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Herstellung und Lieferung von Archivkartonagen
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Klug Conservation, Walter Klug GMBH & Co. KG
Description
Die Bestände der Deutschen Nationalbibliothek müssen optimal gelagert werden, damit sie gemäß dem gesetzlichen Auftrag dauerhaft erhalten werden können. Sie müssen außerdem im Original aufbewahrt werden, d. h. in ihrer marktüblichen Form. Um dies gewährleisten zu können, werden entsprechende Verpackungen benötigt, die sowohl konservatorischen als auch archivspezifischen Anforderungen genügen. Das Vergabeverfahren umfasst die Beschaffung von Archivkartonagen unterschiedlicher Ausführungen und Formate und ist in 5 Lose aufgeteilt. Es werden Archivkartonagen gem. der nachfolgenden Aufstellung benötigt: - Los 1: Herstellung und Lieferung von Archivkartons für Zeitschriften - Los 2: Herstellung und Lieferung von JURIS-Mappen - Los 3: Herstellung und Lieferung von Einschlagmappen mit Einstecklasche - Los 4: Herstellung und Lieferung von Archivkartons für Beigaben - Los 5: Herstellung und Lieferung von Innenhüllen für Vinyl-Schallplatten. Lot 1: Herstellung und Lieferung von Archivkartons für Zeitschriften Die Archivkartons werden zur fachgerechten und dauerhaften Archivierung von ungebundenen Medienwerken benötigt. Im befülltem Zustand sollen sie mit dem Schieber (Deckel) verschlossen, in das Magazin verlagert und senkrecht auf der Schmalseite stehend dauerhaft archiviert werden. Der Archivkarton ist aus Wellpappe in 1,6 - 1,7 mm Stärke herzustellen. Eine Toleranz von 10 % ist zulässig. Die Farbe des Materials soll außen graublau sein. Die Maßangaben geben Höhe x Tiefe x Breite als einzuhaltendes Außenmaß an. Der Aufbau des Archivkartons soll mit einer Stecktechnik (Lasche und Steckschlitz) erfolgen, keine Verwendung von Metallteilen. Das Aufrichten erfolgt durch Falzen, Falten und Stecken - kein Verkleben. Er soll aufrecht stehen und der Schieber/Deckel sich nach vorn (in Richtung Regalbediengang) öffnen. Die Laufrichtung der Wellpappe soll so ausgerichtet sein, dass beim Kartonkörper im Anschnitt die Röhrenöffnung nach vorn in Richtung Verschlussdeckel zeigt und beim Deckel die Laufrichtung quer zu den Rillungen verläuft. Der Schieber/Deckel wird eingeschoben. Das hintere eingeschobene Teil reicht bis zum Boden des Archivkartons. Die Einstecklasche des Schiebers/Deckels muss mindestens in einer Länge von 25 mm in den gefalteten Kartonkörper gesteckt werden können. Außerdem muss eine halbrunde Öffnung mit Lasche zum Eingreifen vorhanden sein, um den Deckel zu öffnen. Damit der Schieber/Deckel nicht in den Kartonkörper rutscht, muss er im sichtbaren Bereich der Höhe a - dem Außenmaß der Box - entsprechen. Der Deckel darf sich im geschlossenen Zustand nicht von allein wieder öffnen. Die Archivkartons dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Wellpappe müssen fleckenfrei sein. Die Wellpappe darf beim Aufrichten der Kartons nicht aufbrechen. Nach der Faltung müssen alle Seiten bündig abschließen. Das Aufrichten des Kartons sollte ohne Anleitung, mit wenig Hilfsmitteln in 1 Minute möglich sein. Das verwendete Material muss der Archivqualität nach DIN ISO 16245-A entsprechen. Die Materialien müssen ein Gesamtflächengewicht von mindestens 500g/m² +/- 5% (Messtoleranz) bei einer 1,6 mm starken Pappe aufweisen (bei dickeren Pappen entsprechend höher). Das Material muss 24 Stunden nassfest sein (Test durch die Auftraggeberin wird anhand der Muster durchgeführt). Die Deckschicht sollte möglichst durchgefärbt sein. Die Angaben zum Gesamtflächengewicht sowie zur Nassfestigkeit und Deckschicht sind zwingend dem Angebot mit beizulegen. Ein Zertifikat zur Erfüllung der jeweiligen DIN/Parameter ist