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Herstellung und Lieferung von Archivkartonagen
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0.03
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KLUG CONVERSATION, Walter Klug GmbH & Co. KG
Description
Die Bestände der Deutschen Nationalbibliothek müssen optimal gelagert werden, damit sie gemäß dem gesetzlichen Auftrag dauerhaft erhalten werden können. Sie müssen außerdem im Original aufbewahrt werden, d. h. in ihrer marktüblichen Form. Um dies gewährleisten zu können, werden entsprechende Verpackungen benötigt, die sowohl konservatorischen als auch archivspezifischen Anforderungen genügen. Das Vergabeverfahren umfasst die Beschaffung von Archivkartonagen unterschiedlicher Ausführungen und Formate und ist in 11 Lose aufgeteilt. Es werden Archivkartonagen gem. der nachfolgenden Aufstellung benötigt: - Los 1: Herstellung und Lieferung von Archivkartons für Zeitschriften - Los 2: Herstellung und Lieferung von JURIS-Mappen - Los 3: Herstellung und Lieferung von Einschlagmappen mit Einstecklasche - Los 4: Herstellung und Lieferung von Bindemappen - Los 5: Herstellung und Lieferung von CD-Boxen - Los 6: Herstellung und Lieferung von Diskettenboxen - Los 7: Herstellung und Lieferung von Aktenmappen mit Schlauchheftung - Los 8: Herstellung und Lieferung von Archivkartons für Beigaben - Los 9: Herstellung und Lieferung von Archivtaschen - Los 10: Herstellung und Lieferung von Innenhüllen für Vinyl-Schallplatten - Los 11: Herstellung und Lieferung von Archivkartons für Sammlungen des Deutschen Exilarchivs. Lot 1: Herstellung und Lieferung von Archivkartons für Zeitschriften Die Archivkartons werden zur fachgerechten und dauerhaften Archivierung von ungebundenen Medienwerken benötigt. Im befülltem Zustand sollen sie mit dem Schieber (Deckel) verschlossen, in das Magazin verlagert und senkrecht auf der Schmalseite stehend dauerhaft archiviert werden. Der Archivkarton ist aus Wellpappe in 1,6 - 1,7 mm Stärke herzustellen. Eine Toleranz von 10 % ist zulässig. Die Farbe des Materials soll außen graublau sein. Die Maßangaben geben Höhe x Tiefe x Breite als einzuhaltendes Außenmaß an. Der Aufbau des Archivkartons soll mit einer Stecktechnik (Lasche und Steckschlitz) erfolgen, keine Verwendung von Metallteilen. Das Aufrichten erfolgt durch Falzen, Falten und Stecken - kein Verkleben. Er soll aufrecht stehen und der Schieber/Deckel sich nach vorn (in Richtung Regalbediengang) öffnen. Die Laufrichtung der Wellpappe soll so ausgerichtet sein, dass beim Kartonkörper im Anschnitt die Röhrenöffnung nach vorn in Richtung Verschlussdeckel zeigt und beim Deckel die Laufrichtung quer zu den Rillungen verläuft. Der Schieber/Deckel wird eingeschoben. Das hintere eingeschobene Teil reicht bis zum Boden des Archivkartons. Die Einstecklasche des Schiebers/Deckels muss mindestens in einer Länge von 25 mm in den gefalteten Kartonkörper gesteckt werden können. Außerdem muss eine halbrunde Öffnung mit Lasche zum Eingreifen vorhanden sein, um den Deckel zu öffnen. Damit der Schieber/Deckel nicht in den Kartonkörper rutscht, muss er im sichtbaren Bereich der Höhe a - dem Außenmaß der Box - entsprechen. Der Deckel darf sich im geschlossenen Zustand nicht von allein wieder öffnen. Die Archivkartons dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Wellpappe müssen fleckenfrei sein. Die Wellpappe darf beim Aufrichten der Kartons nicht aufbrechen. Nach der Faltung müssen alle Seiten bündig