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Unterhaltsreinigung (Los 1) sowie Glasreinigung (Los 2) in verschiedenen Gebäuden

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Value

348,605 EUR

Current supplier

Wackler Service Group GmbH & Co. KG

Description

Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 26.855,00 m² für die Unterhaltsreinigung (Los 1) und einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 2.127,00 m² für die Glasreinigung (Los 2) wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt, sowie in allen Losen. Sonderarbeiten auf Anforderung und wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt. Insbesondere bei Verzögerungen der Vergabe kann die Leistungszeit vom Auftraggeber auf einen späteren Zeitraum verschoben werden. Lot 1: Unterhaltsreinigung Mit diesem Vergabeverfahren wird ein Rahmenvertragspartner gesucht, der je nach Inhalt des Einzelabrufs - während der Laufzeit und auf der Grundlage eines Gebäudereinigungsvertrages [Teil D der Vergabeunterlagen] - als Auftragnehmer für das Staatstheater Nürnberg Unterhaltsreinigungsleistungen zu erbringen hat. Die vom Auftragnehmer zu erbringende Gebäudeinnenreinigung umfasst die Reinigung und Pflege von Decken und Wänden, textilen und nichttextilen Fußbodenbelägen, sanitären und haustechnischen Anlagen sowie Gegenständen der Raumausstattung und Raumeinrichtung in den Objekten. Der Auftragnehmer hat darüber hinaus alle Leistungen gemäß dem Leistungsverzeichnis und den übrigen Vertragsanlagen zu erbringen. Der Auftragnehmer schuldet insbesondere den Reinigungserfolg, wie im Einzelnen in Anlage 7 zu diesem Vertrag festgelegt. Der Auftragnehmer ist daneben verpflichtet, mindestens die Jahresreinigungsstunden, wie in Anlage 10 festgelegt und in der Spalte "Jahresstunden" der Preisblätter (Anlage 3) für die zu reinigenden Räume und Objekte und die Reinigungsgruppen einzeln spezifiziert, zu erbringen. Erbringt der Auftragnehmer in einem Vertragsjahr nicht die Jahresreinigungsstunden nach Anlage 10, so kann der Auftraggeber die auf die Fehlstunden entfallende Vergütung, errechnet durch den oder die Stundenverrechnungssätze, multipliziert mit den fehlenden Stundenzahlen, von der oder den nächsten Rechnungen abziehen. Fällt zum Vertragsende nicht ein ganzes Vertragsjahr an, so gilt Entsprechendes, wenn der Auftragnehmer bis dahin nicht die Jahresreinigungsstunden, dividiert durch 12, das Ergebnis multipliziert mit der Anzahl der Monate, erbracht hat. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Abzug als Abschlag bereits nach halben Vertragsjahren vornehmen. Hinweis: es sind diverse Bodenbeläge in den Objekten zu reinigen und zu pflegen. Daher sind die Pflegeanweisungen unbedingt zu beachten. Zudem sind einige Zwischengeschosse nur durch Treppen zu erreichen und nicht durch einen Aufzug. Bei der Gebäudeinnenreinigung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Vorgaben zu beachten und einzuhalten: - die in Anlagen 1-7 zu dem Gebäudereinigungsvertrag enthaltenen Beschreibungen der Ausführung entsprechend den Leistungsarten und der im Leistungsverzeichnis angegebenen Tätigkeiten, unterteilt nach Fußbodenarbeiten, Inventar, einschließlich Decken und Wänden, wobei die Empfehlungen des Herstellers vom Auftragnehmer verbindlich zu befolgen sind. Die notwendigen Pflegeanleitungen lt. Herstellervorgaben werden dem Auftragnehmer zu Beginn der Leistungserbringung vom Auftraggeber ausgehändigt; - die in Anlage 5 zu dem Gebäudereinigungsvertrag für die jeweilige Einzelleistung vorgegebene Reinigungshäufigkeit; - für die Sonderreinigung (Sonderarbeiten in Absprache mit dem Auftraggeber) der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Einzelfall vereinbarte Leistungsumfang sowie insbesondere die Bestimmungen der Anlagen 1 und 7 zu dem Gebäudereinigungsvertrag. