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340,000 EUR

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ZFB – Zentrum für Bucherhaltung GmbH

Description

Die Bestände der Deutschen Nationalbibliothek müssen optimal gelagert werden, damit sie gemäß dem gesetzlichen Auftrag dauerhaft erhalten werden können. Sie müssen außerdem im Original aufbewahrt werden, d. h. in ihrer marktüblichen Form. Um dies gewährleisten zu können, werden entsprechende Verpackungen benötigt, die sowohl konservatorischen als auch archivspezifischen Anforderungen genügen. Das Vergabeverfahren umfasst die Beschaffung von Archivkartonagen unterschiedlicher Ausführungen und Formate und ist in 9 Lose aufgeteilt. Für die Jahre 2020 und 2021 werden Archivkartonagen gem. der nachfolgenden Aufstellung benötigt: — Los 1: Herstellung und Lieferung von Archivkartons für Zeitschriften; — Los 2: Herstellung und Lieferung von JURIS-Mappen; — Los 3: Herstellung und Lieferung von Einschlagmappen mit Einstecklasche; — Los 4: Herstellung und Lieferung von Bindemappen; — Los 5: Herstellung und Lieferung von CD-Kartonagen; — Los 6: Herstellung und Lieferung von Aufbewahrungsboxen für Vinylschallplatten; — Los 7: Herstellung und Lieferung von Spreiz- bzw. Stützpappen; — Los 8: Herstellung und Lieferung von Papier- und Kartonmappen; — Los 9: Herstellung und Lieferung von Aufbewahrungsboxen für Musikalien. Die Archivkartons werden zur fachgerechten Archivierung, geschützten Aufstellung und zur vorübergehenden Ablage ungebundener Zeitschriften, in einer Ausführung mit Schieber (Deckel) benötigt. Die Befüllung der Archivkartons soll zunächst liegend mit der offenen Längsseite auf den Bediengang gerichtet erfolgen. Neu eingehende Zeitschriftenhefte werden nach Ablagesystem in den Kartonagen abgelegt. In befülltem Zustand sollen sie mit dem Schieber (Deckel) verschlossen, in das Magazin verlagert und senkrecht auf der Schmalseite stehend dauerhaft archiviert werden. Der Archivkarton ist aus Mikrowelle in 1,6 - 1,7 mm Stärke herzustellen. Die Farbe des Materials soll außen graublau sein. Die Maßangaben geben Höhe x Tiefe x Breite als einzuhaltendes Außenmaß an. Der Aufbau des Archivkartons soll mit einer Stecktechnik (Lasche und Steckschlitz) erfolgen, keine Verwendung von Metallteilen. Das Aufrichten erfolgt durch Falzen, Falten und Stecken – kein Verkleben. Alle Teile der Steckverbindungen müssen mit den Außenflächen der Boxen abschließen. Er soll aufrecht stehen und der Schieber/Deckel sich nach vorn (in Richtung Regalbediengang) öffnen. Die Laufrichtung der Pappe soll so ausgerichtet sein, dass beim Kartonkörper im Anschnitt die Röhrenöffnung nach vorn in Richtung Verschlussdeckel zeigt und beim Deckel die Laufrichtung quer zu den Rillungen verläuft. Der Schieber/Deckel wird eingeschoben. Das hintere eingeschobene Teil reicht bis zum Boden des Archivkartons. Die Einstecklasche des Schiebers/Deckels muss mindestens in einer Länge von 25 mm in den gefalteten Kartonkörper gesteckt werden können. Außerdem muss eine halbrunde Öffnung mit Lasche zum Eingreifen vorhanden sein, um den Deckel zu öffnen. Damit der Schieber/Deckel nicht in den Kartonkörper rutscht, muss er im sichtbaren Bereich der Höhe a – dem Außenmaß der Box – entsprechen. Der Deckel darf sich im geschlossenen Zustand nicht von allein wieder öffnen. Die Archivkartons dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Wellpappe müssen fleckenfrei sein. Die Wellpappe