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Repair and maintenance services of electrical machinery, apparatus and associated equipment
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Value
482,905 EUR
Current supplier
Elektro Kettel Nachf. Pratas & Kusche GmbH & Co.KG
Description
Der LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen schreibt im Rahmen eines offenen Verfahrens folgende Leistungen aus: Rahmenvertrag über die Reparatur und Wartung von Haushaltselektro- und Kleingewerbegeräten für die Dienststellen und Fachbereiche des Landschaftsverbandes Rheinland. Der LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen schreibt im Rahmen eines offenen Verfahrens folgende Leistungen aus: Rahmenvertrag über die Reparatur und Wartung von Haushaltselektro- und Kleingewerbegeräten für die Dienststellen und Fachbereiche des Landschaftsverbandes Rheinland die Hauptabnehmer der Leistungen aus dem Rahmenvertrag sind vor allem die LVR-Kliniken, der LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen sowie die LVR-Förderschulen. Grundsätzlich soll der Rahmenvertrag aber auch den zahlreichen anderen Einrichtungen des LVR zu Verfügung gestellt werden. Ein Dienststellenverzeichnis ist unter der Adresse http://www.lvr.de unter dem Bereich „Kontakt" einsehbar. Über den Rahmenvertrag sollen sämtliche Reparaturaufträge sowie Wartungen für die verschiedensten Haushaltselektro- und Kleingewerbegeräte des LVR abgedeckt werden. Es handelt sich sowohl um Haushaltselektrogeräte als auch um Kleingewerbegeräte, die bei Bedarf über einen gesonderten Rahmenvertrag gekauft werden. Ausgeschrieben werden Reparaturen sowie Wartungen an: — Waschmaschinen; — Wäschetrocknern; — Geschirrspülmaschinen; — Kühl- und Gefrierschränken; — Elektroherden- und Backöfen; — Mikrowellen-Geräten; — Dunstabzugshauben; — Kaffeemaschinen. Es handelt sich dabei überwiegend um Fabrikate der Hersteller Miele, Liebherr, Siemens und AEG. Die Aufzählung der Geräte und Hersteller ist nicht abschließend. Der geschätzte Umsatz der Einrichtungen des LVR beträgt für die zweijährige Mindestvertragslaufzeit für alle Regionen insgesamt ca. 540 000,00 EUR. Auf die maximale Laufzeit und alle Lose gesehen, ergibt sich ein geschätzter Umsatz von 810 000,00 EUR. Der Bedarf unterteilt sich wie folgt auf die LVR-Regionen: — Region Nord: 190 000 EUR; — Region Ost: 150 000 EUR; — Region Süd: 70 000 EUR; — Region West: 130 000 EUR. Der Auftraggeber teilt den genauen Ort der Leistungserbringung mit sowie die Kontaktdaten eines Ansprechpartners, mit dem zwingend ein genauer Termin zu vereinbaren ist. Hierfür wird eine Reaktionszeit von 24 Stunden zur ersten Kontaktaufnahme (telefonisch/schriftlich per E-Mail) vorgegeben. Der Kundendienstmonteur muss innerhalb der nächsten 2 Werktage die Reparaturleistung erbringen bzw. vor Ort gewesen sein um entsprechende Ersatzartikel bestellen zu können. Die Wartung der Geräte hat nach Herstellervorgaben zu erfolgen und muss dokumentiert werden. Die Dokumentation ist der Dienststelle auszuhändigen. Darüber hinaus ist den Dienststellen nach Bedarf und soweit vorhanden ein entsprechender Wartungsplan des Herstellers zur Verfügung zu stellen. Sollte es bei Haushaltsgeräten keine Vorgaben zu den Gerätewartungen geben, hat mindestens ein Komplett Check inkl. Grundreinigung der Geräte zu erfolgen. Nachweise hierüber sind der Dienststelle/dem Fachbereich ebenfalls vorzulegen. Entsprechende Kundendienstverträge, Nachweise über die Teilnahme an Kundendienstschulungen und der Nachweis über die Konzessionierung eines Meisterbetriebes IHK sind vorzulegen. Der LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen schreibt im Rahmen eines offenen Verfahrens folgende Leistungen aus: Rahmenvertrag über die Reparatur und Wartung von Haushaltselektro- und Kleingewerbegeräten für die Dienststellen und Fachbereiche des Landschaftsverbandes Rheinland die Hauptabnehmer der Leistungen aus dem Rahmenvertrag sind vor allem die LVR-Kliniken, der LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen sowie die LVR-Förderschulen. Grundsätzlich soll der Rahmenvertrag aber auch den zahlreichen anderen Einrichtungen des LVR zu Verfügung gestellt werden. Ein Dienststellenverzeichnis