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Description

Bodensanierung. Bodensanierung Los 1 Das Kommunalreferat der Landeshauptstadt München plant im Rahmen einer städtischen Neubebauung die gesamte Baufeldfreimachung des Areals an der Gmunder Straße 39 (Flst. 293 und 293/1) in der Gemarkung Thalkirchen der LH München. Die Flurstücke werden seit Beginn des 20. Jahrhunderts gewerblich genutzt, u. a. als Holzlagerplatz und als Steinmetzwerkstätte. Nach Beschädigungen der Bebauung im 2. Weltkrieg, wurden diese später wiederaufgebaut. Im Jahr 1995 fand der Abbruch der Verwaltungsgebäude, Lager und Produktionshallen statt. Vollständige altlastentechnische Sanierungen der Grundstücke fanden anschließend statt. Jedoch wurde bei der Sanierung bauschuttbeaufschlagtes Material mit erhöhten MKW-und PAK-Gehalten verwendet. Zurzeit wird das Gelände als Abstellfläche für Container, Lager und Parkplatz genutzt. Bis zum Beginn der Bodensanierung ist das Areal weitgehend beräumt und bis auf wenige Büsche und Sträucher ist alle Vegetation gerodet bzw. gefällt. Oberirdische Gebäude, erdberührte Bauteile wie Fundamente der ehemaligen Bebauung, Schachtbauwerke und Einfriedungen sind noch vorhanden. Auf dem Gelände befinden sich abfallrechtlich relevante Bodenauffüllungen. Auf dem gesamten Baufeld (ca. 14 500 m2) befinden sich Bodenauffüllungen mit einer Mächtigkeit bis zu ca. 2,8 m. Die Bodenverfüllungen bestehen überwiegend aus sandigen, schluffigen Kies mit geringen Mengen an Ziegelbruch als Fremdbestandteil. Ziel ist es ein umwelttechnisch (Z 0 nach „Eckpunktepapier“ bzw. H 1 nach LfU-Merkblatt 3.8/1) saniertes Baufeld zu erhalten. Aus der Vorerkundung ergeben sich Belastungen bis in Kategorie DK 0 nach DepV. Im Zuge der Bodensanierung sind sämtliche auf dem Grundstück befindlichen Baukörper ober- wie unterirdisch zu entfernen. Dies betrifft sämtliche im Erdreich liegende Medien wie z. B. Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Erdwärme etc. Die Verfüllung ist soweit technisch möglich, ohne Verbau, auszuheben und einer fachgerechten Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen. Aufgrund des Verdachts von Blindgängern aus dem 2. Weltkrieg findet der Aushub unter Aufsicht und Begleitung eines Sachkundigen nach §20 SprengG statt. Bodensanierung Los 2 Das Kommunalreferat der Landeshauptstadt München plant im Rahmen einer städtischen Neubebauung die gesamte Baufeldfreimachung des Areals an der Boschetsrieder Straße 109 (Flst. 295) in der Gemarkung Thalkirchen der LH München. Eine erste Bebauung des Grundstücks ist für den Anfang des 20. Jahrhunderts nachweisbar. Auf dem Gelände fand vorwiegend eine gewerbliche Nutzung statt. So errichtete der Konsum-Verein Sendling-München dort ab ca. 1907 mehrere Gebäude, u.a. eine Großbäckerei, eine Fleisch- und Wurstwarenfabrik, Werkstattgebäude und Garagen. Die Gebäude waren teilweise 2-fach unterkellert. Nach Beschädigungen und Zerstörungen im 2. Weltkrieg wurde die Gebäude, zumindest in Teilen, wiederaufgebaut. In der Zeit zwischen 1972 und 1976 wurde sämtliche Bebauung auf dem Gelände oberirdisch abgebrochen und zu großen Teilen in die noch bestehenden Keller verfüllt. Später wurde das Grundstück vom sog. Stattpark Olga genutzt, die Ende November 2018 das Gelände räumten. Seitdem ist es ungenutzt. Auf dem östlichen Nachbargrundstück befinden sich Wohngebäude. Auf dem gesamten Baufeld (ca. 15 500 m2) befinden sich Bodenauffüllungen mit einer Mächtigkeit bis zu ca. 6,9 m. Die Bodenverfüllungen bestehen überwiegend aus sandigen, schluffigen Kies mit stark wechselnden Anteilen an Fremdbestandteilen. Als Fremdbestandteile sind vor allem Ziegelbruch und Betonbruch zu nennen aber auch Teerkork, Pappen, Eisen- und Metallschrott, Asphalt. In Teilbereichen des Geländes handelt es sich um mit Bauschutt aufgefüllte Keller der ehemaligen Bebauung, bei denen die Wände teilweise noch vorhanden sind. Die Wände sind teilweise gemauert, es kommen aber auch Betonwände und -decken mit Bewehrung vor. Unter den Kellern befinden sich noch die Fundamente der ehemaligen Bebauung Ziel ist es ein umwelttechnisch (Z 0 nach „Eckpunktepapier“ bzw. H 1 nach LfU-Merkblatt 3.8/1) saniertes Baufeld zu erhalten. Aus der Vorerkundung ergeben sich Belastungen bis in Kategorie DKII nach DepV. Im Zuge der Bodensanierung sind sämtliche auf dem Grundstück befindlichen Baukörper ober- wie unterirdisch zu entfernen. Dies betrifft sämtliche im Erdreich liegende Medien wie z. B. Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Erdwärme etc. Die Verfüllung ist soweit technisch möglich, ohne Verbau, auszuheben und einer fachgerechten Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen. Aufgrund des Verdachts von Blindgängern aus dem 2. Weltkrieg findet der Aushub unter Aufsicht und Begleitung eines Sachkundigen nach §20 SprengG statt.

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