darf beim Aufrichten der Kartons nicht aufbrechen. Nach der Faltung müssen alle Seiten bündig abschließen. Das Aufrichten des Kartons sollte ohne Anleitung, mit wenig Hilfsmitteln in 1 Minute möglich sein. Das verwendete Material muss der Archivqualität nach DIN ISO 16245-A entsprechen. — Die maßgefertigten Mappen werden zur Archivierung verschiedener Medien benötigt. — Bei JURIS-Mappen handelt es sich um Sortiments- bzw. Standardware, gefertigt aus hellgrauem Archivkarton (Grammatur 240 bzw. 330 g/m2) mit 3 Klappen und einer möglichen Füllhöhe von 30 mm. Die Rillungen im 5-mm-Abstand ermöglichen eine flexible Befüllung. Alle Klappen sollen nach der letzten Rille angeschrägt sein, so dass beim Schließen der Mappe keine Stauchungen der Klappen auftreten. — Alle Ecken sollen abgerundet sein. Die Laufrichtung des Kartons muss mit dem Maß der Höhe parallel sein. — Das verwendete Material muss in Archivqualität nach DIN ISO 16245-A und/oder DIN ISO 9706 oder gleichwertig beschaffen sein. — Die genannten Maße entsprechen den Außenmaßen der Mappen. — Die Anlieferung der Mappen erfolgt in gefalztem Zustand. Die Mappen sollen in Kisten in handhabbarer Stückzahl z. B. 50, 100 oder 150 Stück/Kiste verpackt sein. — Die Paletten müssen bei Anlieferung mit einer Angabe des Inhaltes versehen sein. — Die JURIS-Mappen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Mappen müssen fleckenfrei sein. Der Karton darf an den Kanten nicht aufgebrochen sein. Alle Seiten müssen bündig abschließen. — Die maßgefertigten Einschlagmappen mit Einstecklasche werden zur Archivierung verschiedener Medien benötigt. — Die Einschlagmappe besteht aus einem Stück Archivkarton mit vier Einschlagklappen. — Das Material für die Mappen soll Archivkarton 330 g/m2 und ab einer Höhe von 320 mm Archivkarton 550 g/m2 sein. Zur Verstärkung ist auf der Grundfläche eine Wellpappe in 1,7 mm Stärke eingeklebt. Die Mappe muss nach dem Einkleben planliegend sein, darf sich nicht wölben. — Die Farbe des Materials soll graublau sein. Die max. Füllhöhe beträgt 40 mm. — Das Material soll ohne großen Kraftaufwand umzufalzen sein. Im Abstand von je 5 mm sind Rillungen an den Klappen angebracht. Diese sichern so einen variablen Füllstand der Mappe von 5 – 40 mm. — Die Klappen sollen bei maximaler Befüllung aneinanderstoßen oder minimal überlappen. — Der Verschluss erfolgt durch eine Stecklasche und Einsteckschlitz. Die Stecklasche sollte möglichst großflächig und konisch sein. — Der Einsteckschlitz ist an der vorderen Umschlagseite mittig angebracht. Der Einsteckschlitz darf im geschlossenen Zustand nicht wesentlich breiter als die Lasche sein (max. 0,5 cm an jeder Seite). An den Enden des Schlitzes sind kleine Lochstanzungen anzubringen, die das Einreißen des Schlitzes verhindern. — Die Stecklasche muss auch bei maximaler Füllmenge sicher schließen. — Alle Ecken der Mappe sollen abgerundet sein. Die Laufrichtung des Kartons soll parallel zur Rückenhöhe verlaufen. — Die Mappen sollen zusammengefaltet geliefert werden und in Kisten in handhabbarer Stückzahl z. B. 50, 100 oder 150 Stück/Kiste verpackt sein. — Die Einschlagmappen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Mappen müssen fleckenfrei sein. Der Karton darf an den Kanten nicht aufgebrochen sein. Alle Seiten müssen bündig abschließen. — Das verwendete Material ist in Archivqualität nach DIN ISO 16245-A und/oder DIN ISO 9706 oder gleichwertig zu beschaffen. Die maßgefertigten Bindemappen