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Vertrag zur Besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V im Bereich der kurzstationären allgemeinmedizinischen Versorgung für Versicherte der AOK Baden-Württemberg
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Description
Das Krankenhauswesen befindet sich in einem Strukturwandel, der durch unterschiedliche Faktoren vorangetrieben und perspektivisch weiter an Dynamik gewinnen wird. Maßgebliche Veränderungsimpulse sind demographische Trends, der medizinische Fortschritt in Verbindung mit der Digitalisierung und – damit einhergehend – zunehmend komplexen Behandlungsmöglichkeiten sowie der anhaltende Fachkräftemangel in den ärztlichen, pflegerischen und medizintechnischen Berufen. Hinzu kommen gesundheitspolitische Gestaltungsziele: eine weitere Differenzierung der Versorgungsstruktur, zunehmende Anforderungen an die Strukturqualität, die weitere „Ambulantisierung“ der Versorgung sowie der Abbau der Sektorengrenzen. Die Vertragspartner schließen den nachstehenden Vertrag nach § 140a SGB V (Besondere Versorgung) mit dem Willen, Regelungen zur Verbesserung einer wirtschaftlichen, qualitativ hochwertigen, wirksamen, ausreichenden und zweckmäßigen Versorgung von Versicherten der AOK Baden-Württemberg. Lot 1: Das Krankenhauswesen befindet sich in einem Strukturwandel, der durch unterschiedliche Faktoren vorangetrieben und perspektivisch weiter an Dynamik gewinnen wird. Maßgebliche Veränderungsimpulse sind demographische Trends, der medizinische Fortschritt in Verbindung mit der Digitalisierung und – damit einhergehend – zunehmend komplexen Behandlungsmöglichkeiten sowie der anhaltende Fachkräftemangel in den ärztlichen, pflegerischen und medizintechnischen Berufen. Hinzu kommen gesundheitspolitische Gestaltungsziele: eine weitere Differenzierung der Versorgungsstruktur, zunehmende Anforderungen an die Strukturqualität, die weitere „Ambulantisierung“ der Versorgung sowie der Abbau der Sektorengrenzen. Im Zuge einer Strategieentwicklung hat die AOK Baden-Württemberg im Jahr 2022 einen Handlungsrahmen für die regionale Versorgung im Szenario einer KH-Schließung entwickelt. Hier wird als Empfehlung die Einrichtung einer kurzstationären Versorgungseinheit mit einem allgemeinärztlichen/basisinternistischen Leistungsspektrum formuliert, soweit dafür in der betreffenden Region ein spezifischer Bedarf erkennbar ist. Das neue Angebot richtet sich an Patientinnen und Patienten bei denen, aufgrund einer akuten Erkrankung, eine adäquate Versorgung in dem bisherigen Umfeld (privates Umfeld, Pflegeheim, etc.) nicht mehr hinreichend sichergestellt ist, andererseits die besonderen Mittel des Krankenhauses noch nicht notwendig sind, also eine akutmedizinische stationäre Aufnahme noch nicht notwendig ist. Dafür wird eine ärztliche geleitete Bettenstation etabliert, wobei die ärztliche Regelversorgung in Präsenz auf ein festes Stundenkontingent begrenzt ist. Die pflegerische Betreuung der Patientinnen und Patienten ist durchgängig sichergestellt. Versorgungsziel der KAV ist neben einer ärztlichen und einer qualifiziert-pflegerischen Evaluation des Zustandes des Patienten unter definierten Rahmenbedingungen, die Einleitung einer medizinisch-pflegerischen therapeutischen Rekompensation. Diese bietet im Rahmen der KAV-Struktur eine Eskalation über die rein ambulanten Versorgungsgrundsätze hinaus. Mit dieser Therapie- und Pflegeintensität liegt die KAV im Versorgungsniveau deutlich über vielen ambulanten Therapiemöglichkeiten (z.B. im privaten oder hausärztlichen Umfeld), über Kurzzeitpflege, über ambulanter Pflege und über Pflegeheimen; andererseits besteht hinsichtlich ärztlicher und pflegerischer Versorgung sowie der Diagnostikmöglichkeiten ein erheblicher Unterschied zu akut-klinischen Strukturen. Dieser Ansatz soll nun beispielhaft am Standort Geislingen erprobt werden. In Geislingen wird zum Ende des Jahres die Helfenstein Klinik geschlossen. Um eine nahtlose Sicherstellung der Versorgung zu gewährleisten, soll der Vertrag mit der ALB-FILS-LINIK, als Träger der Helfenstein Klinik, geschlossen werden.
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