beizulegen. Lot 2: Herstellung und Lieferung von JURIS-Mappen Die maßgefertigten Mappen werden zur Archivierung verschiedener Medien benötigt. Die JURIS-Mappen sollen aus hellgrauem Archivkarton, mit drei Klappen und einer möglichen Füllhöhe von 30 mm, gefertigt werden. Die Stärke des Kartons beträgt je nach Größe der Mappe 240 bzw. 330 g/m2. Die jeweilige Grammatur ist aus der weiter unten aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Die Rillungen im 5-mm-Abstand ermöglichen eine flexible Befüllung bis zur maximalen Füllhöhe. Alle Klappen sollen nach der letzten Rille angeschrägt sein, so dass beim Schließen der Mappe keine Stauchungen der Klappen auftreten. Im maximal befüllten Zustand sollen die Klappen ein Drittel der Höhe oder der Breite der Mappe abdecken. Sie dürfen aber im ungefüllten Zustand maximal aneinanderstoßen, aber nicht überlappen. Alle Ecken sollen abgerundet sein. Die Laufrichtung des Kartons muss mit dem Maß der Höhe parallel sein. Die genannten Maße entsprechen den Außenmaßen der Mappen. Das verwendete Material muss in Archivqualität nach DIN ISO 16245-A und/oder DIN ISO 9706 oder gleichwertig beschaffen sein. Die JURIS-Mappen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Mappen müssen fleckenfrei sein. Der Karton darf an den Kanten nicht aufgebrochen sein. Alle Seiten müssen bündig abschließen. Die Anlieferung der Mappen erfolgt in gefalztem Zustand. Die Mappen sollen in Kisten in handhabbarer Stückzahl z.B. 50, 100 oder 150 Stück/Kiste verpackt sein. Die Kartons sind außen mit Angaben zum Inhalt zu beschriften. (Abmaße / Stückzahl) Die Paletten müssen bei Anlieferung mit einer Angabe zum Ladegut versehen sein. Lot 3: Herstellung und Lieferung von Einschlagmappen mit Einstecklasche Die maßgefertigten Einschlagmappen mit Einstecklasche werden zur Archivierung verschiedener Medien benötigt. Die Einschlagmappe besteht aus einem Stück Archivkarton mit vier Einschlagklappen. Das Material für die Mappen soll aus Archivkarton 330 g/m² und ab einer Höhe von 320 mm Archivkarton 550 g/m² sein. Zur Verstärkung ist auf der Grundfläche eine Wellpappe in 1,7 mm Stärke eingeklebt. Die Mappe muss nach dem Einkleben planliegend sein, darf sich nicht wölben. Die Farbe des Materials soll graublau sein. Die max. Füllhöhe beträgt 40 mm. Das Material soll ohne großen Kraftaufwand umzufalzen sein. Die Klappen sollen im Abstand von je 5 mm gerillt sein. Diese ermöglichen so einen variablen Füllstand der Mappe von 5-40 mm. Die rechte Klappe ist angeschrägt, so dass diese in den Schlitz der linken Klappe eingesteckt werden kann. Die Klappenlänge soll über die gesamte Breite der Mappe reichen. Die Klappen oben und unten sollen jeweils so lang sein, dass sie bei maximaler Befüllung aneinanderstoßen oder minimal überlappen. Wenn die Mappe minimal oder maximal befüllt ist, darf die angeschrägte Klappe nicht aus dem Schlitz rutschen oder aufgehen. Der Verschluss erfolgt durch eine Stecklasche und Einsteckschlitz. Die Stecklasche sollte möglichst großflächig und konisch sein. Der Einsteckschlitz ist an der vorderen Umschlagseite mittig angebracht. Der Einsteckschlitz darf im geschlossenen Zustand nicht wesentlich breiter als die Lasche sein (max. 0,5 cm an jeder Seite). An den Enden des Schlitzes sind kleine Lochstanzungen anzubringen, die das Einreißen des Schlitzes verhindern. Die Stecklasche muss auch bei maximaler Füllmenge sicher schließen. Alle Ecken der Mappe sollen abgerundet sein. Die Laufrichtung des Kartons soll parallel zur Rückenhöhe verlaufen. Die Einschlagmappen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Mappen müssen fleckenfrei sein. Der Karton darf an den Kanten nicht aufgebrochen sein. Alle Seiten müssen bündig abschließen. Das verwendete Material ist in Archivqualität nach