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Value

240,000 EUR

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Walter Klug GmbH & Co. KG – Klug Conservation

Description

Die Bestände der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) müssen optimal gelagert werden, damit sie gemäß dem gesetzlichen Auftrag dauerhaft erhalten werden können. Sie müssen außerdem im Original aufbewahrt werden, d.h. in ihrer marktüblichen Form. Um dies gewährleisten zu können, werden entsprechende Verpackungen benötigt, die sowohl konservatorischen als auch archivspezifischen Anforderungen genügen. Das Vergabeverfahren umfasst die Beschaffung von Archivkartonagen unterschiedlicher Ausführung und Format und ist in 9 Lose aufgeteilt. Es umfasst die Herstellung und Lieferung von: — Los 1: Archivkartons für Zeitschriften, — Los 2: JURIS-Mappen, — Los 3: Einschlagmappen mit Einstecklasche, — Los 4: Bindemappen, — Los 5: CD-Kartonagen-Unterteil, — Los 6: Aktenmappen mit Schlauchheftung, — Los 7: Bestandsschutzpappen, — Los 8: großformatigen Mappen, — Los 9: Aufbewahrungsboxen für Vinylschallplatten. Die Archivkartons werden zur fachgerechten Archivierung, geschützten Aufstellung und zur vorübergehenden Ablage ungebundener Zeitschriften, in einer Ausführung mit Schieber (Deckel) benötigt. Die Befüllung der Archivkartons soll zunächst liegend mit der offenen Längsseite auf den Bediengang gerichtet erfolgen. Neu eingehende Zeitschriftenhefte werden nach Ablagesystem in den Kartonagen abgelegt. In befülltem Zustand sollen sie mit dem Schieber (Deckel) verschlossen, in das Magazin verlagert und senkrecht auf der Schmalseite stehend dauerhaft archiviert werden. Der Archivkarton ist aus Mikrowelle in 1,6 mm bis 1,7 mm Stärke mit einem Flächengewicht von ca. 560 g/m2-680 g/m2 herzustellen. Die Farbe des Materials soll außen graublau sein. Die Maßangaben geben Höhe x Tiefe x Breite als einzuhaltendes Außenmaß an. Der Aufbau des Archivkartons soll mit einer Stecktechnik (Lasche und Steckschlitz) erfolgen, keine Verwendung von Metallteilen. Das Aufrichten erfolgt durch Falzen, Falten und Stecken – kein Verkleben. Alle Teile der Steckverbindungen müssen mit den Außenflächen der Boxen abschließen. Er soll aufrecht stehen und der Schieber/Deckel sich nach vorn (in Richtung Regalbediengang) öffnen. Die Laufrichtung der Pappe soll so ausgerichtet sein, dass beim Kartonkörper im Anschnitt die Röhrenöffnung nach vorn in Richtung Verschlussdeckel zeigt und beim Deckel die Laufrichtung quer zu den Rillungen verläuft. Der Schieber/Deckel wird eingeschoben. Das hintere eingeschobene Teil reicht bis zum Boden des Archivkartons. Die Einstecklasche des Schiebers/Deckels muss mindestens in einer Länge von 25 mm in den gefalteten Kartonkörper gesteckt werden können. Außerdem muss eine halbrunde Öffnung mit Lasche zum Eingreifen vorhanden sein, um den Deckel zu öffnen. Damit der Schieber/Deckel nicht in den Kartonkörper rutscht, muss er im sichtbaren Bereich der Höhe a – dem Außenmaß der Box – entsprechen. Der Deckel darf sich im geschlossenen Zustand nicht von allein wieder öffnen. Die Archivkartons dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Wellpappe müssen fleckenfrei sein. Die Wellpappe darf beim Aufrichten der Kartons nicht aufbrechen. Nach der Faltung müssen alle Seiten bündig abschließen. Das Aufrichten des Kartons sollte ohne Anleitung, mit wenig Hilfsmitteln in 1 Minute möglich sein. Das verwendete Material muss der Archivqualität nach DIN ISO 16245-A entsprechen. Die maßgefertigten Mappen werden zur Archivierung verschiedener Medien benötigt. Bei JURIS-Mappen handelt es sich um Sortiments- bzw. Standardware, gefertigt aus hellgrauem Archivkarton (Grammatur 240 bzw. 330 g/m2) mit 3 Klappen und einer möglichen Füllhöhe von 30 mm. Die Rillungen im 5-mm-Abstand ermöglichen eine flexible Befüllung. Alle Klappen sollen nach der letzten Rille angeschrägt sein, so dass beim Schließen der Mappe keine Stauchungen der Klappen auftreten. Alle Ecken sollen abgerundet sein. Die Laufrichtung des Kartons muss mit dem Maß der Höhe parallel sein. Das verwendete Material muss in Archivqualität nach DIN ISO 16245-A und/oder DIN ISO 9706 oder gleichwertig beschaffen sein. Die genannten Maße entsprechen den Außenmaßen der Mappen. Die Anlieferung der Mappen