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des Auftraggebers erforderlich ist. Eine Objektbesichtigung ist an einem vom Auftraggeber jeweils noch zu bestimmenden Termin im Zeitraum vom 07. - 11. Juni 2021 möglich (abschließende Festlegung durch den Auftraggeber). Interessenten müssen die Personen (max. 2 Personen), die von ihrer Seite an der Objektbesichtigung teilnehmen, mit Namen und Funktionsbezeichnung im Unternehmen angeben sowie den Tag, an dem sie die Besichtigung durchführen möchten. Den so angemeldeten Interessenten wird das genaue Datum, die Uhrzeit und weitere Einzelheiten gesondert mitgeteilt. Interessenten, die in diesem Zeitraum nicht teilnehmen können, werden gebeten, dem Auftraggeber unverzüglich geeignete Terminvorschläge zu unterbreiten. Wir weisen ausdrücklich auf Teil A Ziff. 5 der Vergabeunterlagen hin sowie darauf, dass eine Objektbesichtigung in den letzten sechs Arbeitstagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht mehr ermöglicht werden kann. Die bei Ihnen eingegangenen Unterlagen sind von Ihnen unverzüglich nach Herunterladen auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig oder aus ihrer Sicht ganz oder teilweise unverständlich, missverständlich oder unklar sein, geben Sie bitte unverzüglich bei der Vergabestelle Bescheid. Bitte sehen Sie hierzu auch die Regelungen und Fristen in Teil A der Vergabeunterlagen. Dies gilt insbesondere dann, wenn bestimmte Anforderungen aus Ihrer Sicht nicht umsetzbar sein sollten. Bitte sehen Sie auch den Vertrag im Zusammenhang mit den übrigen Unterlagen. Es ist dem Auftraggeber wichtig, dass wirtschaftliche Angebote eingehen und Missverständnisse vermieden werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Aufklärung der Angebote weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, den Bietern nach Ermessen Gelegenheit zur Nachweisung von Erklärungen, Angaben oder Nachweisen zur Eignung oder Angaben zur Leistung zu geben sowie, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Kalkulation, eine praktische Demonstration der Durchführung der Reinigungsleistung oder andere Aufklärung zu verlangen. Die Reinigung zur Demonstration kann nach dem angebotenen Stundensatz vergütet werden. Die Bieter verpflichten sich mit Abgabe des Angebots, solchen Anforderungen unverzüglich nachzukommen. Führt ein Bieter eine praktische Demonstration nicht in einem vom Auftraggeber vorgegebenen angemessenen zeitlichen Rahmen durch oder belegt die praktische Demonstration oder anderweitige Aufklärung nicht die Stimmigkeit der Kalkulation oder anderer Angaben, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Ein Anspruch der Bieter auf Gewährung der Möglichkeit zur Nachreichung von Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweisen, zu einer Aufklärung oder zu einer praktischen Demonstration besteht nicht. Lot 2: Glasreinigung Mit diesem Vergabeverfahren wird ein Rahmenvertragspartner gesucht, der je nach Inhalt des Einzelabrufs - während der Laufzeit und auf der Grundlage des Gebäudereinigungsvertrages [Teil D der Vergabeunterlagen]- als Auftragnehmer für das Staatstheater Nürnberg Glasreinigungsarbeiten zu erbringen hat. Die vom Auftragnehmer zu erbringende Glasreinigung umfasst die Reinigung und Pflege von Glas- und Rahmenflächen, Fassadenflächen sowie Gegenständen der Raumausstattung und Raumeinrichtung. Klebereste sind hierbei mit zu entfernen. Der Auftragnehmer schuldet insbesondere den Reinigungserfolg, wie im Einzelnen in Anlage 7 zu dem Gebäudereinigungsvertrag festgelegt. Der Auftragnehmer hat daneben mindestens die im Kalkulationsbasis Glasreinigung (Anlage 3 Teil 1 zu diesem Vertrag) für die Leistung zugrunde gelegten sowie die für Sonderarbeiten vereinbarten Quadratmeterleistungen bzw. Stundenzahlen zu erbringen. Der Auftragnehmer hat darüber hinaus alle Leistungen gemäß dem Leistungsverzeichnis und den übrigen Vertragsanlagen zu erbringen. Der Auftragnehmer ist dabei insbesondere verpflichtet, mindestens die Jahresreinigungsstunden, wie für die entsprechenden Teilleistungen in der Spalte "StundenJahr" der Anlage 3 Teil 3 spezifiziert, zu erbringen. Erbringt der Auftragnehmer in einem Vertragsjahr nicht die Jahresreinigungsstunden nach Anlage 3 Teil 3, so kann der Auftraggeber die auf die Fehlstunden entfallende Vergütung, errechnet durch den oder die Stundenverrechnungssätze, multipliziert mit den fehlenden Stundenzahlen, von der nächsten oder einer anderen Rechnung abziehen. Fällt zum Vertragsende nicht ein ganzes Vertragsjahr an, so gilt Entsprechendes, wenn der Auftragnehmer bis dahin nicht die Jahresreinigungsstunden, dividiert durch 12, das Ergebnis multipliziert mit der Anzahl der Monate, erbracht hat. