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Dienstleistungen im Bereich der Krankenhausabrechnung und - prüfung gem. § 301 SGB V

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Buyer

BKK VBU

Value

0.01 EUR

Current supplier

Convema Versorgungsmanagement GmbH

Description

Gegenstand des Auftrags sind die Dienstleistungen im Bereich der Krankenhausabrechnung und -prüfung gemäß § 301 SGB V. Der Auftragnehmer übernimmt für die Auftraggeberin u.a. die Durchführung der nachgelagerten Abrechnungsprüfung der im Rahmen von §§ 115a und 115b SGB V abgerechneten ambulanten, vor- und nachstationären Behandlungen nach den formalen/ rechtlichen Kriterien auf Basis der entsprechenden Vorgaben (u.a. AOP-Vertrag nach § 115 b Abs. 1 SGB V, AOP-Katalog, Einheitlicher Bewertungsmaßstab, Rechtsprechung). Die Bearbeitung und Prüfung bezieht sich auf Rechnungen, Mahnungen und Einwendungen der Leistungserbringer hinsichtlich der erbrachten vor- bzw. nachstationären Behandlungen. Gleiches gilt für die §§ 115d (Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung), 115e (Tagesstationäre Behandlung) und 115f (Spezielle sektorengleiche Vergütung). Weiterhin übernimmt der Auftragnehmer für die Auftraggeberin die Durchführung der Abrechnungsprüfung der Leistungen im Rahmen von § 116b SGB V, §§ 117 Abs. 1 und 117 Abs. 2 SGB V, § 118 SGB V, § 118 Abs. 3 SGB V, § 118a SGB V, § 119 SGB V sowie § 120 Abs.1a SGB V nach formalen/rechtlichen Kriterien auf Basis der entsprechenden Vorgaben (u.a. Einheitlicher Bewertungsmaßstab, kollektiv-vertragliche Regelungen). Lot 1: Der zu vergebende Auftrag umfasst den Neuabschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Krankenhausabrechnung und -prüfung gemäß § 301 SGB V. Siehe hierzu auch die Beschreibung im Abschnitt Nummer II.1.4). Die Auftraggeberin beabsichtigt einen externen Dienstleister mit der Erledigung eines Teils der ihr obliegenden Aufgaben im Rahmen der Prüfung zu betrauen. Die Aufgabenübertragungen und -auslagerung erfolgen nach §§ 197b SGB V, 97 SGB X. Bei den auszulagernden Tätigkeiten handelt es sich ausschließlich um unterstützende Hilfstätigkeiten. Die abschließende Entscheidung verbleibt zu jeder Zeit in der Verantwortlichkeit der Auftraggeberin. Das Gesamtvolumen der Krankenhausabrechnungsprüfung für den ausgelagerten Bereich (stationäre Behandlung inkl. Psychiatrie und ambulante Behandlung im Krankenhaus) der Auftraggeberin liegt bei knapp 620.000.000,- € pro Jahr. Die Jährliche Fallzahl liegt dabei bei über 210.000 Fällen. Die Zahlen wurden auf Basis des Abrechnungsjahres 2021 ermittelt. Die Übersicht stellt die Ausgaben und Fallzahlen in den jeweiligen Leistungsbereichen dar: — stationäre Abrechnung (Somatik): 122.400 Fälle; Ausgaben: 538.092.162 EUR, — stationäre Abrechnung (Psychiatrie): 7.222 Fälle; Ausgaben: 56.438.414 EUR, — §§ 115b - 120 SGB V (AOP und ambulante Behandlung im Krankenhaus): 84.559 Fälle; Ausgaben: 24.040.516 EUR. Summe: 214.181 Fälle; Ausgaben: 618.571.092 EUR Die Höchstmenge beträgt: 1.100.100 Fälle für die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren. Bei den genannten Werten handelt es sich um Erfahrungswerte des letzten Jahres (Jahr 2021). Die aufgeführten Werte dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage. Die Auftraggeberin sichert eine absolute Menge nicht zu. Ein Anspruch auf eine tatsächliche Fallmenge besteht nicht. Sollten die Mengen während der Vertragslaufzeit nicht erreicht oder überschritten werden, führt das zu keinen Veränderungen hinsichtlich der vereinbarten Preise. Ansprüche im Zusammenhang mit einer etwaigen Über- oder Unterschreitung der Mengen können vom Auftragnehmer nicht geltend gemacht werden. Auch ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Mindestmenge besteht nicht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vergabegegenständlichen Leistungen auch dann zu erbringen, wenn die dargestellten Mengenangaben über-/unterschritten werden. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die ausgeschriebene Leistung an einen externen Dienstleister für eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten (mit Verlängerungsoption, siehe Leistunbeschreibung), zu vergeben. Leistungsbeginn ist der 01.09.2023, wobei bereits vor Leistungsbeginn eine Umsetzungsphase erforderlich ist (siehe Punkt 1.6 der Leistungsbeschreibung). Weitere Einzelheiten zur abgefragten Dienstleistung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

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