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Lgf 2022
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Description
--- Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne, Anhang "ÜbersichtLoseLgf2022" und/ oder Musterbeförderungsvertrag. Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.). Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. --- --- Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird. Für die Kalkulation ist ebenfalls zu beachten, dass bei Linien mit "Zwischenkilometerzählern" die geplanten Kilometer teilweise von den tatsächlichen, meistens nach oben, abweichen können. --- --- Die genauen Ankunfts-/ und Abholzeiten der einzelnen Linien sind in der angehängten Datei "ÜbersichtLoseLgf2022" zu finden, falls diese nicht eindeutig aus den Fahrplänen hervorgehen bzw. die Zeiten können ggf. aufgrund der Berechnungen vom System zu Unklarheiten führen, daher bitte Zeiten auch aus der o.g. Datei ("ÜbersichtLoseLgf2022") entnehmen. Freitags wird grunsätzlich kürzer gearbeitet bzw. früher Abgeholt, als die restliche Woche. Das übliche Arbeitsende 1515h bzw. 1530h (Mo - Do) ist freitags 1345h bzw. 1400h. Der normale Arbeitsbeginn ist immer um 0730h bzw. 0745h. --- Lot 1: Beförderung von Personen mit geistiger/ psychischer/ körperlicher Behinderung Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/ oder Musterbeförderungsvertrag. Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.). Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird. Züsatzlich zur o.g. Werkstatt/ Haupterfüllungsort (Kronprinzstr. 39) gibt es zwei weitere Langenfelder Werkstätten die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13). Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptäschlich Langenfeld, Hilden, Haan, Monheim, Solingen, Mettmann, Erkrath, Leichlingen, Leverkusen Burscheid und Teile von Düsseldorf. Hierzu bitte die entsprechenden Fahrpläne beachten. Lot 2: Beförderung von Personen mit geistiger/ psychischer/ körperlicher Behinderung Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/ oder Musterbeförderungsvertrag. Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.). Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird. Züsatzlich zur o.g. Werkstatt/ Haupterfüllungsort (Kronprinzstr. 39) gibt es zwei weitere Langenfelder Werkstätten die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13). Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptäschlich Langenfeld, Hilden, Haan, Monheim, Solingen, Mettmann, Erkrath, Leichlingen, Leverkusen Burscheid und Teile von Düsseldorf. Hierzu bitte die entsprechenden Fahrpläne beachten. Lot 3: Beförderung von Personen mit geistiger/ psychischer/ körperlicher Behinderung Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/ oder Musterbeförderungsvertrag. Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.). Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird. Züsatzlich zur o.g. Werkstatt/ Haupterfüllungsort (Kronprinzstr. 39) gibt es zwei weitere Langenfelder Werkstätten die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13). Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptäschlich Langenfeld, Hilden, Haan, Monheim, Solingen, Mettmann, Erkrath, Leichlingen, Leverkusen Burscheid und Teile von Düsseldorf. Hierzu bitte die entsprechenden Fahrpläne beachten. Lot 4: Beförderung von Personen mit geistiger/ psychischer/ körperlicher Behinderung Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/ oder Musterbeförderungsvertrag. Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.). Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird. Züsatzlich zur o.g. Werkstatt/ Haupterfüllungsort (Kronprinzstr. 39) gibt es zwei weitere Langenfelder Werkstätten die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13). Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptäschlich Langenfeld, Hilden, Haan, Monheim, Solingen, Mettmann, Erkrath, Leichlingen, Leverkusen Burscheid und Teile von Düsseldorf. Hierzu bitte die entsprechenden Fahrpläne beachten. Lot 5: Beförderung von Personen mit geistiger/ psychischer/ körperlicher Behinderung Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/ oder Musterbeförderungsvertrag. Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.). Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird. Züsatzlich zur o.g. Werkstatt/ Haupterfüllungsort (Kronprinzstr. 39) gibt es zwei weitere Langenfelder Werkstätten die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13). Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptäschlich Langenfeld, Hilden, Haan, Monheim, Solingen, Mettmann, Erkrath, Leichlingen, Leverkusen Burscheid und Teile von Düsseldorf. Hierzu bitte die entsprechenden Fahrpläne beachten. Lot 6: Beförderung von Personen mit geistiger/ psychischer/ körperlicher Behinderung Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/ oder Musterbeförderungsvertrag. Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.). Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird. Züsatzlich zur o.g. Werkstatt/ Haupterfüllungsort (Kronprinzstr. 39) gibt es zwei weitere Langenfelder Werkstätten die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13). Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptäschlich Langenfeld, Hilden, Haan, Monheim, Solingen, Mettmann, Erkrath, Leichlingen, Leverkusen Burscheid und Teile von Düsseldorf. Hierzu bitte die entsprechenden Fahrpläne beachten. Lot 7: Beförderung von Personen mit geistiger/ psychischer/ körperlicher Behinderung Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/ oder Musterbeförderungsvertrag. Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.). Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird. Züsatzlich zur o.g. Werkstatt/ Haupterfüllungsort (Kronprinzstr. 