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"Sanierung Johann-Wolfgang von Goethe Oberschule"
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1,121,754.23 EUR
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Bauentwurf Prina GmbH, Planungsbüro Vetter-von Berg
Description
Die Stadt Heidenau beabsichtigt die Sanierung der „Johann-Wolfgang von Goethe“ Oberschule in Heidenau, voraussichtlich mit Hilfe von Fördermitteln aus dem EFRE-Fördertopf sowie dem Städtebauförderprogramm LZP in den kommenden Jahren. Schwerpunkte der Sanierung liegen in der Umsetzung eines zwischenzeitlich beauftragten Brandschutz-konzeptes, in der Innensanierung des Bestandsgebäudes (Ausführungen zu den Bestandteilen der Innensanierung siehe Pkt 2) sowie der Umnutzung der alten, unter Denkmalschutz stehenden Turnhalle zu einem Pausenraum und die Installation einer PV-Anlage auf der alten Turnhalle. Darüber hinaus umfasst die Sanierung auch die Neugestaltung der Außenanlagen, bestehend aus dem Pausenhof und der Sportaußenanlage. Von den Planungsbüros, welche sich für das Verhandlungsverfahren empfehlen, wird erwartet, dass sie mit der Realisierung kommunaler Vorhaben wie Schulgebäuden vertraut sind. Daher wird seitens des Auslobers auch von prinzipiellen Erläuterungen zum Gebäude abgesehen und es wird nur auf die Punkte hingewiesen, die dem Bauherrn wichtig und für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind. Die genaue Aufgabenbeschreibung ist Punkt 2 sowie der Anlage A zu entnehmen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Die OS Heidenau besteht aus drei baulichen Anlagen. Das Hauptgebäude ist über den Flügel direkt mit der alten Turnhalle verbunden und über einem Zwischenbau erreichbar. Die neue Turnhalle steht eigenständig und nicht Teil dieser Ausschreibung. Die alte Turnhalle und der Sozialtrakt werden als Pausen- und Freizeitraum mit Sanitäreinrichtungen genutzt. Die Turnhalle ist unterkellert. Im Zuge der Sanierung sind folgende Arbeiten vorgesehen, welche durch die nachfolgend angeführten Förderprogramme untersetzt werden: Innensanierung Gebäude-abschnitt 1 und 2 (voraussichtlich Förderprogramm LZP): - Umsetzung des zwischenzeitlich beauftragten Brandschutzkonzeptes (siehe Anlage A); - Planung und Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen; - Sanierung der Buntglasfenster; - Erneuerung der Elektrik; - Erneuerung der Sanitäranlagen; - Malerarbeiten sowie Planung und Umsetzung von Fußbodenheizungen; - Planung und Umsetzung von Sonnenschutzmaßnahmen; - Trockenlegung des Bestandsbaus. Darüber hinaus ist die Sanierung der alten, unter Denkmalschutz stehenden Turnhalle zu einem Pausenraum (voraussichtlich Förderprogramm EFRE) zu planen und umzusetzen. Die Neugestaltung der Außenanlage (Los 5) gliedert sich in die Teilmaßnahme Pausenhof (voraussichtlich Förderprogramm EFRE) und die Teilmaßnahme Sportaußenanlage (voraussichtlich Förderprogramm LZP). Die Auflagen des Denkmalschutzes (siehe Auszug Denkmalschutzliste, Anlage A7) sind zu berücksichtigen. Des Weiteren sind die Planungen auf die vorliegenden Unterlagen zum Brandschutz (siehe Kapitel 3.4) abzustimmen. Die Kostenrahmenschätzung der Stadt Heidenau, fortgeschrieben durch die STEG Stadtentwicklung GmbH beziffert vorläufige Baukosten der Kosten-gruppen 200 bis 600 DIN 276, Stand 09.08.2022 von rund 5,996 Mio. Euro netto. Eine detaillierte Aufstellung befindet sich in Anlage B. Der AN hat seine Planung auf den bezifferten Kostenrahmen auszurichten. Die Bauleistungen für das Vorhaben müssen so ausgeführt werden, dass eine sinnvolle, wirtschaftlich tragbare Bauabschnittsbildung erfolgt. Der AN ist verpflichtet, eine Planungs- und Bauzeitenrahmenplanung aufzustellen. Der seitens des AG vorgesehene Realisierungszeitraum endet mit Beginn des Schuljahres 2027/2028. Weitere Inf. können der Vergabeunterlage entnommen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Lot 1: Objektplanung Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - Planungs- und Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik und Raumakustik (alte Turnhalle) gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 3. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - Umsetzung des vorliegenden Brandschutzkonzeptes gemäß AHO Heft 17, LPH 4 bis 9; - Planungs- und Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik und Raumakustik (alte Turnhalle) gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 4 bis 9. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Heidenau, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden. Lot 2: Tragwerksplanung Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 1 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz (alte Turnhalle). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grund-leistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertrags-muster § 18 verwiesen. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Heidenau, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden. Lot 3: Technische Ausrüstung (ALG 1 bis 3, 8) Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechts-anspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Heidenau, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden. Lot 4: Technische Ausrüstung (ALG 4, 5 und 7) Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechts-anspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 3. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 3. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Heidenau, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden. Lot 5: Freianlagenplanung Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechts-anspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungs-phasen 4 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unter-haltungspflege; b) Mängelbeseitigung. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Heidenau, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
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