abschließen. Das Aufrichten des Kartons sollte ohne Anleitung, mit wenig Hilfsmitteln in 1 Minute möglich sein. Das verwendete Material muss der Archivqualität nach DIN ISO 16245-A entsprechen. Die Materialien müssen ein Gesamtflächengewicht von mindestens 500g/m² +/- 5% (Messtoleranz) bei einer 1,6 mm starken Pappe aufweisen (bei dickeren Pappen entsprechend höher). Das Material muss 24 Stunden nassfest sein (Test durch die Auftraggeberin wird anhand der Muster durchgeführt). Die Deckschicht sollte möglichst durchgefärbt sein. Die Angaben zum Gesamtflächengewicht sowie zur Nassfestigkeit und Deckschicht sind zwingend dem Angebot mit beizulegen. Ein Zertifikat zur Erfüllung der jeweiligen DIN/Parameter ist beizulegen. Lot 2: Herstellung und Lieferung von Juris Mappen Die maßgefertigten Mappen werden zur Archivierung verschiedener Medien benötigt. Die JURIS-Mappen sollen aus hellgrauem Archivkarton, mit drei Klappen und einer möglichen Füllhöhe von 30 mm, gefertigt werden. Die Stärke des Kartons beträgt je nach Größe der Mappe 240 bzw. 330 g/m2. Die jeweilige Grammatur ist aus der weiter unten aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Die Rillungen im 5-mm-Abstand ermöglichen eine flexible Befüllung bis zur maximalen Füllhöhe. Alle Klappen sollen nach der letzten Rille angeschrägt sein, so dass beim Schließen der Mappe keine Stauchungen der Klappen auftreten. Im maximal befüllten Zustand sollen die Klappen ein Drittel der Höhe oder der Breite der Mappe abdecken. Sie dürfen aber im ungefüllten Zustand maximal aneinanderstoßen, aber nicht überlappen. Alle Ecken sollen abgerundet sein. Die Laufrichtung des Kartons muss mit dem Maß der Höhe parallel sein. Die genannten Maße entsprechen den Außenmaßen der Mappen. Das verwendete Material muss in Archivqualität nach DIN ISO 16245-A und/oder DIN ISO 9706 oder gleichwertig beschaffen sein. Die JURIS-Mappen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Mappen müssen fleckenfrei sein. Der Karton darf an den Kanten nicht aufgebrochen sein. Alle Seiten müssen bündig abschließen. Die Anlieferung der Mappen erfolgt in gefalztem Zustand. Die Mappen sollen in Kisten in handhabbarer Stückzahl z.B. 50, 100 oder 150 Stück/Kiste verpackt sein. Die Kartons sind außen mit Angaben zum Inhalt zu beschriften. (Abmaße / Stückzahl) Die Paletten müssen bei Anlieferung mit einer Angabe zum Ladegut versehen sein. Lot 3: Herstellung und Lieferung von Einschlagmappen mit Einstecklasche Die maßgefertigten Einschlagmappen mit Einstecklasche werden zur Archivierung verschiedener Medien benötigt. Die Einschlagmappe besteht aus einem Stück Archivkarton mit vier Einschlagklappen. Das Material für die Mappen soll aus Archivkarton 330 g/m² und ab einer Höhe von 320 mm Archivkarton 550 g/m² sein. Zur Verstärkung ist auf der Grundfläche eine Wellpappe in 1,7 mm Stärke eingeklebt. Die Mappe muss nach dem Einkleben planliegend sein, darf sich nicht wölben. Die Farbe des Materials soll graublau sein. Die max. Füllhöhe beträgt 40 mm. Das Material soll ohne großen Kraftaufwand umzufalzen sein. Die Klappen sollen im Abstand von je 5 mm gerillt sein. Diese ermöglichen so einen variablen Füllstand der Mappe von 5 bis 40 mm. Die rechte Klappe ist angeschrägt, so dass diese in den Schlitz der linken Klappe eingesteckt werden kann. Die Klappenlänge soll über die gesamte Breite der Mappe reichen. Die Klappen oben und unten sollen jeweils so lang sein, dass sie bei maximaler Befüllung aneinanderstoßen oder minimal