39) gibt es zwei weitere Langenfelder Werkstätten die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13). Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptäschlich Langenfeld, Hilden, Haan, Monheim, Solingen, Mettmann, Erkrath, Leichlingen, Leverkusen Burscheid und Teile von Düsseldorf. Hierzu bitte die entsprechenden Fahrpläne beachten. Lot 8: Beförderung von Personen mit geistiger/ psychischer/ körperlicher Behinderung Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/ oder Musterbeförderungsvertrag. Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.). Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird. Züsatzlich zur o.g. Werkstatt/ Haupterfüllungsort (Kronprinzstr. 39) gibt es zwei weitere Langenfelder Werkstätten die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13). Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptäschlich Langenfeld, Hilden, Haan, Monheim, Solingen, Mettmann, Erkrath, Leichlingen, Leverkusen Burscheid und Teile von Düsseldorf. Hierzu bitte die entsprechenden Fahrpläne beachten. Lot 9: Beförderung von Personen mit geistiger/ psychischer/ körperlicher Behinderung Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/ oder Musterbeförderungsvertrag. Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.). Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird. Züsatzlich zur o.g. Werkstatt/ Haupterfüllungsort (Kronprinzstr. 39) gibt es zwei weitere Langenfelder Werkstätten die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13). Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptäschlich Langenfeld, Hilden, Haan, Monheim, Solingen, Mettmann, Erkrath, Leichlingen, Leverkusen Burscheid und Teile von Düsseldorf. Hierzu bitte die entsprechenden Fahrpläne beachten. Lot 10: Beförderung von Personen mit geistiger/ psychischer/ körperlicher Behinderung Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/ oder Musterbeförderungsvertrag. Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.). Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird. Züsatzlich zur o.g. Werkstatt/ Haupterfüllungsort (Kronprinzstr. 39) gibt es zwei weitere Langenfelder Werkstätten die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13). Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptäschlich Langenfeld, Hilden, Haan, Monheim, Solingen, Mettmann, Erkrath, Leichlingen, Leverkusen Burscheid und Teile von Düsseldorf. Hierzu bitte die entsprechenden Fahrpläne beachten. Lot 11: Beförderung von Personen mit geistiger/ psychischer/ körperlicher Behinderung Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/ oder Musterbeförderungsvertrag. Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.). Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird. Züsatzlich zur o.g. Werkstatt/ Haupterfüllungsort (Kronprinzstr. 39) gibt es zwei weitere Langenfelder Werkstätten die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13). Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptäschlich Langenfeld, Hilden, Haan, Monheim, Solingen, Mettmann, Erkrath, Leichlingen, Leverkusen Burscheid und Teile von Düsseldorf. Hierzu bitte die entsprechenden Fahrpläne beachten. Lot 12: Beförderung von Personen mit geistiger/ psychischer/ körperlicher Behinderung Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/ oder Musterbeförderungsvertrag. Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.). Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird. Züsatzlich zur o.g. Werkstatt/ Haupterfüllungsort (Kronprinzstr. 39) gibt es zwei weitere Langenfelder Werkstätten die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13). Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptäschlich Langenfeld, Hilden, Haan, Monheim, Solingen, Mettmann, Erkrath, Leichlingen, Leverkusen Burscheid und Teile von Düsseldorf. Hierzu bitte die entsprechenden Fahrpläne beachten. Lot 13: Beförderung von Personen mit geistiger/ psychischer/ körperlicher Behinderung Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/ oder Musterbeförderungsvertrag. Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.). Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird. Züsatzlich zur o.g. Werkstatt/ Haupterfüllungsort (Kronprinzstr. 39) gibt es zwei weitere Langenfelder Werkstätten die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13). Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptäschlich Langenfeld, Hilden, Haan, Monheim, Solingen, Mettmann, Erkrath, Leichlingen, Leverkusen Burscheid und Teile von Düsseldorf. Hierzu bitte die entsprechenden Fahrpläne beachten. Lot 14: Beförderung von Personen mit geistiger/ psychischer/ körperlicher Behinderung Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/ oder Musterbeförderungsvertrag. Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.). Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird. Züsatzlich zur o.g. Werkstatt/ Haupterfüllungsort (Kronprinzstr. 39) gibt es zwei weitere Langenfelder Werkstätten die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13). Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptäschlich Langenfeld, Hilden, Haan, Monheim, Solingen, Mettmann, Erkrath, Leichlingen, Leverkusen Burscheid und Teile von Düsseldorf. Hierzu bitte die entsprechenden Fahrpläne beachten. Lot 15: Beförderung von Personen mit geistiger/ psychischer/ körperlicher Behinderung Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/ oder Musterbeförderungsvertrag. Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.). Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird. Züsatzlich zur o.g. Werkstatt/ Haupterfüllungsort (Kronprinzstr. 39) gibt es zwei weitere Langenfelder Werkstätten die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13). Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptäschlich Langenfeld, Hilden, Haan, Monheim, Solingen, Mettmann, Erkrath, Leichlingen, Leverkusen Burscheid und Teile von Düsseldorf. Hierzu bitte die entsprechenden Fahrpläne beachten. Lot 16: Beförderung von Personen mit geistiger/ psychischer/ körperlicher Behinderung Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/ oder Musterbeförderungsvertrag. Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.). Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird. Züsatzlich zur o.g. Werkstatt/ Haupterfüllungsort (Kronprinzstr. 39) gibt es zwei weitere Langenfelder Werkstätten die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13). Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptäschlich Langenfeld, Hilden, Haan, Monheim, Solingen, Mettmann, Erkrath, Leichlingen, Leverkusen Burscheid und Teile von Düsseldorf. Hierzu bitte die entsprechenden Fahrpläne beachten. Lot 17: Beförderung von Personen mit geistiger/ psychischer/ körperlicher Behinderung Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/ oder Musterbeförderungsvertrag. Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.). Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird. Züsatzlich zur o.g. Werkstatt/ Haupterfüllungsort (Kronprinzstr. 39) gibt es zwei weitere Langenfelder Werkstätten die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13). Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptäschlich Langenfeld, Hilden, Haan, Monheim, Solingen, Mettmann, Erkrath, Leichlingen, Leverkusen Burscheid und Teile von Düsseldorf. Hierzu bitte die entsprechenden Fahrpläne beachten. Lot 18: Beförderung von Personen mit geistiger/ psychischer/ körperlicher Behinderung Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/ oder Musterbeförderungsvertrag. Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.). Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird. Züsatzlich zur o.g. Werkstatt/ Haupterfüllungsort (Kronprinzstr. 39) gibt es zwei weitere Langenfelder Werkstätten die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13). Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptäschlich Langenfeld, Hilden, Haan, Monheim, Solingen, Mettmann, Erkrath, Leichlingen, Leverkusen Burscheid und Teile von Düsseldorf. Hierzu bitte die entsprechenden Fahrpläne beachten. Lot 19: Beförderung von Personen mit geistiger/ psychischer/ körperlicher Behinderung Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/ oder Musterbeförderungsvertrag. Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.). Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird. Züsatzlich zur o.g. Werkstatt/ Haupterfüllungsort (Kronprinzstr. 39) gibt es zwei weitere Langenfelder Werkstätten die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13). Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptäschlich Langenfeld, Hilden, Haan, Monheim, Solingen, Mettmann, Erkrath, Leichlingen, Leverkusen Burscheid und Teile von Düsseldorf. Hierzu bitte die entsprechenden Fahrpläne beachten. Lot 20: Beförderung von Personen mit geistiger/ psychischer/ körperlicher Behinderung Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/ oder Musterbeförderungsvertrag. Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.). Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird. Züsatzlich zur o.g. Werkstatt/ Haupterfüllungsort (Kronprinzstr. 39) gibt es zwei weitere Langenfelder Werkstätten die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13). Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptäschlich Langenfeld, Hilden, Haan, Monheim, Solingen, Mettmann, Erkrath, Leichlingen, Leverkusen Burscheid und Teile von Düsseldorf. Hierzu bitte die entsprechenden Fahrpläne beachten. Lot 21: Beförderung von Personen mit geistiger/ psychischer/ körperlicher Behinderung Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/ oder Musterbeförderungsvertrag. Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.). Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird. Züsatzlich zur o.g. Werkstatt/ Haupterfüllungsort (Kronprinzstr. 39) gibt es zwei weitere Langenfelder Werkstätten die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13). Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptäschlich Langenfeld, Hilden, Haan, Monheim, Solingen, Mettmann, Erkrath, Leichlingen, Leverkusen Burscheid und Teile von Düsseldorf. Hierzu bitte die entsprechenden Fahrpläne beachten. Lot 22: Beförderung von Personen mit geistiger/ psychischer/ körperlicher Behinderung Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/ oder Musterbeförderungsvertrag. Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.). Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird. Züsatzlich zur o.g. Werkstatt/ Haupterfüllungsort (Kronprinzstr. 39) gibt es zwei weitere Langenfelder Werkstätten die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13). Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptäschlich Langenfeld, Hilden, Haan, Monheim, Solingen, Mettmann, Erkrath, Leichlingen, Leverkusen Burscheid und Teile von Düsseldorf. Hierzu bitte die entsprechenden Fahrpläne beachten. Lot 23: Beförderung von Personen mit geistiger/ psychischer/ körperlicher Behinderung Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/ oder Musterbeförderungsvertrag. Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.). Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird. Züsatzlich zur o.g. Werkstatt/ Haupterfüllungsort (Kronprinzstr. 39) gibt es zwei weitere Langenfelder Werkstätten die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13). Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptäschlich Langenfeld, Hilden, Haan, Monheim, Solingen, Mettmann, Erkrath, Leichlingen, Leverkusen Burscheid und Teile von Düsseldorf. Hierzu bitte die entsprechenden Fahrpläne beachten.
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