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Ersatzneubau einer Zweifachsporthalle als Kultur- und Sporthalle in Schöllkrippen Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architektenleistungen
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Description
Der Markt Schöllkrippen plant den Bau einer Zweifachsporthalle in Schöllkrippen. Der Gesamtkomplex Grund- und Mittelschule Schöllkrippen, zu dem auch zwei Sporthallen gehören, liegt an der Oberen Schulstraße in Schöllkrippen. Ein Neubau ist nach einer umfangreichen Voruntersuchung und Prüfung wirtschaftlicher als die Sanierung der beiden bestehenden Turnhallen. Der Markt Schöllkrippen plant den Abbruch der bestehenden Kleinsporthalle (24 x 12 m) sowie der bestehenden Einfachsporthalle (27 x 15 m) und beabsichtigt infolgedessen einen Ersatzneubau einer Zweifachsporthalle für die Grund- und Mittelschule in Schöllkrippen. Die geplante Zweifachsporthalle mit Mehrzweckfunktion (30 x 27 m; feste Tribüne; mobile Bühne) soll auf demselben Grundstück entstehen. Neben dem Schulsport soll die Halle auch außerschulisch für Vereinssport und diverse Veranstaltungen flexibel und multifunktional genutzt werden. Es wird von einer Halle als Versammlungsstätte bis ca. 300-400 Personen nach VStättVO ausgegangen. Vorgabe ist eine energieeffiziente und barrierefreie Gestaltung, die dabei nachhaltig den schulischen Be-darf und den gestiegenen Nutzungs- und Platzbedürfnissen aus der multifunktionalen Mehrzwecknutzung, gerecht wird. Besonders Wert gelegt wird auf: - wirtschaftliche Bauweise / niedrige Betriebs- und Unterhaltskosten - Energieeffizienz / Energetischer Standard nach GEG (vgl. KfW 55) - Schallschutz / Akustik / Brandschutz - Barrierefreiheit / Inklusion Die Gesamtkosten des Bauvorhabens werden vorläufig mit ca. 6,42 Mio. € brutto veranschlagt. Das Bauvorhaben wird mit öffentlichen Mitteln nach FAG / FAZR + BBSR gefördert. Die schulaufsichtliche Genehmigung des Raumprogramms ist erteilt. Der Förderbescheid des BBSR liegt vor. Terminvorschau:- - Start umgehend nach Abschluss VgV - Planungsphase Sommer 2022, ca. 3 Monate, - Abgabe Bauantrag Herbst 2022, - Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe 2022/2023, - Abbruch bestehende Turnhallen Januar – März 2023 - Baubeginn Zweifachsporthalle ab Frühjahr 2023, - Inbetriebnahme / Gesamtfertigstellung 2025 Lot 1: Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff) für den Ersatzneubau einer Zweifachsporthalle: -stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 -vorerst nur Stufe 1+2 mit LPH 2 - 4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen -weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM) Besondere Leistungen: -Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2, FAG) -Beraten des AG, Mitwirken und Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4, FAG + BBSR) (Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst) -Einarbeitung, Bewertung und verantwortliche Übernahme der vorh. Unterlagen gem. § 8 HOAI Der Abbruch der beiden bestehenden Hallen ist vom Architekten zu planen und zu betreuen. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusage beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Der Auftraggeber beabsichtigt als Bestandteil des Erstangebots in Stufe 2 nach § 76 Abs. 2 VgV die Ausarbeitung eines Lösungsvorschlages für die Planungsaufgabe abzufragen. Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht. -Es liegen eine umfangreiche Voruntersuchung des Bestands und eine Wirtschaftlichkeitsprüfung zur Machbarkeit des Neubaus vor. -Die Grundlagenermittlung (vgl. LPH 1 nach HOAI) ist abgeschlossen. -Teile der Vorplanung (vgl. Teilleistungen der LPH 2 nach HOAI) sind bereits im Zuge der Förderantragsstellung zur BBSR bearbeitet worden. Es wird davon ausgegangen, dass mit den vorliegenden Unterlagen im VgV die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 2-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
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