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Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen
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MVM-Mobility-VerkehrsmanagementBerlin GmbH
Description
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für das Kalenderjahr 2023 und optional für das Kalenderjahr 2024 Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen im öffentlichen Personennahverkehr aus, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Leistungszeitraum März 2023 - Dezember 2023, optionaler weiterer Leistungszeitraum vom März 2024 bis Dezember 2024 Die Leistung wird ausgeschrieben in fünf voneinander getrennten aber inhaltlich gleichwertigen Mengenlosen. Eine Losbeschränkung besteht nicht, d.h. ein Bieter kann auf ein oder bis zu 5 Losen bieten. Lot 1: Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Es werden täglich ca. 4 Umläufe mit ca. 17 Stunden je Umlauf stattfinden. Die Umläufe beginnen um ca. 05.00 Uhr und enden um ca. 22.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des AG. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. Die genannten Betriebsstunden stellen einen Richtwert dar. Der AG wird mindestens 18.000 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum März 2023 - Dezember 2023 (10 Monate) und nicht mehr als 22.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 18.000 Betriebsstunden im Leistungszeitraum März 2023 - Dezember 2023 (take-or-pay). Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 3 Wochen im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV- Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen. Lot 2: Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Es werden täglich ca. 4 Umläufe mit ca. 17 Stunden je Umlauf stattfinden. Die Umläufe beginnen um ca. 05.00 Uhr und enden um ca. 22.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des AG. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. Die genannten Betriebsstunden stellen einen Richtwert dar. Der AG wird mindestens 18.000 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum März 2023 - Dezember 2023 (10 Monate) und nicht mehr als 22.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 18.000 Betriebsstunden im Leistungszeitraum März 2023 - Dezember 2023 (take-or-pay). Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 3 Wochen im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV- Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen. Lot 3: Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Es werden täglich ca. 4 Umläufe mit ca. 17 Stunden je Umlauf stattfinden. Die Umläufe beginnen um ca. 05.00 Uhr und enden um ca. 22.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des AG. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. Die genannten Betriebsstunden stellen einen Richtwert dar. Der AG wird mindestens 18.000 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum März 2023 - Dezember 2023 (10 Monate) und nicht mehr als 22.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 18.000 Betriebsstunden im Leistungszeitraum März 2023 - Dezember 2023 (take-or-pay). Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 3 Wochen im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV- Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen. Lot 4: Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Es werden täglich ca. 4 Umläufe mit ca. 17 Stunden je Umlauf stattfinden. Die Umläufe beginnen um ca. 05.00 Uhr und enden um ca. 22.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des AG. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. Die genannten Betriebsstunden stellen einen Richtwert dar. Der AG wird mindestens 18.000 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum März 2023 - Dezember 2023 (10 Monate) und nicht mehr als 22.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 18.000 Betriebsstunden im Leistungszeitraum März 2023 - Dezember 2023 (take-or-pay). Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 3 Wochen im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV- Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen. Lot 5: Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Es werden täglich ca. 4 Umläufe mit ca. 17 Stunden je Umlauf stattfinden. Die Umläufe beginnen um ca. 05.00 Uhr und enden um ca. 22.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des AG. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. Die genannten Betriebsstunden stellen einen Richtwert dar. Der AG wird mindestens 18.000 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum März 2023 - Dezember 2023 (10 Monate) und nicht mehr als 22.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 18.000 Betriebsstunden im Leistungszeitraum März 2023 - Dezember 2023 (take-or-pay). Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 3 Wochen im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV- Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen.
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