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Technische Hausmeisterdienstleistungen (VOEK 351-20)
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Value
440,000 EUR
Current supplier
Geiger FM Reinigung Süd GmbH
Description
Es werden technische Hausmeisterdienstleistungen ausgeschrieben. Der Hausmeister und seine Vertretung müssen in vorherseh- und unvorhersehbaren Fällen (krankheitsbedingter Ausfall, Urlaub, zusätzliche Leistungen auf Abruf etc.) die Aufgaben des technischen Hausmeisters vollumfänglich übernehmen. Die Leistungen umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, die einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der An-lagen unterstützen und dem langfristigen Werterhalt dienen. Alle Leistungen sind fachgerecht und mit der erforderlichen Sorgfalt auszuführen. Lot 1: Die Leistungserbringung erfolgt in zwei Stufen: - Start-Up-Phase: mit Zuschlagserteilung, spätestens am 01.06.2022 - Regelbetrieb: 01.08.2022 / 00:00 Uhr bis Vertragsende: 31.07.2026 (ggf. Verlängerung bis 31.07.2028) --- Der AN setzt im BWZ Markt Schwaben einen technischen Hausmeister ein und benennt einen Vertreter, welcher in vorherseh- und unvorhersehbaren Fällen (krankheitsbedingter Ausfall, Urlaub, zusätzliche Leistungen auf Abruf etc.) die Aufgaben des technischen Hausmeisters vollumfänglich übernimmt. Der vertretende technische Hausmeister muss über Objektkenntnisse verfügen. Der technische Hausmeister bzw. dessen Vertreter muss innerhalb der festgelegten Anwesenheitszeit vor Ort im BWZ Markt Schwaben anwesend und ständig erreichbar sein. Zum Nachweis ist ein Arbeitszeitnachweis zu führen, welcher der AG auf Anforderung zur Einsicht zur Verfügung zu stellen ist. --- Die Einsatzzeit des technischen Hausmeisters vor Ort ist wie folgt festgelegt: Montag bis Mittwoch: 11:00 bis 15:00 Uhr Donnerstag und Freitag: 7:00 bis 11:00 Uhr jeweils 4 Stunden ohne Pause. Darüber hinaus kann der Einsatz des technischen Hausmeisters außerhalb der o. g. Einsatzzeit erforderlich sein. Entsprechende Anforderungen seitens der AG können kurzfristig entstehen. Beabsichtigte Änderungen beim im BWZ eingesetzten Personal (technischer Hausmeister) sind der AG rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor Eintritt der Änderung, in Ausnahmefällen (z. B. Unfall, Erkrankung) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. --- Der Zutritt erfolgt über den Pfortenbereich des Objekts: Die Mitarbeiter der Pforte werden mit Personallisten ausgestattet. Daher ist es erforderlich, Aktualisierungen zum 25. des laufenden Monats für den Folgemonat bei der BImA anzumelden und Kündigungen unmittelbar ohne jeglichen Zeitverzug der AG an das Funktionspostfach FM-ZOLL.MUENCHEN@BUNDESIMMOBILIEN.DE zu melden. --- Es dürfen nur Mitarbeiter eingesetzt werden, die für die beauftragten Leistungen qualifiziert sind und die erforderlichen Erfahrungen und Eignung besitzen. Etwaige Entscheidungsspielräume werden im Rahmen der Start-Up-Phase gemeinsam zwischen AG, Nutzer und AN abgestimmt. Zu den Qualifikationen jedes Technischen Hausmeisters gehören grundsätzlich: - Abschluss nach mindestens 2-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR, mindestens Niveau 3) der Elektrotechnik oder vergleichbare Fachrichtung versorgungstechnischen Gewerk - mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position - sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift - hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen - service-orientierte Einstellung - Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik - gute Kenntnisse der Arbeitssicherheit - Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen (alle HT und deren Vertreter) gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung bzw. mit der Erklärung, diese unverzüglich einzuholen - Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen (nur Elektrotechniker) - Fachkraft für Feststellanlagen - Nachweis der Befähigung als Brandschutzhelfer --- Zu den Leistungen gehören die Start-Up-Phase, die Inspektion, die Instandsetzung und die Dokumentation: Start-Up-Phase: Während der Start-Up-Phase hat sich der technische Hausmeister des AN in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der AG einzuarbeiten. Inspektion: Inspektionen (nach DIN 31051) beinhalten regelmäßige Inspektions- und Kontrollrundgänge zur Feststellung, teilweise Prüfung und Beurteilung der Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen des BWZ sowie die Begleitung von Fremdfirmen bezüglich aller in der Anlage 2 (Bestandsliste) aufgeführten Anlagen. Dazu gehört insbesondere das Erstellen monatlicher Inspektionsberichte über jeden Inspektions- und Kontrollgang bzw. jede erbrachte Leistung. Instandsetzung: Der AN übernimmt im Rahmen seiner Arbeitsaufgaben Instandsetzungs-/Zusatzleistungen, die über den durch Vertrag vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gegen Entgelt. Die Vergütung erfolgt separat nach vereinbartem Stundenverrechnungssatz bzw. Angebot. Der AN hat diese Leistungen, die Ergebnisse und Erkenntnisse zu dokumentieren. Zusatzaufträge (auch Instandsetzungen) gelten als erteilt, wenn ein Auftragsschreiben der AG vorliegt. “Zurufaufträge” gelten als nicht erteilt. Dokumentation: Alle erbrachten Leistungen sind unverzüglich zu dokumentieren. Bestandteil der Dokumentation ist die Information über den aktuellen Zustand der technischen Anlagen bzw. eventuelle Störungen und Abweichungen vom Sollzustand. Die Dokumentationsunterlagen sind stets auf einemaktuellen Stand zu halten und über die gesamte Vertragslaufzeit für die AG jederzeit einsehbar vorzuhalten. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen. --- Der genaue Umfang und die Art der Ausführung sind dem beiliegenden Leistungsverzeichnis und Leistungsbeschreibung nebst Anlagen zu entnehmen. Der unter Ziffer II.2.7 genannte Termin zum Laufzeitbeginn ist der geplante Zuschlagstermin.
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