werden zur Archivierung verschieden großer Medienwerke benötigt, bei denen insb. die Rückenstärke sehr flexibel gestaltet werden muss. Für instabile Medienwerke mit starker Buchrückenbreite werden Bindemappen benötigt. Diese bestehen aus zwei stabilen Pappdeckeln. An einem Pappdeckel sind vier Klappen angebracht. Die Mappen können flexibel mit zwei Bändern geschlossen werden. Die Pappdeckel sollen aus 2 mm starker Archivpappe (Die Deckelpappe muss 2,0 mm betragen, damit sie für die darin unterschiedlich schweren Objekte die nötige Stabilität bietet.) und die Klappen aus Karton 330 g/m2 bestehen. Alle Klappen müssen mit mind. einer Rille versehen sein. Diese Rille muss direkt an der Pappkante sein. Optional können die Klappen mit weiteren Rillen versehen sein. Die Farbe der Pappen und des Kartons sollen in einem gedeckten Farbton sein, nicht weiß. Das Verschlussband muss ausreichend lang genug sein, um eine maximal befüllte Bindemappe über die Fadenenden bequem und sicher mit Doppelschleife verzurren zu können. Im Muster ist das Originalband mitzuliefern, um Reißfestigkeit und eine notwendig raue Oberflächenstruktur testen zu können, die ein selbstständiges Lösen der Schleifen verhindern soll. Die Bindemappen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Mappen müssen fleckenfrei sein. Der Karton darf an den Kanten nicht aufgebrochen sein. Alle Seiten müssen bündig abschließen. Das verwendete Material ist in Archivqualität nach DIN ISO 16245-A und/oder DIN ISO 9706 oder gleichwertig zu beschaffen. — Die Kartonagen werden zur Archivierung von aufrechtstehenden CDs benötigt. — Die Archivbox für CDs soll für die stehende Lagerung von CDs geeignet sein. Die formstabile Faltschachtel besteht aus kaschierter Mikrowelle oder vergleichbarem Material. Sie soll nach oben geöffnet sein. Die Materialdicke muss daher mindestens 1,6 mm betragen und über glatte Innenflächen verfügen. Das Aufrichten erfolgt durch Falzen, Falten und Stecken – kein Verkleben, keine Verwendung von Metallteilen. — Alle Teile der Steckverbindungen müssen mit den Außenflächen der Kassetten abschließen. — Der Bezug der Boxen kann hellgrau oder naturweiß sein. Maßgeblich ist das unten genannte Innenmaß, das Außenmaß ist ein ca. Maß. — Die Archivboxen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Wellpappe müssen fleckenfrei sein. Die Wellpappe darf beim Aufrichten der Kartons nicht aufbrechen. — Nach der Faltung müssen alle Seiten bündig abschließen. Das Aufrichten des Kartons sollte ohne Anleitung, mit wenig Hilfsmitteln in 1 Minute möglich sein. — Das verwendete Material ist in Archivqualität nach DIN ISO 16245-A und/oder DIN ISO 9706 oder gleichwertig beschaffen. — Zur archivgerechten Aufbewahrung von Vinyl-Schallplatten werden extrem stabile und stabilisierende Boxen in hoher Fertigungsqualität benötigt. Dadurch sollen die Hüllen der Tonträger und die Tonträger selbst vor der Einwirkung mechanischer Zerstörungseinflüsse geschützt werden. Die Vinylschallplatten werden stehend gelagert. — Die Archivbox soll eine dichtschließende Box, mit Klappdeckel an der Längsseite, sein. — An der vorderen Seite der Box soll ein vertiefter Eingriff sein, um die Platten besser entnehmen zu können. — Das Aufrichten erfolgt durch Falzen, Falten und Stecken – kein Verkleben, keine Verwendung von Metallteilen. — Alle Teile der Steckverbindungen müssen mit den Außenflächen der Boxen abschließen. — Die Wellpappe soll mindestens 2,5 mm stark