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Value

6,708,300 EUR

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GDV Dienstleistungs-GmbH

Description

Der Bund ist gemäß Art. 90 Abs. 1 Grundgesetz (GG) Eigentümer der Bundesautobahnen, die gemäß Art. 90, 143 e Abs. 1 GG von den Ländern im Auftrag des Bundes verwaltet werden. Entlang den BAB hat der Bund ein Notrufsystem errichtet, das es den Verkehrsteilnehmern auf den BAB ermöglicht, über die mit einem Abstand von ca. 2 km beidseitig entlang den BAB aufgestellten ca. 17 000 Notrufsäulen einen Notruf kostenlos abzusetzen. Die Notrufsäuleninfrastruktur basiert auf Technologie der Siemens AG. Der Betrieb der Notrufsäulen an den Bundesautobahnen erfolgt durch die Straßenbauverwaltungen der Bundesländer in der Regel durch die eigenen Fernmeldemeistereien. Vergeben werden sollen die Leistungen zum Service der Notrufe und deren Weiterbearbeitung. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das Kapitel 2/Projektziel – umfasst eine kurze übersichtsartige Darstellung des Leistungsumfanges. Das Kapitel 3/Ist – Stand – gibt Hintergrundinformationen über die bisherige Organisation der Abfrage der Notrufsäulen entlang der Bundesautobahnen sowie die bisher erbrachten grundsätzlichen Leistungen. Das Kapitel 4/Verantwortlichkeiten- regelt die Teilung der Verantwortung zwischen Bund und dem Auftragnehmer. Im Kapitel 5/Funktionale Anforderungen an die Leistungen des Auftragnehmers- sind insbesondere die betrieblichen Anforderungen zusammengefasst. Das Kapitel 6/Technische Anforderungen an die Leistungen des Auftragnehmers – beinhaltet die seitens des Bundes als erforderlich gehaltenen Rahmenbedingungen für die Anforderungen an die Technik zur Sicherstellung der Abfrage der Notrufsäulen. Das Kapitel 7/Anforderungen an die Übergangsphase – enthalten die Rahmenbedingungen für die Übernahme der Abfrage der Notrufsäulen vom derzeitigen Vertragspartner des Bundes durch den Auftragnehmer. Das Kapitel 8/Rahmenbedingungen Projektabwicklung – umfassen im Wesentlichen die Vorgaben für die Projektabwicklung, hierbei insbesondere im Bereich Projektmanagement und Kommunikation. Die zu erbringenden Leistungen sind allgemein bis zum 31.12.2020 mit den Straßenbauverwaltungen der Länder abzustimmen. Ab dem 1.1.2021 erfolgt die Abstimmung mit der „Autobahn GmbH des Bundes“ bis zum Ende der vereinbarten Leistung. In der Übergabezeit, bis alle lokalen Notrufgateways in ein anderes Call Center überstellt sind, ist eine fortlaufende Abstimmung mit dem derzeitigen AN, die GDV Dienstleistungs-GmbH, zwingend erforderlich. Das BMVI ist zu diesen Abstimmungen und Gespräche hinzuzuziehen. Das BMVI behält sich vor, ob die Beteiligung persönlich oder schriftlich stattfinden wird. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

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