überlappen. Wenn die Mappe minimal oder maximal befüllt ist, darf die angeschrägte Klappe nicht aus dem Schlitz rutschen oder aufgehen. Der Verschluss erfolgt durch eine Stecklasche und Einsteckschlitz. Die Stecklasche sollte möglichst großflächig und konisch sein. Der Einsteckschlitz ist an der vorderen Umschlagseite mittig angebracht. Der Einsteckschlitz darf im geschlossenen Zustand nicht wesentlich breiter als die Lasche sein (max. 0,5 cm an jeder Seite). An den Enden des Schlitzes sind kleine Lochstanzungen anzubringen, die das Einreißen des Schlitzes verhindern. Die Stecklasche muss auch bei maximaler Füllmenge sicher schließen. Alle Ecken der Mappe sollen abgerundet sein. Die Laufrichtung des Kartons soll parallel zur Rückenhöhe verlaufen. Die Einschlagmappen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Mappen müssen fleckenfrei sein. Der Karton darf an den Kanten nicht aufgebrochen sein. Alle Seiten müssen bündig abschließen. Das verwendete Material ist in Archivqualität nach DIN ISO 16245- A und/oder DIN ISO 9706 oder gleichwertig zu beschaffen. Die Mappen sollen zusammengefaltet geliefert werden und in Kisten in handhabbarer Stückzahl z.B. 50, 100 oder 150 Stück/Kiste verpackt sein. Die Kisten sind außen mit Angaben zum Inhalt zu beschriften (Stückzahl / Abmaß). Lot 4: Herstellung und Lieferung von Bindemappen Die maßgefertigten Bindemappen werden zur Archivierung verschieden großer und instabiler Medienwerke benötigt, bei denen insbesondere die Rückenstärke sehr flexibel gestaltet werden muss. Die Bindemappen bestehen aus zwei stabilen Pappdeckeln. An einem Pappdeckel sind vier Klappen angebracht. Die Mappen können flexibel mit zwei Bändern geschlossen werden. Die Pappdeckel sollen aus 2 mm starker Archivpappe und die Klappen aus Karton 330 g/m² bestehen. Alle Klappen müssen mit mindestens einer Rille versehen sein. Diese Rille muss direkt an der Pappkante positioniert sein. Optional können die Klappen mit weiteren Rillen versehen sein. Die Farbe der Pappen und des Kartons sollen in einem gedeckten Farbton (grau, blau) sein, nicht weiß. Das Verschlussband muss ausreichend lang genug sein, um die maximal befüllte Bindemappe über die Fadenenden bequem und sicher mit Doppelschleife zubinden zu können. Das Verschlussband ist im Angebot als Muster mitzuliefern, um Reißfestigkeit und eine notwendig raue Oberflächenstruktur testen zu können, die ein selbstständiges Lösen der Schleifen verhindern soll. Die Bindemappen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Mappen müssen fleckenfrei sein. Der Karton darf an den Kanten nicht aufgebrochen sein. Alle Seiten müssen bündig abschließen. Das verwendete Material ist in Archivqualität nach DIN ISO 16245-A und/oder DIN ISO 9706 oder gleichwertig zu beschaffen. Lot 5: Herstellung und Lieferung von CD Boxen Die Kartonagen werden zur Archivierung von aufrechtstehenden CDs benötigt. Die Archivbox für CDs soll für die stehende Lagerung von CDs geeignet sein. Die formstabile Box besteht aus Wellpappe. Das Material soll 1,6 mm dick sein und über glatte Innenflächen verfügen. Eine Toleranz von 10 % in der Materialstärke ist zulässig. Die Farbe der Boxen kann außen hellgrau oder graublau und innen weiß sein. Sie soll nach oben geöffnet sein. Das Aufrichten erfolgt durch Falzen, Falten und Stecken - kein Verkleben, keine Verwendung von Metallteilen. Alle Teile der Steckverbindungen müssen mit den Außenflächen der Kassetten abschließen. Die genannten Maße sind Außenmaße. Die