ist unter der Adresse http://www.lvr.de unter dem Bereich „Kontakt" einsehbar. Über den Rahmenvertrag sollen sämtliche Reparaturaufträge sowie Wartungen für die verschiedensten Haushaltselektro- und Kleingewerbegeräte des LVR abgedeckt werden. Es handelt sich sowohl um Haushaltselektrogeräte als auch um Kleingewerbegeräte, die bei Bedarf über einen gesonderten Rahmenvertrag gekauft werden. Ausgeschrieben werden Reparaturen sowie Wartungen an: — Waschmaschinen; — Wäschetrocknern; — Geschirrspülmaschinen; — Kühl- und Gefrierschränken; — Elektroherden- und Backöfen; — Mikrowellen-Geräten; — Dunstabzugshauben; — Kaffeemaschinen. Es handelt sich dabei überwiegend um Fabrikate der Hersteller Miele, Liebherr, Siemens und AEG. Die Aufzählung der Geräte und Hersteller ist nicht abschließend. Der geschätzte Umsatz der Einrichtungen des LVR beträgt für die zweijährige Mindestvertragslaufzeit für alle Regionen insgesamt ca. 540 000,00 EUR. Auf die maximale Laufzeit und alle Lose gesehen, ergibt sich ein geschätzter Umsatz von 810 000,00 EUR. Der Bedarf unterteilt sich wie folgt auf die LVR-Regionen: — Region Nord: 190 000 EUR; — Region Ost: 150 000 EUR; — Region Süd: 70 000 EUR; — Region West: 130 000 EUR. Der Auftraggeber teilt den genauen Ort der Leistungserbringung mit sowie die Kontaktdaten eines Ansprechpartners, mit dem zwingend ein genauer Termin zu vereinbaren ist. Hierfür wird eine Reaktionszeit von 24 Stunden zur ersten Kontaktaufnahme (telefonisch/schriftlich per E-Mail) vorgegeben. Der Kundendienstmonteur muss innerhalb der nächsten 2 Werktage die Reparaturleistung erbringen bzw. vor Ort gewesen sein um entsprechende Ersatzartikel bestellen zu können. Die Wartung der Geräte hat nach Herstellervorgaben zu erfolgen und muss dokumentiert werden. Die Dokumentation ist der Dienststelle auszuhändigen. Darüber hinaus ist den Dienststellen nach Bedarf und soweit vorhanden ein entsprechender Wartungsplan des Herstellers zur Verfügung zu stellen. Sollte es bei Haushaltsgeräten keine Vorgaben zu den Gerätewartungen geben, hat mindestens ein Komplett Check inkl. Grundreinigung der Geräte zu erfolgen. Nachweise hierüber sind der Dienststelle/dem Fachbereich ebenfalls vorzulegen. Entsprechende Kundendienstverträge, Nachweise über die Teilnahme an Kundendienstschulungen und der Nachweis über die Konzessionierung eines Meisterbetriebes IHK sind vorzulegen. Der LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen schreibt im Rahmen eines offenen Verfahrens folgende Leistungen aus: Rahmenvertrag über die Reparatur und Wartung von Haushaltselektro- und Kleingewerbegeräten für die Dienststellen und Fachbereiche des Landschaftsverbandes Rheinland die Hauptabnehmer der Leistungen aus dem Rahmenvertrag sind vor allem die LVR-Kliniken, der LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen sowie die LVR-Förderschulen. Grundsätzlich soll der Rahmenvertrag aber auch den zahlreichen anderen Einrichtungen des LVR zu Verfügung gestellt werden. Ein Dienststellenverzeichnis ist unter der Adresse http://www.lvr.de unter dem Bereich „Kontakt" einsehbar. Über den Rahmenvertrag sollen sämtliche Reparaturaufträge sowie Wartungen für die verschiedensten Haushaltselektro- und Kleingewerbegeräte des LVR abgedeckt werden. Es handelt sich sowohl um Haushaltselektrogeräte als auch um Kleingewerbegeräte, die bei Bedarf über einen gesonderten Rahmenvertrag gekauft werden. Ausgeschrieben werden Reparaturen sowie Wartungen an: — Waschmaschinen; — Wäschetrocknern; — Geschirrspülmaschinen; — Kühl- und Gefrierschränken; — Elektroherden- und Backöfen; — Mikrowellen-Geräten; — Dunstabzugshauben; — Kaffeemaschinen. Es handelt sich dabei überwiegend um Fabrikate der Hersteller Miele, Liebherr, Siemens und AEG. Die Aufzählung der Geräte und Hersteller ist nicht abschließend. Der geschätzte Umsatz der Einrichtungen des LVR beträgt für die zweijährige Mindestvertragslaufzeit für alle Regionen insgesamt ca. 540 000,00 EUR. Auf die maximale Laufzeit und alle Lose gesehen, ergibt sich ein geschätzter Umsatz von 810 000,00 EUR. Der Bedarf unterteilt sich wie folgt auf die LVR-Regionen: — Region Nord: 190 000 EUR; — Region Ost: 150 000 EUR; — Region Süd: 70 000 EUR; — Region West: 130 000 EUR. Der