erfolgt in gefalztem Zustand. Die Mappen sollen in Kisten in handhabbarer Stückzahl z. B. 50, 100 oder 150 Stück/Kiste verpackt sein. Die Jurismappen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Mappen müssen fleckenfrei sein. Der Karton darf an den Kanten nicht aufgebrochen sein. Alle Seiten müssen bündig abschließen. Die maßgefertigten Einschlagmappen mit Einstecklasche werden zur Archivierung verschiedener Medien benötigt. Die Einschlagmappe besteht aus einem Stück Archivkarton mit 4 Einschlagklappen. Das Material für die Mappen soll Archivkarton 330 g/m2 und ab einer Höhe von 320 mm Archivkarton 550 g/m2 sein. Zur Verstärkung ist auf der Grundfläche eine Wellpappe in 1,7 mm Stärke eingeklebt. Die Mappe muss nach dem Einkleben planliegend sein, darf sich nicht wölben. Die Farbe des Materials soll graublau sein. Die max. Füllhöhe beträgt 40 mm. Das Material soll ohne großen Kraftaufwand umzufalzen sein. Im Abstand von je 5 mm sind Rillungen an den Klappen angebracht. Diese sichern so einen variablen Füllstand der Mappe von 5-40 mm. Die Klappen sollen bei maximaler Befüllung aneinanderstoßen oder minimal überlappen. Der Verschluss erfolgt durch eine Stecklasche und Einsteckschlitz. Die Stecklasche sollte möglichst großflächig und konisch sein. Der Einsteckschlitz ist an der vorderen Umschlagseite mittig angebracht. Der Einsteckschlitz darf im geschlossenen Zustand nicht wesentlich breiter als die Lasche sein (max. 0,5 cm an jeder Seite). An den Enden des Schlitzes sind kleine Lochstanzungen anzubringen, die das Einreißen des Schlitzes verhindern. Die Stecklasche muss auch bei maximaler Füllmenge sicher schließen. Alle Ecken der Mappe sollen abgerundet sein. Die Laufrichtung des Kartons soll parallel zur Rückenhöhe verlaufen. Die Mappen sollen zusammengefaltet geliefert werden und in Kisten in handhabbarer Stückzahl z. B. 50, 100 oder 150 Stück/Kiste verpackt sein. Die Einschlagmappen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Mappen müssen fleckenfrei sein. Der Karton darf an den Kanten nicht aufgebrochen sein. Alle Seiten müssen bündig abschließen. Das verwendete Material ist in Archivqualität nach DIN ISO 16245-A und/oder DIN ISO 9706 oder gleichwertig zu beschaffen. Die maßgefertigten Bindemappen werden zur Archivierung verschieden großer Medienwerke benötigt, bei denen insb. die Rückenstärke sehr flexibel gestaltet werden muss. Für instabile Medienwerke mit starker Buchrückenbreite werden Bindemappen benötigt. Diese bestehen aus zwei stabilen Pappdeckeln. An einem Pappdeckel sind 4 Klappen angebracht. Die Mappen können flexibel mit 2 Bändern geschlossen werden. Die Pappdeckel sollen aus 2 mm starker Archivpappe und die Klappen aus Karton 330 g/m2 bestehen. Alle Klappen müssen mit mind. einer Rille versehen sein. Diese Rille muss direkt an der Pappkante sein. Optional können die Klappen mit weiteren Rillen versehen sein. Die Farbe der Pappen und des Kartons sollen in einem gedeckten Farbton sein, nicht weiß. Das Verschlussband muss ausreichend lang genug sein, um eine maximal befüllte Bindemappe über die Fadenenden bequem und sicher mit Doppelschleife verzurren zu können. Im Muster ist das Originalband mitzuliefern, um Reißfestigkeit und eine notwendig raue Oberflächenstruktur testen zu können, die ein selbstständiges Lösen der Schleifen verhindern soll. Die Bindemappen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Mappen müssen fleckenfrei sein. Der Karton darf an den Kanten nicht aufgebrochen sein. Alle Seiten müssen bündig abschließen. Das verwendete Material ist in Archivqualität nach DIN ISO 16245-A und/oder DIN ISO 9706 oder gleichwertig zu beschaffen. Die Kartonagen werden zur Archivierung von aufrechtstehenden CDs benötigt. Die Archivbox für CDs soll für die stehende Lagerung von CDs geeignet sein. Die formstabile Faltschachtel besteht aus kaschierter Mikrowelle oder vergleichbarem Material. Sie soll nach oben geöffnet sein. Die Materialdicke muss daher mindestens 1,6 mm betragen und über glatte Innenflächen verfügen. Das Aufrichten erfolgt durch Falzen, Falten und Stecken – kein Verkleben, keine Verwendung von Metallteilen. Alle Teile der Steckverbindungen müssen mit den Außenflächen der Kassetten abschließen. Der Bezug der Boxen kann hellgrau oder naturweiß sein. Maßgeblich ist das unten