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Abzug als Abschlag bereits nach halben Vertragsjahren vornehmen. Bei der Glasreinigung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Vorgaben zu beachten und einzuhalten: - die in Anlagen 4-7 zu dem Gebäudereinigungsvertrag enthaltenen Beschreibungen der Ausführung entsprechend den Leistungsarten und der im Leistungsverzeichnis angegebenen Tätigkeiten, unterteilt nach den verschiedenen Fensterarten; - die in Anlage 5 dem Gebäudereinigungsvertrag für die jeweilige Einzelleistung vorgegebene Reinigungshäufigkeit; - für die Sonderreinigung (Sonderarbeiten in Absprache mit dem Auftraggeber) der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Einzelfall vereinbarte Leistungsumfang sowie insbesondere die Bestimmungen der Anlagen 1 und 7 zu dem Gebäudereinigungsvertrag. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des Auftraggebers erforderlich ist. Eine Objektbesichtigung ist an einem vom Auftraggeber jeweils noch zu bestimmenden Termin im Zeitraum vom 07. - 11. Juni 2021 möglich (abschließende Festlegung durch den Auftraggeber). Interessenten müssen die Personen (max. 2 Personen), die von ihrer Seite an der Objektbesichtigung teilnehmen, mit Namen und Funktionsbezeichnung im Unternehmen angeben sowie den Tag, an dem sie die Besichtigung durchführen möchten. Den so angemeldeten Interessenten wird das genaue Datum, die Uhrzeit und weitere Einzelheiten gesondert mitgeteilt. Interessenten, die in diesem Zeitraum nicht teilnehmen können, werden gebeten, dem Auftraggeber unverzüglich geeignete Terminvorschläge zu unterbreiten. Wir weisen ausdrücklich auf Teil A Ziff. 5 der Vergabeunterlagen hin sowie darauf, dass eine Objektbesichtigung in den letzten sechs Arbeitstagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht mehr ermöglicht werden kann. Die bei Ihnen eingegangenen Unterlagen sind von Ihnen unverzüglich nach Herunterladen auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig oder aus ihrer Sicht ganz oder teilweise unverständlich, missverständlich oder unklar sein, geben Sie bitte unverzüglich bei der Vergabestelle Bescheid. Bitte sehen Sie hierzu auch die Regelungen und Fristen in Teil A der Vergabeunterlagen. Dies gilt insbesondere dann, wenn bestimmte Anforderungen aus Ihrer Sicht nicht umsetzbar sein sollten. Bitte sehen Sie auch den Vertrag im Zusammenhang mit den übrigen Unterlagen. Es ist dem Auftraggeber wichtig, dass wirtschaftliche Angebote eingehen und Missverständnisse vermieden werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Aufklärung der Angebote weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, den Bietern nach Ermessen Gelegenheit zur Nachweisung von Erklärungen, Angaben oder Nachweisen zur Eignung oder Angaben zur Leistung zu geben sowie, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Kalkulation, eine praktische Demonstration der Durchführung der Reinigungsleistung oder andere Aufklärung zu verlangen. Die Reinigung zur Demonstration kann nach dem angebotenen Stundensatz vergütet werden. Die Bieter verpflichten sich mit Abgabe des Angebots, solchen Anforderungen unverzüglich nachzukommen. Führt ein Bieter eine praktische Demonstration nicht in einem vom Auftraggeber vorgegebenen angemessenen zeitlichen Rahmen durch oder belegt die praktische Demonstration oder anderweitige Aufklärung nicht die Stimmigkeit der Kalkulation oder anderer Angaben, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Ein Anspruch der Bieter auf Gewährung der Möglichkeit zur Nachreichung von Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweisen, zu einer Aufklärung oder zu einer praktischen Demonstration besteht nicht.

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