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Health and safety services

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Value

208,640 EUR

Current supplier

DEKRA Automobil GmbH

Description

Das Klinikum Südstadt Rostock vergibt ab dem 22.12.2020 für einen Zeitraum von 2 Jahren und 5 Monaten mit der Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, max. jedoch um gesamt 48 Monate eine anteilige sicherheitstechnische Beratung gemäß den Anforderungen des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) unter Berücksichtigung der Betreuungsvorgaben der DGUV Vorschrift 2. Diese Leistung schließt an einen bestehenden Vertrag an. Mit über 493 Betten und etwa 1 400 Beschäftigten, hierzu zählen neben Voll- und Teilzeitbeschäftigten auch geringfügig Beschäftigte, betreuen wir jährlich über 23 000 stationäre und teilstationäre sowie 53 000 ambulante Patienten. Leistungsumfang/-inhalt: Der Leistungsumfang soll nach Angaben des Auftraggebers als Teilleistung auf der Grundlage der Anzahl der Beschäftigten sowie der Gefährdungsgruppe aus dem Wirtschaftszweig berechnet werden. Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20 % der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr und Beschäftigtem vorzuhalten. Es errechnet sich eine jährliche Gesamtbetreuungszeit von ca.1680 Stunden bei einer prozentualen Aufteilung von 80 % für die Leistungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Klassifikation des Wirtschaftszweiges (gem. DGUV Vorschrift 2, Anlage 2, Nr.4): Beschäftigte: 1400, WZ-Code: 86.10.2 – Gruppe II, Branche: Hochschulkliniken – Gruppe II, Einsatzzeit: 1,5 h/Besch. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sollen die Leistungen auf 500 Stunden begrenzt und für den Erweiterten Leistungsumfang/-inhalt der Grundbetreuung eingesetzt werden. Erweiterter Leistungsumfang/-inhalt der Grundbetreuung: 1. Beratung der Geschäftsführung bei der Ermittlung und Abstimmung der Ursachen von Arbeitsunfällen und Maßnahmen zur Verhütung weiterer Arbeitsunfälle, Unterstützend bei der Durchführung von Unterweisungen des Personals zu den Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften, der Mitwirkung von Schulungen von Sicherheitsbeauftragten, in der zielgerichteten Unterweisung der Mitarbeiter zu Fragen der Gefahrstoffverordnung, sowie dem Umgang mit gefährlichen Stoffen, Unterstützend beratend bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von technischen Anlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen, 2. Sicherheitstechnische Überprüfung der Bereiche und Abteilungen entsprechend staatlicher und Berufsgenossenschaftlicher Vorschriften und Richtlinien, 3. Mitwirkung bei der Erarbeitung und Fortführung des Gefahrstoffkatasters, der Gefahrstoffverwaltung und Mitwirkung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen gem. §14 der GefStoffV für alle Klinikbereiche, 4. Anleitung der Abteilungsleiter zur sicherheitstechnischen Unterweisung der Mitarbeiter in den einzelnen Bereichen/ Unterweisung sämtlicher Mitarbeiter zu Gefährdungen am Arbeitsplatz, 5. Beratung bei der Durchsetzung der Bildschirmarbeitsverordnung, 6. Unterstützend beratend bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, der Arbeitsabläufen, der Arbeitsumgebung und zu sonstigen Fragen der Ergonomie unter Berücksichtigung betrieblicher Abläufe, 7. Beratung und Betreuung bei Neubau- bzw. Rekonstruktionsmaßnahmen entsprechend den Baurichtordnungen und –vorschriften (Zusatzleistung Sachverständiger), 8. Kontrolle der Einhaltung der Festlegungen aus Explosionsschutzdokumenten und Vorgaben der Hersteller von Anlagen von Anlagen, die besondere Anforderungen an den Explosionsschutz stellen (Zusatzleistung Sachverständiger), 9. Überwachung der Einhaltung der Prüffristen für brandschutzrelevante Anlagen im Rahmen der jährlichen, festgelegten Begehungen der Bereiche/Stationen, 10. Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung und TRBS, 11. Mitwirkung bei der Erstellung und Überarbeitung relevanter Dokumente (interner Krankenhauseinsatzplan, Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnung), 12. Überprüfung und Bewertung der Flucht- und Rettungspläne im Rahmen der jährlichen, festgelegten Begehungen der Bereiche/Stationen, 13. Auswertung der Arbeitsunfälle und Führung der Unfallstatistik, 14. Durchführung der Arbeits- und Brandschutzunterweisungen (ohne Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer), 15. Vierteljährliche Beratung und Abstimmung im Arbeitssicherheitsausschuss, 16. Mitwirkung bei der Erstellung des Katastrophenschutzplanes, 17. ggf. Bereitstellung eines Serviceportals Der betriebsspezifische Teil gemäß DGUV Vorschrift 2 ist nicht Bestandteil. Er kann optional und gesondert beauftragt werden. Auf Grundlage von Stundensätzen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit, für einen/einer kfm. Mitarbeiter/in sowie für eine/n Sachverständige/n können mit dem Auftraggeber betriebsspezifische Betreuungsinhalte vereinbart werden.

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