genannte Innenmaß, das Außenmaß ist ein ca. Maß. Die Archivboxen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Wellpappe müssen fleckenfrei sein. Die Wellpappe darf beim Aufrichten der Kartons nicht aufbrechen. Nach der Faltung müssen alle Seiten bündig abschließen. Das Aufrichten des Kartons sollte ohne Anleitung, mit wenig Hilfsmitteln in 1 Minute möglich sein. Das verwendete Material ist in Archivqualität nach DIN ISO 16245-A und/oder DIN ISO 9706 oder gleichwertig beschaffen. Die maßgefertigten Mappen werden zur Archivierung von Medienwerken benötigt. Bei Archiv-Aktenmappen mit Schlauchheftung handelt es sich um Sortiments- bzw. Standardware, gefertigt aus Archivkarton (400 g/m2) mit verklebter Heftlasche und 80 mm Abheftlochung, einschließlich Schlauchheftmechanik. Keine Metallabheftmechanik. Die Rillungen lassen eine differenzierte Abheftung zu und sind zur Einstellung der Füllmenge jeweils in 5 mm Abstand vorzunehmen. Die Farbe der Archiv-Aktenmappe soll hellgrau sein. Das verwendete Material ist in Archivqualität nach DIN ISO 16245-A und/oder DIN ISO 9706 oder gleichwertig beschaffen. Die Archiv-Aktenmappe hat folgende Maße: 320 mm (hoch) x 250 mm (breit), 40 mm Rückenstärke. Die Aktenmappen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Mappen müssen fleckenfrei sein. Der Karton darf an den Faltungen nicht aufgebrochen sein. Alle Seiten müssen bündig abschließen. Die Bestandsschutzpappen werden als Platzhalter für die Archivierung am Standort Leipzig benötigt. Das verwendete Material Wellpappe muss der Archivqualität nach DIN ISO 16245-A und/oder DIN ISO 9706 entsprechen. Die Stärke der Wellpappe soll 8 mm betragen. Die Bestandsschutzpappen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Wellpappe müssen fleckenfrei sein. Die Mappen werden zur fachgerechten Archivierung von großformatigen Karten benötigt. Die Mappen bestehen außen aus ca.3 mm starker Wellpappe. An allen 3 Seiten sollen Bänder in 15 mm Breite zum Verschließen der Mappe angebracht sein. Das Band muss weich und nicht so glatt sein. Es muss sich zu einer Schleife festzubinden lassen. Das Band muss ausreichend lang genug sein, um eine maximal befüllte Mappe gut zubinden zu können. Innen werden 3 Klappen eingearbeitet. Die Gelenke der Klappen und der Mappenrücken bestehen aus 2 Stücken weißem Schirting oder dünnem weißen Gewebe. Keine Verstärkung der Gelenke, so dass diese flexibel sind. Die Klappen sind auch aus Wellpappe ca. 3 mm. Diese sollten beidseitig abgeschrägt sein. Das Innenmaß beträgt 900 x 660 mm. Die Füllhöhe soll 50 mm sein. Die Mappen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Mappen müssen fleckenfrei sein. Die Gelenke müssen flexibel sein. Alle Seiten müssen bündig abschließen. Das verwendete Material muss der Archivqualität nach DIN ISO 16245-A entsprechen. Zur archivgerechten Aufbewahrung von Vinyl-Schallplatten werden extrem stabile und stabilisierende Boxen in hoher Fertigungsqualität benötigt. Dadurch sollen die Hüllen der Tonträger und die Tonträger selbst vor der Einwirkung mechanischer Zerstörungseinflüsse geschützt werden. Die Vinylschallplatten werden stehend gelagert. Die Archivbox soll eine dichtschließende Box, mit Klappdeckel an der Längsseite, sein. An der vorderen Seite der Box soll ein vertiefter Eingriff sein, um die Platten besser entnehmen zu können. Das Aufrichten erfolgt durch Falzen, Falten und Stecken – kein Verkleben, keine Verwendung von Metallteilen. Alle Teile der Steckverbindungen müssen mit den Außenflächen der Boxen abschließen. Die Wellpappe soll mindestens 2,5 mm stark sein. Im Karton befindet sich ein Einlegeboden aus Wellpappe zur Erhöhung der Tragfähigkeit. Dieser ist nur lose eingelegt. Aufzunehmendes Gewicht: ca. 7 500 g. Das Innenmaß der Box ist 355 x 350 x 150 mm. Deckelhöhe mind. 70 mm. Die Archivboxen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Wellpappe müssen fleckenfrei sein. Die Wellpappe darf beim Aufrichten der Kartons nicht aufbrechen. Nach der Faltung müssen alle Seiten bündig abschließen. Das Aufrichten der Boxen sollte ohne Anleitung, mit wenig Hilfsmitteln in 1 Minute möglich sein. Das verwendete Material ist in Archivqualität nach DIN ISO 16245 und/oder DIN ISO 9706 oder gleichwertig beschaffen.

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