Auftraggeber teilt den genauen Ort der Leistungserbringung mit sowie die Kontaktdaten eines Ansprechpartners, mit dem zwingend ein genauer Termin zu vereinbaren ist. Hierfür wird eine Reaktionszeit von 24 Stunden zur ersten Kontaktaufnahme (telefonisch/schriftlich per E-Mail) vorgegeben. Der Kundendienstmonteur muss innerhalb der nächsten 2 Werktage die Reparaturleistung erbringen bzw. vor Ort gewesen sein um entsprechende Ersatzartikel bestellen zu können. Die Wartung der Geräte hat nach Herstellervorgaben zu erfolgen und muss dokumentiert werden. Die Dokumentation ist der Dienststelle auszuhändigen. Darüber hinaus ist den Dienststellen nach Bedarf und soweit vorhanden ein entsprechender Wartungsplan des Herstellers zur Verfügung zu stellen. Sollte es bei Haushaltsgeräten keine Vorgaben zu den Gerätewartungen geben, hat mindestens ein Komplett Check inkl. Grundreinigung der Geräte zu erfolgen. Nachweise hierüber sind der Dienststelle/dem Fachbereich ebenfalls vorzulegen. Entsprechende Kundendienstverträge, Nachweise über die Teilnahme an Kundendienstschulungen und der Nachweis über die Konzessionierung eines Meisterbetriebes IHK sind vorzulegen. Der LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen schreibt im Rahmen eines offenen Verfahrens folgende Leistungen aus: Rahmenvertrag über die Reparatur und Wartung von Haushaltselektro- und Kleingewerbegeräten für die Dienststellen und Fachbereiche des Landschaftsverbandes Rheinland die Hauptabnehmer der Leistungen aus dem Rahmenvertrag sind vor allem die LVR-Kliniken, der LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen sowie die LVR-Förderschulen. Grundsätzlich soll der Rahmenvertrag aber auch den zahlreichen anderen Einrichtungen des LVR zu Verfügung gestellt werden. Ein Dienststellenverzeichnis ist unter der Adresse http://www.lvr.de unter dem Bereich „Kontakt" einsehbar. Über den Rahmenvertrag sollen sämtliche Reparaturaufträge sowie Wartungen für die verschiedensten Haushaltselektro- und Kleingewerbegeräte des LVR abgedeckt werden. Es handelt sich sowohl um Haushaltselektrogeräte als auch um Kleingewerbegeräte, die bei Bedarf über einen gesonderten Rahmenvertrag gekauft werden. Ausgeschrieben werden Reparaturen sowie Wartungen an: — Waschmaschinen; — Wäschetrocknern; — Geschirrspülmaschinen; — Kühl- und Gefrierschränken; — Elektroherden- und Backöfen; — Mikrowellen-Geräten; — Dunstabzugshauben; — Kaffeemaschinen. Es handelt sich dabei überwiegend um Fabrikate der Hersteller Miele, Liebherr, Siemens und AEG. Die Aufzählung der Geräte und Hersteller ist nicht abschließend. Der geschätzte Umsatz der Einrichtungen des LVR beträgt für die zweijährige Mindestvertragslaufzeit für alle Regionen insgesamt ca. 540 000,00 EUR. Auf die maximale Laufzeit und alle Lose gesehen, ergibt sich ein geschätzter Umsatz von 810 000,00 EUR. Der Bedarf unterteilt sich wie folgt auf die LVR-Regionen: — Region Nord: 190 000 EUR; — Region Ost: 150 000 EUR; — Region Süd: 70 000 EUR; — Region West: 130 000 EUR. Der Auftraggeber teilt den genauen Ort der Leistungserbringung mit sowie die Kontaktdaten eines Ansprechpartners, mit dem zwingend ein genauer Termin zu vereinbaren ist. Hierfür wird eine Reaktionszeit von 24 Stunden zur ersten Kontaktaufnahme (telefonisch/schriftlich per E-Mail) vorgegeben. Der Kundendienstmonteur muss innerhalb der nächsten 2 Werktage die Reparaturleistung erbringen bzw. vor Ort gewesen sein um entsprechende Ersatzartikel bestellen zu können. Die Wartung der Geräte hat nach Herstellervorgaben zu erfolgen und muss dokumentiert werden. Die Dokumentation ist der Dienststelle auszuhändigen. Darüber hinaus ist den Dienststellen nach Bedarf und soweit vorhanden ein entsprechender Wartungsplan des Herstellers zur Verfügung zu stellen. Sollte es bei Haushaltsgeräten keine Vorgaben zu den Gerätewartungen geben, hat mindestens ein Komplett Check inkl. Grundreinigung der Geräte zu erfolgen. Nachweise hierüber sind der Dienststelle/dem Fachbereich ebenfalls vorzulegen. Entsprechende Kundendienstverträge, Nachweise über die Teilnahme an Kundendienstschulungen und der Nachweis über die Konzessionierung eines Meisterbetriebes IHK sind vorzulegen.
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