Archivboxen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Wellpappe müssen fleckenfrei sein. Die Wellpappe darf beim Aufrichten der Kartons nicht aufbrechen. Nach der Faltung müssen alle Seiten bündig abschließen. Das Aufrichten des Kartons sollte ohne Anleitung, mit wenig Hilfsmitteln in 1 Minute möglich sein. Das verwendete Material muss der Archivqualität nach DIN ISO 16245-A entsprechen. Die Materialien müssen ein Gesamtflächengewicht von mindestens 500g/m² +/- 5% (Messtoleranz) bei einer 1,6 mm starken Pappe aufweisen (bei dickeren Pappen entsprechend höher). Das Material muss 24 Stunden nassfest sein (Test durch die Auftraggeberin wird anhand der Muster durchgeführt). Die Deckschicht sollte möglichst durchgefärbt sein. Die Angaben zum Gesamtflächengewicht sowie zur Nassfestigkeit und Deckschicht sind zwingend dem Angebot mit beizulegen. Ein Zertifikat zur Erfüllung der jeweiligen DIN/Parameter ist beizulegen. Die Paletten müssen bei Anlieferung mit einer Angabe des Inhaltes versehen sein. Lot 6: Herstellung und Lieferung von Diskettenboxen Die Kartonagen werden zur Archivierung von aufrechtstehenden Disketten benötigt. Die Archivbox für Disketten soll für die stehende Lagerung von Disketten geeignet sein. Die formstabile Box besteht aus Wellpappe. Das Material soll 1,6 mm dick sein und über glatte Innenflächen verfügen. Eine Toleranz von 10 % in der Materialstärke ist zulässig. Die Farbe der Boxen kann außen hellgrau oder graublau und innen weiß sein. Sie soll nach oben geöffnet sein. Das Aufrichten erfolgt durch Falzen, Falten und Stecken - kein Verkleben, keine Verwendung von Metallteilen. Alle Teile der Steckverbindungen müssen mit den Außenflächen der Kassetten abschließen. Die Archivboxen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Wellpappe müssen fleckenfrei sein. Die Wellpappe darf beim Aufrichten der Kartons nicht aufbrechen. Nach der Faltung müssen alle Seiten bündig abschließen. Das Aufrichten des Kartons sollte ohne Anleitung, mit wenig Hilfsmitteln in 1 Minute möglich sein. Das verwendete Material muss der Archivqualität nach DIN ISO 16245-A entsprechen. Die Materialien müssen ein Gesamtflächengewicht von mindestens 500g/m² +/- 5% (Messtoleranz) bei einer 1,6 mm starken Pappe aufweisen (bei dickeren Pappen entsprechend höher). Das Material muss 24 Stunden nassfest sein (Test durch die Auftraggeberin wird anhand der Muster durchgeführt). Die Deckschicht sollte möglichst durchgefärbt sein. Die Angaben zum Gesamtflächengewicht sowie zur Nassfestigkeit und Deckschicht sind zwingend dem Angebot mit beizulegen. Ein Zertifikat zur Erfüllung der jeweiligen DIN/Parameter ist beizulegen. Die Paletten müssen bei Anlieferung mit einer Angabe des Inhaltes versehen sein. Lot 7: Herstellung und Lieferung von Aktenmappen mit Schlauchheftung Die maßgefertigten Mappen werden zur Archivierung von Medienwerken benötigt. Bei Archiv-Aktenmappen mit Schlauchheftung handelt es sich um Sortiments- bzw. Standardware, gefertigt aus Archivkarton (400 g/m2) mit verklebter Heftlasche und 80 mm Lochung zum Abheften, einschließlich Schlauchheftmechanik (keine Metallabheftmechanik). Die Rillungen lassen eine flexible Abheftung zu und sind zur Einstellung der Füllmenge jeweils in 5 mm Abstand vorzunehmen. Die Farbe der Archiv-Aktenmappe soll hellgrau oder hellblau sein. Das verwendete Material ist in Archivqualität nach DIN ISO 16245-A und/oder DIN ISO 9706 oder gleichwertig beschaffen. Die Archiv-Aktenmappe hat folgende Maße: 320 