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Viktualienmarkt _LV 001 Verbesserung Beleuchtung - Leuchten und Lichtmasten, Lieferung und Montage

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Value

27,710 EUR

Current supplier

Kälte Klima Weiherer

Description

Offenes Verfahren für LV 001 Verbesserung Beleuchtung - Leuchten und Lichtmasten, Lieferung und Montage: Bauablauf/ Konstruktion/ Schnittstellen Die Baustelle befindet sich in einer innerstädtischen Situation mit begrenzten Platzverhältnissen auf der Baustelle und im unmittelbaren Umfeld. Zu beachten ist die beengte Lage, der laufende Marktbetrieb sowie reger Fußgänger- und Anlieferverkehr. Bei dem LV 001 handelt es sich um eine Vorabmaßnahme mit folgenden übergeordneten Leistungen: - Seilhängeleuchten und Seiltragwerk; - Solarleuchten; - Strahler (LED); Die Leistungen werden gefördert (EU-Förderung). Hinweise: Die Umsetzung der EU-Innenstadt-Förderinitiative erfolgt auf Grundlage der Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR). Ergänzend dazu sind die Regelungen des BMS vom 5. August 2021 (Gz. 36-4656.2-10-1) zu beachten. Zudem sind folgende europäische Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung verbindlich einzuhalten: • EU-Verordnung VO (EU) Nr. 1301/2013 (EFRE-Verordnung) • EU-Verordnung VO (EU) Nr. 1303/2013 (Allgemeine Verordnung) • EU-Verordnung VO (EU) Nr. 2020/2221 (REACT-EU-Verordnung) • Ergänzende Durchführungs- und Delegierte Verordnungen • Nebenbestimmungen bei der Förderung mit Mitteln aus REACT-EU Publizitätsvorschriften Es wird auf die Publizitätsvorschriften für Förderungen aus REACT-EU-Mitteln hingewiesen. Alle Informationen sind hier abrufbar: https://www.efre-bayern.de/react-eu/information-kommunikation-und-sichtbarkeit/ vsl. Termine: Mit der Ausführung ist zu beginnen am 15.05.2023. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) in der vsl. KW 21 2023, spätestens am letzten Werktag dieser KW.; Die Bestellung des Materials / der Produkte durch die Firma soll direkt mit der Bezuschlagung erfolgen. Vor Ort ist weder eine Baustelleneinrichtung noch ein Lager vorhanden. Baustrom und Sanitäreinrichtungen stellt die Bauherrin zur Verfügung. Die eigenständige Sicherung der Baustelle / Arbeiten vor Ort erfolgt vollumfänglich durch die beauftragte Firma. Vor Ort sind kurzzeitige Parkmöglichkeit gegeben. Nach Beauftragung erfolgt Kick-Off mit Bauherrin und Fachplaner. Lot 1: Seilhängeleuchten und Seiltragwerk; Viktualienmarkt Verbesserung Beleuchtung: Offenes Verfahren; Allgemeines; Der Viktualienmarkt stellt gleichermaßen ein wichtiges Handelszentrum im Herzen von München, als auch einen beliebten Publikumsmagneten in Form einer Touristenattraktion dar. Bereits zu früher Stunde werden die Marktstände beliefert und aufgebaut. Die letzten Betreiber schließen Ihre Geschäfte ca. um 22 Uhr. Im Sinne einer Verbesserungsmaßnahme wird die bestehende Beleuchtung des Marktes ergänzt. Hierbei handelt es sich unter den Aspekten Verkehrssicherung und Gestaltung um die ergänzende Ausleuchtung der öffentlichen Durchwegungen zwischen den Marktabteilungen in Form von Fußwegen im Sinne einer Fußgängerzone, ohne regelmäßigen Fahrzeugverkehr. Die Lieferung und Montage der ergänzenden Beleuchtung ist Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses. Beleuchtung der Verkehrswege Die ergänzende Beleuchtung erfolgt zwischen den Marktabteilungen I und II mittels Solarleuchten. Da Grabungen auf der Marktfläche weitestgehend zu vermeiden sind, soll die Fundamentierung der Solarleuchten nicht unterirdisch erfolgen. Die Solarleuchten sind mittelt Flanschplatten