DIN ISO 16245-A und/oder DIN ISO 9706 oder gleichwertig zu beschaffen. Die Mappen sollen zusammengefaltet geliefert werden und in Kisten in handhabbarer Stückzahl z.B. 50, 100 oder 150 Stück/Kiste verpackt sein. Die Kisten sind außen mit Angaben zum Inhalt zu beschriften (Stückzahl / Abmaß). Lot 4: Herstellung und Lieferung von Archivkartons für Beigaben Die Bestände der Deutschen Nationalbibliothek müssen optimal gelagert werden, damit sie gemäß dem gesetzlichen Auftrag dauerhaft gesichert werden können. Sie müssen außerdem im Original aufbewahrt werden, d. h. in ihrer marktüblichen Form. Um dies gewährleisten zu können, werden entsprechende Verpackungen benötigt, die sowohl konservatorischen als auch archivspezifischen Anforderungen genügen. Die Archivkartons werden zur fachgerechten Archi-vierung von Beigaben, die bei Medienwerken mitgeliefert werden, benötigt. Die Archivkartons werden stehend gelagert. Der Archivkarton soll als dichtschließende Box, mit Klappdeckel an der Längsseite, aus Wellpap-pe gefertigt werden. Die Deckelhöhe soll etwa 70 mm sein. An der vorderen Seite der Box soll eine Frontaussparung sein, um die Beigaben besser entnehmen zu können. Das Aufrichten erfolgt durch Falzen, Falten und Stecken - kein Verkleben, keine Verwendung von Metallteilen. Alle Teile der Steckverbindungen müssen mit den Außenflächen der Boxen abschließen. Die Wellpappe soll ca. 2,5 mm stark sein. Eine Toleranz von 10 % ist zulässig. Die Farbe des Materials soll außen graublau sein. Die Archivboxen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Wellpappe müssen flecken-frei sein. Die Wellpappe darf beim Aufrichten der Kartons nicht aufbrechen. Nach der Faltung müssen alle Seiten bündig abschließen. Das Aufrichten der Boxen sollte ohne Anleitung, mit wenigen Hilfsmitteln in 1 Minute möglich sein. Das verwendete Material muss der Archivqualität nach DIN ISO 16245-A entsprechen. Die Mate-rialien müssen ein Gesamtflächengewicht von mindestens 500g/m² +/- 5% (Messtoleranz) bei einer 1,6 mm starken Pappe aufweisen (bei dickeren Pappen entsprechend höher). Das Material muss 24 Stunden nassfest sein (Test durch die Auftraggeberin wird anhand der Muster durch-geführt). Die Deckschicht sollte möglichst durchgefärbt sein. Die Angaben zum Gesamtflächen-gewicht sowie zur Nassfestigkeit und Deckschicht sind zwingend dem Angebot mit beizulegen. Ein Zertifikat zur Erfüllung der jeweiligen DIN/Parameter ist beizulegen. Dem Angebot ist ein Muster für Position 4.01 und 4.02 beizulegen. Das Muster muss der Posi-tion in Maßen und Ausführung exakt entsprechen. Außerdem sollte eine Materialprobe von mindesten 10 x 10 cm beigelegt sein. Lot 5: Herstellung und Lieferung von Innenhüllen für Vinyl-Schallplatten Die Deutsche Nationalbibliothek besitzt eine umfangreiche Sammlung von Vinyl-Schallplatten. Diese Sammlung des Deutschen Musikarchivs wird ständig erweitert. Die Hüllen werden zur Archivierung von neu eingehenden oder unzureichend verpackten Vinyl-Schallplatten im Bestand benötigt. Die Innenhüllen dienen zum Schutz der Platten vor mechanischen Beschädigungen. Die Papierhüllen sollen aus weißem Papier in 80 g/m² gefertigt werden. Die Hülle hat ein zentriertes Mittelloch mit 80 mm Durchmesser und soll an 3 Seiten (U-Form) geschlossen sein. Die Kanten der Verklebung sollen außen auf der Hülle sein. Die Hüllen werden in 2 verschiedenen Größen für 8" und 12" Schallplatten benötigt. Die Schallplattenhüllen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberfläche des Papieres muss fleckenfrei sein. Alle Seiten sollen bündig abschließen. Das verwendete Material muss der Archivqualität nach DIN ISO 9706 und den Anforderungen für die Archivierung von Tonträgern entsprechen.
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