mm (hoch) x 250 mm (breit), 40 mm Rückenstärke. Die Aktenmappen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Mappen müssen fleckenfrei sein. Der Karton darf an den Faltungen nicht aufgebrochen sein. Alle Seiten müssen bündig abschließen. Lot 8: Herstellung und Lieferung von Archivkartons für Beigaben Die Bestände der Deutschen Nationalbibliothek müssen optimal gelagert werden, damit sie gemäß dem gesetzlichen Auftrag dauerhaft gesichert werden können. Sie müssen außerdem im Original aufbewahrt werden, d. h. in ihrer marktüblichen Form. Um dies gewährleisten zu können, werden entsprechende Verpackungen benötigt, die sowohl konservatorischen als auch archivspezifischen Anforderungen genügen. Die Archivkartons werden zur fachgerechten Archi-vierung von Beigaben, die bei Medienwerken mitgeliefert werden, benötigt. Die Archivkartons werden stehend gelagert. Der Archivkarton soll als dichtschließende Box, mit Klappdeckel an der Längsseite, aus Wellpap-pe gefertigt werden. Die Deckelhöhe soll etwa 70 mm sein. An der vorderen Seite der Box soll eine Frontaussparung sein, um die Beigaben besser entnehmen zu können. Das Aufrichten erfolgt durch Falzen, Falten und Stecken, kein Verkleben, keine Verwendung von Metallteilen. Alle Teile der Steckverbindungen müssen mit den Außenflächen der Boxen abschließen. Die Wellpappe soll ca. 2,5 mm stark sein. Eine Toleranz von 10 % ist zulässig. Die Farbe des Materials soll außen graublau sein. Die Archivboxen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Wellpappe müssen flecken-frei sein. Die Wellpappe darf beim Aufrichten der Kartons nicht aufbrechen. Nach der Faltung müssen alle Seiten bündig abschließen. Das Aufrichten der Boxen sollte ohne Anleitung, mit wenigen Hilfsmitteln in 1 Minute möglich sein. Das verwendete Material muss der Archivqualität nach DIN ISO 16245-A entsprechen. Die Mate-rialien müssen ein Gesamtflächengewicht von mindestens 500g/m² +/- 5% (Messtoleranz) bei einer 1,6 mm starken Pappe aufweisen (bei dickeren Pappen entsprechend höher). Das Material muss 24 Stunden nassfest sein (Test durch die Auftraggeberin wird anhand der Muster durch-geführt). Die Deckschicht sollte möglichst durchgefärbt sein. Die Angaben zum Gesamtflächen-gewicht sowie zur Nassfestigkeit und Deckschicht sind zwingend dem Angebot mit beizulegen. Ein Zertifikat zur Erfüllung der jeweiligen DIN/Parameter ist beizulegen. Dem Angebot ist ein Muster für Position 8.01 und 8.02 beizulegen. Das Muster muss der Position in Maßen und Ausführung exakt entsprechen. Außerdem sollte eine Materialprobe von min-desten 10 x 10 cm beigelegt sein. Lot 9: Herstellung und Lieferung von Archivtaschen Die Archivtaschen werden zur Archivierung von ungebundenen Zeitschriften und Heften in der liegenden Lagerung benötigt. Sie dienen zur Separierung und Kennzeichnung einzelner Zeitschriften und Heften. Diese werden einzeln in die Tasche eingesteckt. Die gefüllten Taschen werden in Archivboxen mit Schubfächern aufbewahrt. Die Archivtaschen sollen aus weißem Papier in 120 g/m² hergestellt werden. Das Papier sollte eine unstrukturierte Oberfläche aufweisen, aber nicht zu glatt sein. Damit die Taschen nicht in den Boxen beim Öffnen und Schließen rutschen. Die Taschen sollen an je einer langen und kurzen Seite geschlossen sein. Die Kanten der Verklebung sollen außen auf der Hülle sein. Die Maßangaben geben Länge x Breite als einzuhaltendes Außenmaß an. Die Archivtaschen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen müssen fleckenfrei sein. Alle Seiten sollen bündig abschließen. Das verwendete Material muss der Archivqualität nach DIN ISO 16245-A entsprechen. Lot 10: Herstellung und Lieferung von Innenhüllen für Vinyl- Schallplatten Die Deutsche Nationalbibliothek besitzt eine umfangreiche Sammlung von Vinyl-Schallplatten. Diese Sammlung des Deutschen Musikarchivs wird ständig erweitert. Die Hüllen werden zur Archivierung von neu eingehenden oder unzureichend verpackten Vinyl-Schallplatten im Bestand benötigt. Die Innenhüllen dienen zum Schutz der Platten vor mechanischen Beschädigungen. Die Papierhüllen sollen aus weißem Papier in 80 g/m² gefertigt werden. Die Hülle hat ein zentriertes Mittelloch mit 80 mm Durchmesser und soll an 3 Seiten (U-Form) geschlossen sein. Die Kanten der Verklebung sollen außen auf der Hülle sein. Die Hüllen werden in 2 verschiedenen Größen für 8 und 12 Schallplatten benötigt. Die Schallplattenhüllen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberfläche des Papieres muss fleckenfrei sein. Alle Seiten sollen bündig abschließen. Das verwendete Material muss der Archivqualität nach DIN ISO 9706 und den Anforderungen für die Archivierung von Tonträgern entsprechen. Lot 11: Herstellung und Lieferung von Archivkartons für die Sammlungen des Deutschen Exilarchiv Die Bestände der Deutschen Nationalbibliothek müssen optimal gelagert werden, damit sie gemäß dem gesetzlichen Auftrag dauerhaft erhalten werden können. Sie müssen außerdem im Original aufbewahrt werden, d. h. in ihrer marktüblichen Form. Um dies gewährleisten zu können, werden entsprechende Verpackungen benötigt, die sowohl konservatorischen als auch archivspezifischen Anforderungen genügen. Die Archivkartons werden zur fachgerechten Archivierung von Archivalien des Deutschen Exilarchiv benötigt. Die Archivkartons bestehen aus einem Außenteil und einem herausnehmbaren Einschub. Sie müssen robust und stapelbar sein. Mit Hilfe von Verbindungselementen soll ein Verrutschen der gestapelten Kartons vermieden werden. Die Seitenwände des Außenteils sollten möglichst aus Vollpappe oder Spanplatte (formaldehydfrei) gefertigt werden. Das Außenteil soll mit einem Bezug aus Papier in schwarz oder dunkelgrau bezogen sein. Der Archivkarton soll liegend mit der Schmalseite nach vorne gelagert werden. Er hat an der Frontseite eine Klappe mit Griff bzw. Griffmulde (vorzugsweise aus rostfreiem Edelstahl) und lässt sich nach oben öffnen. An der Vorderklappe soll außen ein Etikettenrahmen, zum Einschieben der Beschriftung angebracht sein. Die Beschriftungseinrichtung soll ca.10 cm breit x 2,2 cm hoch sein. Der innenliegende, dreiseitige Schuber soll aus stabiler Vollpappe in 1,6 mm bis 1,8 mm Stärke gefertigt werden. Er soll nach vorn hin (Schmalseite) offen und ausziehbar sein (Auszug durch eine Lasche, vorzugsweise aus rostfreiem Edelstahl). Die Lasche zum Herausziehen soll gleichzeitig als Verschluss des Archivkartons dienen. Die oberen vorderen Ecken sollen abgerundet sein. Das verwendete Material für den innenliegenden Schuber ist in Archivqualität nach DIN ISO 16245-A und/oder DIN ISO 9706 oder gleichwertig beschaffen. Dies ist mit einer Erklärung oder einem Zertifikat nachzuweisen. Es ist außerdem nachzuweisen, dass die Spanplatten formaldehydfrei sind. Die Archivkartons sollen aufgerichtet und zusammengefügt geliefert werden. Das verwendete Material muss der Archivqualität nach DIN ISO 16245-A entsprechen.
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