auf bauseitigen Möblierungselementen (Sitzmöbel oder Pflanzkübel) zu verschrauben. Die ergänzende Beleuchtung in der Marktabteilung VI erfolgt mittels Überspannung als Seiltragwerk. Hierfür sind Seilspannmasten aufzustellen und die erforderlichen Spannseile samt Elektroversorgung und Leuchten anzubringen. Da Grabungen auf der Marktfläche weitestgehend zu vermeiden sind, ist die Fundamentierung der Masten unterhalb der Pflasterschicht in ca. 30 cm vorzunehmen. Als Fundament ist eine Lastverteilerplatte zu dimensionieren und einzubringen. Das Öffnen und Wiederherstellen der Bodenfläche nach Maststellung erfolgt bauseitig. Die Elektroversorgung für die Seilleuchten ist über die Seilspannmaste an das Netz des Marktes anzuschließen. Hierfür erforderliche Informationen und Terminfristen sind mit dem AG abzustimmen. Alle Lichtsysteme sind in Abstimmung mit der Fachbauleitung auf die zu beleuchtenden Flächen auszurichten. Besondere Situation in Bezug auf die Baulogistik: Die Marktfläche befindet sich im Stadtzentrum und es handelt sich um eine Fußgängerzone mit erhöhtem Fußgängeraufkommen. Der AN hat die Fortführung des Marktbetriebs während der gesamten Installationsarbeiten möglich zu machen. Das Parken für 1-2 Montagefahrzeuge ist nur eingeschränkt bzw. kurzzeitig in Abstimmung mit dem AG möglich. Bei Bedarf muss ggf. Baustellenparken beantragt werden (kostenpflichtig). Das Aufstellen von Containern ist nicht möglich. Es stehen keine Lagerflächen zur Verfügung. Folgende Abstimmungen sind zwingend eigenverantwortlich mit dem AG vorzunehmen: 1. Sämtliche notwendigen Einbauten in den Boden Die Bodenfläche des Marktes unterliegt dem Denkmalschutz. Grabungen in über 50 cm Tiefe sind ohne archäologische Begleitung nicht zulässig. 2. Terminabstimmung zur Anlieferung und Installation Der Marktbetrieb samt Anlieferung ist soweit als möglich aufrecht zu erhalten. Hierfür ist die fachgerechte Baustellenabsicherung sicher zu stellen und die Arbeiten möglichst in einem Zuge durchzuführen. 3. Zeitraum und Aufstellort für Baustellenfahrzeuge wie Hubsteiger, Kräne etc. Hinweise: Die Umsetzung der EU-Innenstadt-Förderinitiative erfolgt auf Grundlage der Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR). Ergänzend dazu sind die Regelungen des BMS vom 5. August 2021 (Gz. 36-4656.2-10-1) zu beachten. Zudem sind folgende europäische Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung verbindlich einzuhalten: • EU-Verordnung VO (EU) Nr. 1301/2013 (EFRE-Verordnung) • EU-Verordnung VO (EU) Nr. 1303/2013 (Allgemeine Verordnung) • EU-Verordnung VO (EU) Nr. 2020/2221 (REACT-EU-Verordnung) • Ergänzende Durchführungs- und Delegierte Verordnungen • Nebenbestimmungen bei der Förderung mit Mitteln aus REACT-EU Publizitätsvorschriften Es wird auf die Publizitätsvorschriften für Förderungen aus REACT-EU-Mitteln hingewiesen. Alle Informationen sind hier abrufbar: https://www.efre-bayern.de/react-eu/information-kommunikation-und-sichtbarkeit/ Die Bestellung des Materials / der Produkte durch die Firma soll direkt mit der Bezuschlagung erfolgen. Vor Ort ist weder eine Baustelleneinrichtung noch ein Lager vorhanden. Baustrom und Sanitäreinrichtungen stellt die Bauherrin zur Verfügung. Die eigenständige Sicherung der Baustelle / Arbeiten vor Ort erfolgt vollumfänglich durch die beauftragte Firma. Nach Beauftragung erfolgt Kick-Off mit Bauherrin und Fachplaner. Lot 2: Solarleuchten analog Los 1 Los 2 wurde an HL Lichttechnik, am Zellerberg 38, 83324 Ruhpolding vergeben: Auftragssumme netto: 43.400,00 Euro Lot 3: Strahler analog Los 1

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