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"Sanierung und Erweiterung der Oberschule Schmiedeberg"
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Value
1,625,802.09 EUR
Current supplier
RBZ Generalplanungsgesellschaft mbH
Description
Die Große Kreisstadt Dippoldiswalde beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der OS Schmiedeberg, um diese an die aktuellen Anforderungen u.a. in Bezug auf Schülerzahlen, Brandschutz und technischer Ausstattung anzupassen. Die Planungsphase soll in 2022 beginnen, eine Umsetzung der Baumaßnahmen wird bis Juni 2027 erwartet. Im Vorfeld der Planung ist im Rahmen der Leistungsphase 2 der Objektplanung eine Variantenbetrachtung vorzunehmen: Variante 1: San. und Erweiterung der OS am bestehenden Standort unter Beibehalt und Nutzungsintegration der Turnhalle sowie des angrenzenden Bürgerhauses. Variante 2: San. und Erweiterung der OS am bestehenden Standort unter Berücksichtigung des Rückbaus der Turnhalle sowie des angrenzenden Bürgerhauses. Variante 3: Neubau der OS an einem noch zu benennenden Standort (die Standortbenennung erfolgt mit Beauftragung zur Vermeidung von Grundstücksspekulationen). Die Fortführung der Planung sowie der Einstieg der Fachplanung wird bestimmt durch die Beschlussfassung der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde zur Variantenentscheidung. Die Gesamtkosten der Maßnahme (KG 200-700) werden nach Planungen der Stadt auf 11,1 Mio. Euro brutto für die Sanierung des bestehenden Gebäudes und der Erweiterung geschätzt. Für die planerische Entwicklung des Standortes ist die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens zur Vergabe von Planungsleistungen erforderlich. Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Planungsbüros gebeten, sich um nachfolgend beschriebene Leistungen zu bewerben. Von den Planungsbüros, welche sich für das Verhandlungsverfahren empfehlen, wird erwartet, dass sie mit der Realisierung kommunaler Vorhaben wie Schulgebäuden vertraut sind. Daher wird seitens des Auslobers auch von prinzipiellen Erläuterungen zum Gebäude abgesehen und es wird nur auf die Punkte hingewiesen, die dem Bauherrn wichtig und für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind. Die genaue Aufgabenbeschreibung ist Punkt 2, weiterführende Angaben sind der Anlage A zu entnehmen. Das Verfahren wird als Verhand-lungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 1 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Das Grundstück Lutherplatz 24c, 01744 Dippoldiswalde OT Schmiedeberg (Flurstück 56/1) ist ca. 5.270 m² groß und voll erschlossen. Ein entsprechender Lageplan ist als Anl. 1 beigefügt. Das Gebäude wurde 1908 als Schule erbaut, in den 70er des 20. Jahrhunderts erfuhr die OS die erste Erweiterung (westlich). Das Objekt besteht aus vier voll genutzten Geschossen (KG, EG, zwei OG's). Das DG des Altbaus ist ungenutzt. Die Erschl. erfolgt durch ein zentrales Treppenhaus, im Altbau gelegen. In den 90er Jahren wurde an der Giebelseite West eine Brandschutztreppe angebaut, die jedoch weder Keller noch 2. OG der 1. Erweiterung erschließt. Aus diesem Grund wird der Schule und dem Träger die Nutzungsuntersagung angedroht. Das Gebäude liegt straßennah im Hangbereich. Das äußere Erscheinungsbild wird geprägt von dem um 1908 errichteten Hauptgebäude mit klarer Fenstersymmetrie, hohem Mansarddach mit Biberschwanzdeckung, Dachhaus und Dachreiter. Die im Süden durch einen Verbindungskörper angrenzende Turnhalle steht wie der Altbau unter Denkmalschutz, entgegen dem Erhaltungswert der OS ist hier jedoch ein Rückbau möglich. Das im hinteren Bereich des Grundstückes befindliche NG wird als nicht erhaltenswert eingestuft. Auf dem Flurstück 56/1 verläuft im Bereich der Rettungstreppe die Hauptwasserleitung der Ortslage Schmiedeberg. Der Leitungsplan ist Bestandteil der Anl. A. Das Bürgerhaus befindet sich in der Altenberger Str. 19, Flurstück 58 der Gemarkung Schmiedeberg mit einer Grundstücksgröße von ca. 2.170 m². Das Grundstück 58 liegt im Hochwassergefährdungsgebiet bei HQ 100. Weitere Inf. und Details zur Aufgabenstellung sind der Anl. A zu entnehmen Lot 1: Objektplanung Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 2 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 3 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 2 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 2 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Varianten 1 und 2 sind als Grundleistung zu verstehen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten): - Aufbau eines geschützten internetbasierten Projektraums: Plattform für den Datenaustausch (EU basiert – Dropbox nicht möglich), zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner. - LP 2: Mehraufwand für die Variante 3: Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 3 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten): - Fortführung eines geschützten internetbasierten Projektraums: Plattform für den Datenaustausch (EU basiert – Dropbox nicht möglich), zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner; - Fachraumplanung: Fachraumplanung für die Werkkabinette (einschl. Nebenraum). 3. Weitere Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LP 1 bis 3; - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI über die LP 1 bis 3. Die Beauftragung der 3. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten): - Fortführung eines geschützten internet-basierten Projektraums: Plattform für den Datenaustausch (EU basiert – Dropbox nicht möglich), zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner; - Fachraumplanung: Fachraumplanung für die Werkkabinette (einschl. Nebenraum). 3. Weitere Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Brand-schutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LP 1 bis 3; - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI über die LP 1 bis 3. Die Beauftragung der 3. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: - Fortführung des geschützten internetbasierten Projektraums als Plattform für den Datenaustausch, zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner. - Fortführung der Fachraumplanung. 3. Weitere Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LP 4 bis 6. - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI über die LP 4. Es wird auf den Vertrag verwiesen. Lot 2: Tragwerksplanung Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 1 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten): - LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung). - LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Es wird auf den Vertrag verwiesen. Lot 3: Technische Ausrüstung (ALG 1 bis 3, 7) Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechts-anspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Es wird auf den Vertrag verwiesen. Lot 4: Technische Ausrüstung (ALG 4 bis 6, 8) Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechts-anspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Es wird auf den Vertrag verwiesen. Lot 5: Freianlagen Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten): - LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung. Es wird auf den Vertrag verwiesen.
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