenstelle des Bundesamtes zu stellen, sofern die Eingabe in das EASY-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hatte, — Folgeantragssteller gem. § 71 Abs. 2 AsylG, die aufgrund einer Ausreise aus dem Bundesgebiet erneut zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet waren, — Unerlaubt eingereiste Ausländer gem. § 15a AufenthG, sofern die Eingabe in das ViLA-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hatte, — Ausländer, die im Rahmen einer EASY-Option in ein anderes Bundesland weitergeleitet wurden, aber vor ihrer Weiterleitung aus gesundheitlichen Gründen in der Einrichtung medizinisch versorgt werden mussten, — Ggf. zukünftig auch Ausländer mit laufendem Asylverfahren und erfolgter kommunaler Zuweisung, die nach dem Verlassen des Bundesgebietes grundsätzlich wieder in den Standorten aufgenommen werden sollten. Aufgabe der 24/7 (24 Stunden pro Tag/7 Tage pro Woche) -Sanitätsstation war die Erbringung von nichtärztlichen Gesundheitsleistungen für die am Standort Osnabrück untergebrachten kranken, hilfs- und pflegebedürftigen anspruchsberechtigten Personen gem. §§ 4, 6 AsylbLG (näheres unter B). Daneben waren im Rahmen der medizinischen Versorgung ärztliche Leistungen für die am Standort Osnabrück untergebrachten kranken, hilfs- und pflegebedürftigen anspruchsberechtigten Personen analog einer hausärztlichen Versorgung unter Beachtung der §§ 4, 6 AsylbLG zu noch festzulegenden Zeiten vor Ort zu erbringen (näheres unter C). Der Auftragnehmer übernahm mit eigenem Personal die ambulante Versorgung von anspruchsberechtigten Personen und versorgte und betreute alle im Standort untergebrachten kranken, hilfs- und pflegebedürftigen anspruchsberechtigten Personen. Er bereitete die am Standort stattfindenden Arztsprechstunden vor und führte diese mit eigenem nichtärztlichem und ärztlichem Personal durch (näheres unter C). Die nichtärztlichen Mitarbeiter der Sanitätsstation sollten die Ärzte bei der Behandlung umfangreich unterstützen (z. B. für Assistenz, Sprechstundenhilfe, Dokumentation). Es konnten sich somit viele Schnittstellen bilden. Der Auftragnehmer sollte in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten ein Notfallzimmer auf eigene Kosten einrichten. Der Auftragnehmer vereinbarte zudem Termine bei Fach- und Zahnärzten. Die Entscheidung, wann neben der medizinischen Grundversorgung eine fachärztliche oder zahnärztliche Behandlung gem. § 4 Abs. 1 AsylbGL erforderlich war, traf der Auftragnehmer eigenverantwortlich; bei kostenintensiven oder strittigen Behandlungen in Absprache mit dem Dienstleistungsnehmer. Der Auftragnehmer verpflichtete sich zur Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, Fachärzten, Krankenhäusern, medizinischem Fachpersonal und Pflegeheimen. Bei der Kalkulation war bei einer Unterbringungskapazität von 600 von insgesamt ca. 350 Facharzt- und Krankenhausterminen pro Monat auszugehen; Pflegeheime wurden ca. einmalig pro Quartal benötigt, wobei diese Zahl nicht garantiert werden konnte. Der Auftragnehmer sorgte für eine adäquate Dokumenten- und Informationsübermittlung zwischen den jeweiligen Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und der Sanitätsstation. Die Kosten für diese externen Arzt- und Krankenhaustermine sowie Pflegeheime trug der Dienstleistungsnehmer. Der Auftragnehmer koordinierte die notwendigen Transporte mit dem Dienstleistungsnehmer und externen Dienstleistern. Sofern eine Behandlung nicht anders möglich war, koordinierte der Auftragnehmer zudem die Sprachmittler z. B. zur Begleitung zu niedergelassenen Ärzten (Begleitdolmetschen). Folgende ärztliche Leistungen waren ausdrücklich nicht Gegenstand der Ausschreibung: — Zahnärztliche Versorgungen, — Notfallbehandlungen außerhalb der anberaumten Sprechstunden, — Behandlungen von Personen, die nicht gemäß § 47 AsylG in der Standort Osnabrück wohnpflichtig waren. Der Auftrag sollte von einem Krankenhaus, einer Arztpraxis oder einem, auch gemeinnützigen, Unternehmen durchgeführt werden, welches über Erfahrungen und Fachkunde mit der Durchführung von Reihenuntersuchungen oder zumindest mit dem Angebot von Komplettleistungen im Bereich der Gesundheitsfürsorge verfügte. Die im Sozialen Dienst verankerte Beratung und Betreuung sowie bspw. flankierende Freizeitangebote und Sprachunterricht im Rahmen von Wegweiserkursen sollten Asylbegehrenden helfen, sich in dem für sie fremden Lebens und Kulturkreis zu orientieren und ihr Leben selbstständig zu gestalten. Den Asylbegehrenden wurde somit, je nach Bedürfnissen, Vorkenntnissen und Lebensplan