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Planung und Errichtung einer schlüsselfertigen Agri-Photovoltaikanlage
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Current supplier
DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH
Description
Planung und Errichtung einer schlüsselfertigen Agri-Photovoltaikanlage mit bifazialen, vertikal aufgestellten Modulen mit einer Gesamtleistung mit mindestens 100 kWp (optinonale Vergrößerung), Abnahme des erzeugten Stroms durch den Anbieter Lot 1: Die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (HTW) beabsichtigt auf seinem landwirtschaftlichen Versuchsfeld in Dresden-Pillnitz eine Agri-Photovoltaikanlage mit bifazialen, vertikal aufgestellten Modulen für Forschungs- und Demonstrationszwecke zu betreiben. Entsprechend ist ein Angebot für die Planung, den Bau, die Installation sowie die Ab- und Inbetriebnahme inklusive der Direktvermarktung des mit der Anlage erzeugten Stroms durch den Anbieter anzubieten. Betreiber der Anlage wird die HTW sein. Grundstückseigentümer ist der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, der seine Zustimmung hierfür gegeben hat. 1. Bauliche Vorgaben Die nachfolgende Abbildung zeigt den Installationsort (Dresden-Pillnitz, Lohmener Str. Flurstücksnummer 382) der Anlage (Abb. 1) und den Modulplan (Abb. 2). Je nach Größe der Anlage (abhängig von der beauftragten optionalen Vergrößerung) sind die Module in 6 bis 10 parallelen Modulreihen mit einem Abstand von ca. 10 m aufzustellen, wobei der Abstand bei einigen Modulreihen auch größer ausfallen könnte (max. ca. 12 m). Die Festlegung der exakten tatsächlich auszuführenden Abstände erfolgt in der Planungsphase durch den Auftraggeber. Der vorgegebene Abstand der Modulreihen darf maximal um +/- 3 cm variieren. Die Länge einer Modulreihe wird bei ca. 40 bis 55 m liegen. Die Festlegung der tatsächlich auszuführenden Länge erfolgt in der Planungsphase durch den Auftraggeber. Die Modulreihen müssen exakt von geographisch Nord nach Süd verlaufen. Zwischen den Modulreihen erfolgt landwirtschaftlicher Pflanzenbau. Deshalb ist beim Bau und bei der Installation auf größtmögliche Bodenschonung, d.h. vor allem auf die Vermeidung von Bodenverdichtungen, zu achten. Eine Bodenbelastung, die zu längerfristigen Bodenschäden führen kann, muss vermieden werden. Die Befahrung der Fläche mit LKWs, Radlader oder Gabelstapler ist deshalb nicht zulässig. Eine Befahrung ist mit dem Rammfahrzeug, einem Traktor und einem Minibagger zum Ziehen der Kabelgräben zulässig (oder mit einem Fahrzeug mit einem Reifenluft- bzw. Bodendruck von max. 1,5 bar). Mit einem Anhänger am Rammfahrzeug sollen während des Rammens die Rammpfähle, Gestellposten, Traversen etc. verteilt werden. Für die Verteilung der Module stellt die HTW einen Traktor mit Frontlader und mit Fahrer bereit. Das Ausmaß der Fahrtenanzahl und der Strecken auf der Versuchsfläche ist auf ein Minimum zu reduzieren. Die PV-Anlage muss im Einklang mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik inkl. unter Beachtung der derzeit gültigen DIN-/ISO- und VDE-Normen errichtet und an das öffentliche Netz angeschlossen werden. Zum Angebot sind die Datenblätter und Beschreibungen zu den einzelnen Komponenten mit abzugeben. 