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KIRA - KI-basierter Regelbetrieb Autonomer On-Demand-Verkehre

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Value

1,760,000 EUR

Current supplier

CleverShuttle Südwest GmbH

Description

In dem Forschungsprojekt „KIRA - KI-basierter Regelbetrieb Autonomer On-Demand-Verkehre“ werden Fahrzeuge ohne Fahrer im straßengebundenen ÖPNV mit „Normal“-Geschwindigkeit eingesetzt. Die Fahrzeuge werden darüber hinaus flexibel auf nahezu allen Straßen eines Gebietes und nicht nur auf ausgewiesenen Strecken zum Einsatz kommen. Erstmals werden die hierzu notwendigen Prozesse gemäß AFGBV umgesetzt. Die autonome Technologie wird in ein vorhandenes Angebot vollintegriert inklusive der Verwendung der bereits im Markt etablierten Buchungs-Apps. Hierdurch können Kundenerfahrungen erstmals im Echtbetrieb gesammelt und wissenschaftlich ausgewertet werden. Lot 1: Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, die Deutsche Bahn AG (mit ihrer Tochtergesellschaft CleverShuttle Südwest GmbH, im Folgenden: CS), die HEAG mobilo GmbH (im Folgenden: HEAG) und die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH wollen in einem gemeinsamen Projekt den nächsten wichtigen Meilenstein des autonomen Fahrens im ÖPNV erreichen. Ziel ist es autonom fahrende Fahrzeuge in die bestehenden On-Demand-Angebote und in den konventionellen Flottenbetrieb zu integrieren und damit erstmalig eine Personenbeförderung vollständig ohne Fahrer, integriert in den ÖPNV autonom (Level 4) anzubieten. Die wissenschaftliche Begleitung wird durch die Projektpartner Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (Institut für Verkehrsforschung), Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (Institut für Verkehrssystemtechnik), Karlsruher Institut für Technologie (Institut für Verkehrswesen) und den Verband deutscher Verkehrsunternehmen e.V. durchgeführt. Ziel des Projektes ist es u.a. Antworten zu den folgenden Forschungsfragen zu erhalten: - Wie müssen operative Prozesse für einen effizienten Regeleinsatz autonomer On-Demand-Flotten ausgestaltet sein? - Welche Geschäftsmodellopportunitäten ergeben sich für Verkehrsunternehmen durch den Einsatz autonomer Flotten im ÖPNV? - Welche verkehrlichen Wirkungen lassen sich mit autonomen On-Demand-Verkehren erzielen und wie gestalten sich diese für unterschiedliche räumliche Typologien? - Welche spezifischen Anforderungen gibt es auf Seiten der Nutzer:innen an autonome On-Demand-Angebote, insbesondere im Hinblick auf die Steigerung deren Akzeptanz? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Gestaltung der gesamten Customer Journey? - Wie lassen sich unterschiedliche Anforderungen und Zielkonflikte in Bezug auf autonome Mobilitätsangebote unter Berücksichtigung der Akzeptanz von Nutzer:innen und Stakeholdern in Einklang bringen? - Wie soll ein HMI-Konzept (Mensch-Maschine-Schnittstelle) für einen Arbeitsplatz der Technischen Aufsicht sowie für die Interaktion mit Fahrzeugnutzenden im Fall der Interaktion mit der Technischen Aufsicht im Kontext des Projektes (Flottenbetrieb, ländlicher und urbaner Raum) gestaltet werden? - Können auf simulativer Grundlage Aussagen über die Skalierbarkeit des Systems aus Technischer Aufsicht und automatisierter Fahrzeugflotte getroffen werden? - Welche Anpassungen und Empfehlungen sind auf Ebene der Betriebsorganisation nötig, um autonome Fahrzeuge in bestehende Flotten von Verkehrsunternehmen nutzerfreundlich und sicherheitsgerecht zu integrieren? - Wie können Verkehrsunternehmen, Kommunen und Genehmigungsbehörden bei der Umsetzung des neuen Rechtsrahmens und dem Aufbau entsprechender autonomer Verkehrsangebote unterstützt werden? Im Auftrag der HEAG betreibt CS derzeit den On-Demand-Verkehr „HeinerLiner“ im Stadtgebiet. Der Beauftragung ist eine europaweite Vergabeverfahren vorausgegangen (2020/S 052-124671). Die Leistungen werden dahingehend angepasst, dass vrsl. ab dem 4. Quartal 2023 bis zu 7 autonome Fahrzeuge in dem Verkehr erprobt werden können. Jeweils zwei autonome Fahrzeuge sollen dabei ein konventionelles Fahrzeug ersetzen. Für den Fall, dass es Probleme beim Einsatz autonomer Fahrzeuge geben sollte, werden die substituierten konventionellen Fahrzeuge auch weiterhin als Backup bereitgehalten. CS trägt die Kosten der Beschaffung und Instandhaltung der Fahrzeuge und der „technische Aufsicht“ nach AFGBV. Die HEAG wird dagegen insbesondere die erforderlichen Kosten für zusätzliches Personal (insbesondere Fahrzeugkontrolle nach AFGBV und Field Services), sowie für die Erlangung der Genehmigungen zum autonomen Einsatz der Fahrzeuge tragen.

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