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Neubau Data Center Max-Planck-Campus Martinsried; Objektplanung Hochbau der LPH 1-9 in Verbindung mit Brandschutzplanung

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Value

1,809,000 EUR

Current supplier

DC-Datacenter-Group GmbH

Description

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Architektenleistungen aus dem Bereich der Objektplanung gemäß §§ 33 ff HOAI 2021 in Verbindung mit Leistungen der Brandschutzplanung gemäß AHO Heft 17 für die Leistungsphasen LPH 2-9. Die Kostenobergrenze für die Bauwerkskosten Neubaumaßnahme nach KGR 200 bis 700 beträgt ca. 47 Mio. EUR (netto). Davon betragen die KGR 300 ca. 8 Mio. EUR (netto) und die KGR 400 ca. 22 Mio. EUR (netto). Die Vergütung erfolgt auf Basis der HOAI (Honorarzone III, Mindestsatz) auf Basis vorgegebener, für alle Bewerber gleicher Parameter. Die Details der zu vergebenden Leistungen sowie für die Honorierung können dem bereitgestellten Vertragsentwurf entnommen werden. Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben. Lot 1: Die Max-Planck-Gesellschaft plant am Standort des zukünftigen ‚Life-Science-Campus-Martinsried‘ ein übergeordnetes zentrales Rechenzentrum für alle Max-Planck-Institute zu errichten. Der am südlichen Stadtrand von München liegende Forschungscampus Martinsried wurde in der Zeit von 1968 bis 1986 errichtet. Er verfügt über biologisch-medizinische Labore, Büros und Gemeinschaftsbereiche. Die gesamte Bausubstanz ist technisch und energetisch stark sanierungsbedürftig. Auf Basis einer noch zu entwickelnden neuen städtebaulichen Struktur werden im Projekt ’Life-Science-Campus-Martinsried‘ die bestehenden Forschungsbauten durch zukunftsfähige und nachhaltige Gebäude in mehreren Bauabschnitten ersetzt. Ziel des Neubau DATA-Center ist es, ein zukunftssicheres, effizientes Rechenzentrumskonzept zu entwickeln. Darüber hinaus ist der Anspruch des Auftraggebers, dass ein möglichst energieeffizienter Betrieb mit möglichst günstiger CO2-Bilanz gewährleistet wird, auch um die Betriebskosten so gering wie möglich zu halten. Im Zusammenhang mit dem ‚Life-Science-Campus‘ sollen Synergien im Hinblick auf die Nachhaltigkeit genutzt werden (u.A. Nutzung Abwärme für Campus etc.). Betrieben wird das Rechenzentrum durch die Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF, früher RZG). Die MPCDF ist ein Institutionen übergreifendes Kompetenzzentrum der Max-Planck-Gesellschaft zur Unterstützung der Computer- und Datenwissenschaften. Das MPCDF betreibt einen hochmodernen Supercomputer, mehrere Midrange-Rechensysteme und Datenrepositorien für verschiedene Max-Planck-Institute und stellt eine moderne Infrastruktur für das Datenmanagement einschließlich Langzeitarchivierung bereit. Aktuell betreibt die MPCDF in Garching ein Rechenzentrum mit einer Leistung von ca. 5 MW. Die Max-Planck-Gesellschaft ist Vorreiter und Vorbereiter für neue Technologien. Das verpflichtet dazu, auch beim Bau eines neuen Rechenzentrums dafür Sorge zu tragen, so effizient wie möglich mit den Ressourcen umzugehen, die für den Bau und den Betrieb eines Rechenzentrums aufgewendet werden müssen. Das Rechenzentrum soll im ersten Quartal 2026 mit einer Anschlussleistung von ca. 7 MW zur Verfügung stehen. Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass das Rechenzentrum nach 2026 in mehreren Ausbaustufen bis zu einer möglichen Anschlussleistung von 20 MW im Endausbau 2035 weiter ausgebaut werden soll. Alle baulichen Voraussetzungen sind flächenmäßig für den Endausbau vorzusehen, der technische Ausbau wird in 3-4 Stufen geplant. Der Standort für das DATA Center der MPCDF der MPG liegt im nordöstlichen Teil des Campus-Geländes am Standort einer ehemaligen Gewächshausanlage, die in Kürze abgerissen wird. Das Baufeld liegt auf einer alten wiederverfüllten Kiesgrube. (Mächtigkeit Auffüllung bis zu ca. 15 m; Belastungen nach LAGA bis > Z2). Das Campus-Gelände ist im Flächennutzungsplan als Sonderfläche (SO) für die Wissenschaft ausgewiesen. Im gültigen Bebauungsplan (B.