sein. Im Karton befindet sich ein Einlegeboden aus Wellpappe zur Erhöhung der Tragfähigkeit. Dieser ist nur lose eingelegt. Aufzunehmendes Gewicht: ca. 7 500 g. — Die Archivboxen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Wellpappe müssen fleckenfrei sein. Die Wellpappe darf beim Aufrichten der Kartons nicht aufbrechen. — Nach der Faltung müssen alle Seiten bündig abschließen. Das Aufrichten der Boxen sollte ohne Anleitung, mit wenig Hilfsmitteln in 1 Minute möglich sein. — Die Deckelhöhe soll etwa 70 mm sein. — Das verwendete Material ist in Archivqualität nach DIN ISO 16245-A und/oder DIN ISO 9706 oder gleichwertig beschaffen. Die Kartonagen werden zur Archivierung loser, aufrecht instabil stehender Einzelhefte in einem Archivkarton benötigt. Die Material sollte in der Stärke von 1,5-2 mm und in der Farbe Weiß oder Grau sein. Die Materialrobustheit erzeugt eine „Vorspannung“. Aus physikalischen Gründen erzeugt die Knickkante einen Anpressdruck auf das Archivgut bzw. im Spreizwinkel. Benötigt werden einfache Archivpappen (Wellpappe), die in Längsrichtung über eine vorgefalzte, gerillte Knickkante verfügen. Die Knickkante sollte dabei in Laufrichtung der Wellpappe ent-sprechend ausgestellt sein. Zwischen Seitenwand und Archivgut. Das verwendete Material ist Wellpappe in Archivqualität nach DIN ISO 16245-A und/oder DIN ISO 9706 oder gleichwertig beschaffen. — Die maßgefertigten Mappen werden zur Archivierung von Medienwerken für das Deutsche Exilarchiv benötigt. — Die Mappen sollen aus Archivpapier oder -karton gefertigt werden. Die Laufrichtung des Materials verläuft parallel zur Höhe. Sie haben keine Klappen und sind mittig 1-mal gerillt. — Die Papiermappen sollen aus Papier 80 g/m2 in der Farbe Weiß gefertigt werden. Größe: 318 x 238 mm. — Die Kartonmappen sollen aus Karton ca. 300 g/m2 in der Farbe hellgrau gefertigt werden. Der Karton soll eine leicht matte Oberfläche haben, damit er gut mit Bleistift beschriftet werden kann, ohne dass diese verwischt. Die Ecken sollen abgerundet sein. Größe: 350 x 250 mm. — Zur archivgerechten Aufbewahrung von diversen Musikalien werden Boxen benötigt. — Die Archivbox soll eine dichtschließende Box, mit Klappdeckel an der Längsseite, sein. — Der Klappdeckel ist vorn angeschrägt und wird in einen Einsteckschlitz an der vorderen Seite der Box eingesteckt. Die Ecken des Deckels, die eingesteckt werden, sollen abgerundet sein. — An der vorderen Seite der Box soll ein klappbarer Abschnitt von ca. 9,5 cm sein, um die Musikalien besser entnehmen zu können. Darunter befindet sich der Einsteckschlitz für den Deckel. — Das Aufrichten erfolgt durch Falzen, Falten und Stecken – kein Verkleben, keine Verwendung von Metallteilen. — Alle Teile der Steckverbindungen müssen mit den Außenflächen der Boxen abschließen. — Die Wellpappe soll ca. 2 mm stark sein. Im Karton befindet sich ein Einlegeboden aus Wellpappe zur Erhöhung der Tragfähigkeit. Dieser ist nur lose eingelegt. — Die Archivboxen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Wellpappe müssen fleckenfrei sein. Die Wellpappe darf beim Aufrichten der Kartons nicht aufbrechen. — Nach der Faltung müssen alle Seiten bündig abschließen. Das Aufrichten der Boxen sollte ohne Anleitung, mit wenig Hilfsmitteln in 1 Minute möglich sein. — Das verwendete Material ist in Archivqualität nach DIN ISO 16245 und/oder DIN ISO 9706 oder gleichwertig beschaffen.

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