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Lieferung und Inbetriebnahme eines 8x8 Variationsflechters für die Hochschule Hof
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Description
Im Forschungsfeld „Flechterei“ entwickelt das ifm mittels Variationsflechttechnologie komplexe Geflechtstrukturen für unterschiedlichste Anwendungsbereiche, wie beispielsweise Medizin- und Sicherungstechnik. Zum Ausbau der Forschungsarbeit in diesem Bereich muss die Hochschule Hof eine Flechtanlage mit folgenden Kernanforderungen beschaffen: - Variationsflechter mit Flechtbett 8 x 8, mit zusätzlichen Wenderädern ausgestattet - Auslegung auf synthetische, anorganische und kohlenstoffbasierte Fasern in einem weiten Feinheitsspektrum sowie Drahtmaterialien - Möglichkeit zur Herstellung von Rund-, Flach- und Quadratgeflechten und Kombinationen untereinander - Anlage zur Entwicklung von geflochtenen Verzweigungsarchitekturen - Integration von Steh- und Kernfäden - Kontinuierlicher Warenabzug Darüber hinaus müssen vom Auftragnehmer noch weitere Dienstleistungen erbracht werden. Lot 1: Im Forschungsfeld „Flechterei“ entwickelt das ifm mittels Variationsflechttechnologie komplexe Geflechtstrukturen für unterschiedlichste Anwendungsbereiche, wie beispiels-weise Medizin- und Sicherungstechnik. Zum Ausbau der Forschungsarbeit in diesem Bereich muss die Hochschule Hof eine Flechtanlage mit folgenden Kernanforderungen beschaffen: - Variationsflechter mit Flechtbett 8 x 8, mit zusätzlichen Wenderädern ausgestattet - Auslegung auf synthetische, anorganische und kohlenstoffbasierte Fasern in einem weiten Feinheitsspektrum sowie Drahtmaterialien - Möglichkeit zur Herstellung von Rund-, Flach- und Quadratgeflechten und Kombinationen untereinander - Anlage zur Entwicklung von geflochtenen Verzweigungsarchitekturen - Integration von Steh- und Kernfäden - Kontinuierlicher Warenabzug Darüber hinaus müssen vom Auftragnehmer die folgenden Leistungen erbracht werden: - Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme des ausgeschriebenen Variationsflechters - Abnahme des Variationsflechters in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber - Erbringung von Schulungsleistungen für das Personal des Auftraggebers - Ggf. Erbringung von weiteren Service- und Supportleistungen Mit dieserm Auftrag wurde im Vergabeverfahren, bekanntgemacht unter ABl. 2021/S 084-214353 und ABl. 2021/S 166-434078 die Herzog GmbH, Oldenburg, beauftragt. Im Rahmen des Beschaffungsvorgangs haben sich gegnüber der vorgenannten Ausschreibung/Leistungsberschreibung folgende Änderungen ergeben: 1.) Gesamtabmessungen aus Leistungsverzeichnis, „Die Maschine muss einschließlich Gatter und Abzugseinrichtung in das vorgegebene Platzschema passen (vgl. Anlage 11).“ wurde auf neue Hallenmaße angepasst. 2.) Gesamthöhe aus Leistungsverzeichnis, „Die gesamte Maschine muss bei einer zurVerfügung stehenden Hallenhöhe von 4,32 m aufgestellt und betrieben werden können.“ wurde auf neue Hallenmaße angepasst. 3.) Abzugsrichtung aus Leistungsverzeichnis, „Der Abzug muss in horizontale Richtung erfolgen.“ wurde geändert auf „Der Abzug muss in vertikale Richtung erfolgen“. 4.) Der Fertigstellungstermin (bereit zur Abnahme) 15.12.2023 wurde aufgrund der Änderungen und der allgemeinen Lieferschwierigkeiten geändert auf Fertigstellungstermin (Bereit zur Abnahme) 02.02.2026. Nach Auffassung der Vergabestelle sind die Anpassungen notwendig, weil die ausgeschriebene Leistung ohne diese Anpassungen nicht umsetzbar ist. Dennoch handelt es sich nach Auffasung der Vergabestelle um Änderungen, die nicht wesentliche Auftragsänderungen im Sinne des GWB darstellen. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich nicht. Das wirtschaftliche Gleichgewicht ändert sich nicht. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass bei Kenntnis dieser Änderungen andere Unternehmen Angebote abgegeben hätten. Die Ausschreibung erfolgte vor dem Ukraine-Krieg. Die Änderung erfolgt aufgrund von Umständen, die im Rahmen der Ausschreibung nicht vorhergesehen werden konnten, der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich nicht, § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB. Darüber hinaus ist ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen - die Planungen sind nun weit fortgeschritten - nicht möglich. Die beabsichtigte Änderung des Auftrags als Änderung, die kein neues Vergabeverfahren erfordert, wird hiermit gem. § 135 Abs. 3 GWB bekanntgemacht. Eine Änderung des Auftrags wir nicht vor Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
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