eine abgestimmte Integrationshilfe angeboten. Bereits nach Ankunft wurden allen anspruchsberechtigten Personen durch Mitarbeitende der Sozilen Dienste in Gesprächen relevante Informationen zum förderlichen Zusammenleben innerhalb des Standorts Osnabrück vermittelt. Im Rahmen dieser Gespräche erfolgte für jede anspruchsberechtigte Person eine entsprechende Anamnese, aus der weitere individuelle Beratungs- und Betreuungsansätze vonseiten des Personals der Sozialen Dienste abgeleitet wurden. Besonderes Augenmerk sollte hier die Versorgung der vulnerablen Personen durch die psychosoziale Betreuung und damit ein-hergehende Organisation und Kooperation mit entsprechenden Hilfesystemen zur psychologischen Frühdiagnostik und Stabilisierung über Fachpersonal sein. Während des Aufenthalts im Standort Osnabrück sollten anspruchsberechtigte Personen mit hoher Bleibeperspektive gezielt auf ihr weiteres Leben in den niedersächsischen Kommunen vorbereitet werden. Anspruchsberechtigte Personen aus sicheren Herkunftsländern (ohne weitere Bleibeperspektive) stellten eine Herausforderung dar, der mit gezielter und intensiver Betreuung – vor allem mit Fokus auf die Erkennung, Förderung und Stärkung der vorhandenen Ressourcen dieses Personenkreises – zur Vorbereitung auf eine etwaige Rückkehr in das Heimatland begegnet werden musste. Die Sozialen Dienste verfolgten einen ganzheitlichen Betreuungsansatz, der ethnische, soziale, rechtliche, medizinische und pädagogische Aspekte als auch Freizeitaktivitäten umfasste und zugleich mit dem vom Ministerium für Soziales und Gesundheit entwickelten Schutzkonzept („Gewaltschutzkon-zept" siehe Anlage 1) in Einklang stand. Leistungsumfang war unter Einhaltung der in der Bundesrepublik Deutschland für die Vergabe der Dienstleistung „sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche" an eine gewerbliche Wäscherei geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und normativen Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung, das Abholen und der Transport von Schmutzwäsche von vom Dienstleistungsnehmer zu benennenden Abholstellen, die sachgemäße Wäschepflege (Reinigung) dieser Schmutzwäsche an der vom Auftragnehmer zu benennenden Betriebsstätte des Auftragnehmers sowie der Rücktransport der bearbeiteten Wäsche an die vom Dienstleistungsnehmer zu benennenden Anlieferstellen. Die Leistung war frei Verwendungsstellen (Abhol- und Anlieferstellen) des Dienstleistungsnehmers anzubieten und auszuführen. Der Auftraggeber behielt sich vor, die Details der Auftragsausführung in einer Dienstanweisung regeln zu lassen. Zur Vermeidung der Einschleppung von Schädlingen war die Wäscherei verpflichtet, regelmäßig Kontrollen über einen evtl. Befall des Betriebes durchzuführen und zu dokumentieren. Für die Bekämpfung waren ausschließlich vom RKI/Umweltbundesamt geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren einzusetzen. Eine Fachkraft für Hygiene war vom Auftragnehmer nachzuweisen. Der Dienstleistungsnehmer hatte das Recht, seinerseits auf eigene Kosten zusätzliche Waschgangkontrollen und Verfahrensüberprüfungen ohne Voranmeldung durchführen zu lassen. Leistungsumfang war unter Einhaltung der in der Bundesrepublik Deutschland für die Vergabe der Dienstleistung „sachgemäße Wäschepflege von persönlicher Bekleidung" an eine gewerbliche Wäscherei in den Räumen des Dienstleistungsnehmers geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und normativen Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung, die sachgemäße Wäschepflege (Reinigung) dieser Schmutzwäsche. Der Auftraggeber behielt sich vor, die Details der Auftragsausführung in einer Dienstanweisung regeln zu lassen. Zur Vermeidung der Einschleppung von Schädlingen war die Wäscherei verpflichtet, regelmäßig Kontrollen über einen evtl. Befall des Betriebes durchzuführen und zu dokumentieren. Für die Bekämpfung waren ausschließlich vom RKI/Umweltbundesamt geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren einzusetzen. Eine Fachkraft für Hygiene war vom Auftragnehmer nachzuweisen. Der Dienstleistungsnehmer hatte das Recht, seinerseits auf eigene Kosten zusätzliche Waschgangkontrollen und Verfahrensüberprüfungen ohne Voranmeldung durchführen zu lassen. Für die ordnungsgemäße Unterbringung der anspruchsberechtigten Personen in den Unterkunftsgebäuden benötigte der Auftraggeber am Standort Osnabrück für die Unterkunftsdienste Hauswartinnen und Hauswarte, welche durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wurden.

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