-Nr 54) ist an der vorgesehenen Stelle eine Nutzfläche von 1.750 m² mit einer max. Wandhöhe von 8 m (WH 8,0) ausgewiesen. Im weiteren Planungsverlauf ist abzuklären, ob Abweichungen von den Vorgaben des B-Plans erforderlich werden (die Gemeinde Planegg steht dem Projekt vom Grundsatz her positiv gegenüber). Derzeit liegen auf dem Baufeld in geringem Umfang noch Sparten und technische Anlagen verschiedener Medien, die im Zuge der Baumaßnahme gesichert und ggf. umverlegt oder entfernt werden müssen. Das Raumprogramm umfasst ca. 1.550 m² Serverflächen (White Space), ca. 100 m² für Büros sowie ca. 30 m² für eine Werkstatt und ca. 50 m² für Aufenthalts- und Besprechungsräume. Insgesamt beträgt die Nutzfläche (NUF 1-7) ca. 1.900 m². Zu erwarten ist eine Brutto-Grundfläche (BGF) von ca. 5.500 m² auf 2 Ebenen und ein Brutto-Rauminhalt (BRI) ca. 71.000 m³. Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind die Leistungen innerhalb des Zeitraumes, wie unter Ziffer II.2.7 genannt, zu erbringen, und dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen und sachlichen Mittel verfügen. Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungs¬gesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen. Ergänzung zu II.2.9: Bei der Architektenauswahl wird großer Wert auf die Kompetenz und Erfahrung bei Planung und Realisierung von Neubauten aus dem Infrastrukturbereich, i.e. IT- Energiezentralen und Rechenzentren unter Berücksichtigung der gebäudetypologischen Brandschutz-anforderungen gelegt. Bei der Planung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen. Insoweit legt die Max-Planck-Gesellschaft bei diesem Vergabeverfahren Wert darauf, dass die Bewerber profunde Kenntnisse im Bereich der Planung der geforderten Nutzungen zurückgreifen können. Hinweis zu den Kriterien (1), (2), (6) und (7): Die für die Kriterien (1), (2), (6) und (7) je Referenz erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die Darstellung der benannten Referenzen im Hinblick auf die aufgeführten Gesichtspunkte dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entsprechen oder darüber hinausgehen. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleichviele Punkte. Die Menge der benannten Referenzen ist nicht ausschlaggebend, sondern allein die Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber wird jeweils nur eine, nämlich die im Hinblick auf die bei dem jeweiligen Kriterium genannten Aspekte beste Referenz bewertet.. Sofern geeignet, kann eine Referenz auch für beide Kriterien angegeben werden. Die vom Bewerber anzugebenden Referenzen sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen. Erläuterung allg. Punktevergabe zur Objektplanung Hochbau und Brandschutzplanung: Die je Kriterium erzielten Bewertungspunkte werden mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien. Bei den vorgenannten Bewertungskriterien (4) und (5) erfolgt die Bewertung entsprechend der bei diesen Kriterien jeweils spezifisch angegebenen Bewertungsabstufung. Bei jedem Bewertungskriterium bzw. Unterkriterium wird eine Punktzahl zwischen 0 bis 4 Punkten ermittelt, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt. Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sog. diskursive Wertung). Der im jeweiligen Kriterium/Unterkriterium vorteilhafteste Teilnahmeantrag erhält 4 Punkte. Die weitere Punktvergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Teilnahmeantrag: 3 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist geringfügige Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf 2 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist deutliche Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf 1 Punkt: Der Teilnahmeantrag weist schwerwiegende Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf 0 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist gegenüber dem/ den besten Teilnahmeantrag/ -trägen nicht oder kaum einschlägige/ unbrauchbare Angaben auf. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleich viele Punkte. ENDE Ergänzung zu II.2.9) Hinweis zu Ziffer II.2.7: Bei der Monatsangabe handelt es sich um eine Schätzung für den Fall des Abrufs sämtlicher Stufen. Eine exakte Laufzeit des Vertrages kann nicht angegeben werden, da es alleine auf den Werkerfolg ankommt. Die Fertigstellung (Inbetriebnahme) des ersten Bauziels inkl. der Fertigstellung des Gebäudes im 1. Quartal 2026 ist für den Auftraggeber jedoch von herausragender wirtschaftlicher Bedeutung.

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