2. Planung, Lieferung, Montage und Übergabe der Anlage Der Ausführungsort ist das landwirtschaftliche Versuchsfeld der HTW-Dresden in Dresden-Pillnitz. Die Übergabe der schlüsselfertigen bzw. betriebsfertigen Anlage inkl. die Einweisung muss bis zum 30.09.2022 erfolgen. Die Abrechnung muss bis zum 31.10.2022 erfolgen. Der Anbieter übernimmt die vollständige Verantwortung für die Herstellung der Genehmigungs¬fähigkeit. Alle dafür notwendigen Unterlagen/Genehmi¬gungen sind entsprechend einzuholen und am Ende dem Auftraggeber zur Abnahme/Übernahme der Anlage im Original zu übergeben. Der Anbieter schließt entsprechende Versicherungen für den Zeitraum der Herstellung/Installation der Anlage ab. Nachdem derzeitigen Kenntnisstand wird von einem privilegierten Bauvorhaben im Außenbereich ausgegangen (siehe Schreiben in Anlage 1). Falls wider Erwarten eine Genehmigung verweigert wird oder ein Bauleitplanverfahren gefordert werden sollte, wird dieses Vorhaben und der Auftrag unverzüglich gestoppt und eingestellt. Der Auftragnehmer erhält dann eine Vergütung für seine bisher nachweislich erbrachten Leistungen. Diese Vergütung ist auf maximal 8.000,- € begrenzt. Weitere Ansprüche oder Ersatzzahlungen etc. können nicht geltend gemacht werden. Sollten einzelne Unterlagen aus Sicht des Bieters nicht benötigt werden, ist dies ebenfalls schriftlich zu erfassen und am Ende dem Auftraggeber bei der Dokumentenübergabe im Original zu übergeben. Der Anbieter übernimmt die Planung und Dokumentation des Gesamtprojekts. Folgende Punkte müssen dabei als Inklusivleistungen erbracht werden: • Durchführung der Entwurfsplanung • Durchführung der Ausführungsplanung • Ausführliche Dokumentation aller Planungsunterlagen Sämtliche Planungen und Dokumente dieser Position sind an den Auftraggeber zu übergeben. 3. Einweisung in die Bedienung Vorort für bis zu 6 Personen Nach Abschluss der Bauleistung ist durch den Auftragnehmer eine Einweisung und Bedienungsschulung beim Auftraggeber vor Ort für bis zu 6 Personen durchzuführen. 4. Gewährleistung/Garantie Das Angebot des Bieters muss eine Gewährleistung/Garantie für die folgenden Punkte enthalten: Bei den Modulen: • Mindestens 15 Jahre auf die Verarbeitung • Mindestens 25 Jahre auf Leistungsgarantie, wobei die Anfangsdegradation im 1. Jahr maximal 2% und die jährliche Leistungsdegradation maximal 0,55% betragen darf Bei den Wechselrichtern: • Mindestens 10 Jahre Bei den Rammpfählen, Gestellposten, Traversen, Verbindungs-/Befestigungsmaterialien, Verkabelung • Mindestens 5 Jahre 5. Optionale Leistungen 6. Ausschlusskriterien • Der Anbieter muss mindestens 2 vergleichbare Freiflächen-PV-Anlagen mit vertikal aufgestellten bifazialen Modulen innerhalb der EU geplant und gebaut haben und diese mittels Referenzen und einer Anlagenbeschreibung vorweisen. • Die Übergabe der schlüsselfertigen Anlage muss bis zum 30.09.2022 erfolgen. Die Abrechnung muss bis zum 31.10.2022 erfolgen. • Folgende Erklärungen sind vorzulegen: o Inbetriebsetzungserklärung o Konformitätserklärung • Der erzeugte Strom muss vom Anlagenanbieter abgenommen werden. Dazu wird ein entsprechender Direktvermarktungsvertrag abgeschlossen. 7. Ertragsprognose Der Anbieter muss seinem Angebot eine Ertragsprognose zur Anlage mit vorlegen. 8. Referenzen Der Anbieter muss entsprechende Kompetenzen und Erfahrungen in der Planung, Instal-lation und Inbetriebnahme von vergleichbaren Freiflächenphotovoltaikanlagen nachweisen. Der Nachweis der Kompetenzen und Erfahrungen ist durch mindestens drei Referenzen zu ähnlichen Anlagen und einer Anlagenbeschreibung (mit Bilder), die innerhalb der EU geplant und gebaut worden sind, zu erbringen. Das Fehlen von Unterlagen oder die Nichteinhaltung der Vorgaben führt zum Ausschluss. Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung sind dem Auftraggeber durch den Bieter unverzüglich zu benennen. Bieterfragen sind bis zum 17.12.2021 per Vergabeportal zu stellen.
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