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ZFB – Zentrum für Bucherhaltung GmbH

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Entsäuerung von schriftlichem Kulturgut für das Hessische Landesarchiv 2021 f. Die auszuführende Leistung des Loses 1 umfasst die Entsäuerung mit einem nach DIN 32701 validierten Verfahren von bis zu 78,22 Tonnen Gewicht Archivgut vorwiegend aus dem Zeitraum 1920 bis 1990 mit begleitenden logistischen Leistungen. Das Verfahren muss folgende Grundvoraussetzungen erfüllen: — Angebotene Verfahren müssen nach der DIN 32701 unter Verwendung eines darin definierten Testpapiers validiert sein, d. h. der Dienstleister muss eine gültige Verfahrenskontrolle gemäß DIN 32701 nachweisen; — Angebotene Verfahren müssen die im unbehandelten Papier vorliegenden Säuren neutralisieren und eine alkalische Reserve gemäß DIN 32701 in das Papier einbringen. Die Entsäuerung, sowie das Einbringen der alkalischen Reserve muss gleichmäßig in der gesamten Papiermatrix stattfinden; — Die in den angebotenen Verfahren eingesetzten Prozesschemikalien dürfen das Kulturgut, d. h. seine Bindungen, Einbände (mit allen Prägungen, Signaturschildern, Barcodeetiketten), Beschreib- und Schreibstoffe nicht schädigen; — Der Auftragnehmer schützt vor der Behandlung des Archivgutes diejenigen Teile der Überlieferung in angemessener Weise, bei denen besondere Nebenwirkungen zu erwarten sind, etwa Fotos oder Objekte mit empfindlichen Kopiertechniken. Objekte, die aus Sicht des Auftragnehmers nicht in den Verfahrensprozess eingegliedert werden sollten, sind vom Auftragnehmer zu benennen und nach Absprache mit dem Auftraggeber aus dem Bearbeitungsprozess herauszunehmen. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass entnommene Teile anschließend seitens des Dienstleisters auch an der richtigen Stelle wieder eingefügt werden; — Zugelassen werden ausschließlich Flüssigphasenverfahren, die als Lösungsmittelverfahren oder als Suspensions-/Dispersionsverfahren arbeiten. Trockenverfahren sind nicht zugelassen. Im Los 1 sind folgende Bestände zu entsäuern: — 518 Entschädigungsbehörde Wiesbaden, 2. Charge (ca. 500 lfd. m, ca. 17,2 T, Entsäuerung geplant für 2021); — 518 Entschädigungsbehörde Wiesbaden, 3. Charge (ca. 500 lfd. m, ca. 17,2 T, Entsäuerung geplant für 2022); — 518 Entschädigungsbehörde Wiesbaden, 4. Charge (ca. 350 lfd. m, ca. 12,04 T, Entsäuerung geplant für 2023); — 484 Gausippenamt Hessen-Nassau (ca. 11,4 lfd. m, ca. 0,39 T, Entsäuerung geplant für 2021); — 409/3 Gerichtsgefängnis Frankfurt/Main (ca. 38 lfd. m, ca. 1,31 T, Entsäuerung geplant für 2023); — 409/4 Strafgefängnis FFM-Preungesheim (ca. 56 lfd. m, ca. 1,93 T, Entsäuerung geplant für 2023); — 409/5 Frauenjugendgefängnis FFM-Preungesheim (ca. 17 lfd. m, ca. 0,58 T, Entsäuerung geplant für 2023); — 409/6 Gerichtsgefängnis FFM-Höchst (ca. 1,5 lfd. m, ca. 0,05 T, Entsäuerung geplant für 2023); — 2092 Stiftung IG-Farben (ca. 800 lfd. m, ca. 27,52 T, Entsäuerung geplant für 2024). Die Zuordnung der Bestände zu den einzelnen Jahren dient der Orientierung und steht unter dem Vorbehalt der Anpassung und Veränderung. Für die Berechnung der vorgenannten Gesamtmengen (ca-Gewichtsangaben) wird mit einem Durchschnittsgewicht Archivgut (ohne Schachtel) von 4,3 kg pro Schachtelinhalt ausgegangen. Einzelne Bestände können hiervon abweichen. Die Akten sind überwiegend gebunden bzw. geheftet (selten: Lose-Blatt-Form). Es handelt sich um Kulturgut mit intrinsischem Wert; d. h. vorhandene Bindungen und die Gesamtformierung der Akten müssen grundsätzlich erhalten bleiben. Verfahren, die für die Entsäuerung ein Ausbinden oder auch auflösen der Bindung des Archivguts erfordern, kommen aus diesem Grund nicht infrage. Das zu behandelnde Archivgut ist kartoniert und signiert. Die Bestände weisen einen alterstypischen Grad von Verschmutzung, sowie durchschnittliche mechanische Schäden auf. Die auszuführende Leistung des Loses 2 umfasst die Entsäuerung mit einem nach DIN 32701 validierten Verfahren von bis zu 54,87 Tonnen Gewicht Archivgut vorwiegend aus dem Zeitraum 1920 bis 1990 mit begleitenden logistischen Leistungen. Das Verfahren muss folgende Grundvoraussetzungen erfüllen: — Angebotene Verfahren müssen nach der DIN 32701 unter Verwendung eines darin definierten Testpapiers validiert sein, d. h. der Dienstleister muss eine gültige Verfahrenskontrolle gemäß DIN 32701 nachweisen. — Angebotene Verfahren müssen die im unbehandelten Papier vorliegenden Säuren neutralisieren und eine alkalische Reserve gemäß DIN 32701 in das Papier einbringen. Die Entsäuerung, sowie das Einbringen der alkalischen Reserve muss gleichmäßig in der gesamten Papiermatrix stattfinden; — Die in den angebotenen Verfahren eingesetzten Prozesschemikalien dürfen das Kulturgut, d. h. seine Bindungen, Einbände (mit allen Prägungen, Signaturschildern, Barcodeetiketten), Beschreib- und Schreibstoffe nicht schädigen; — Der Auftragnehmer schützt vor der Behandlung des Archivgutes diejenigen Teile der Überlieferung in angemessener Weise, bei denen besondere Nebenwirkungen zu erwarten sind, etwa Fotos oder Objekte mit empfindlichen Kopiertechniken. Objekte, die aus Sicht des Auftragnehmers nicht in den Verfahrensprozess eingegliedert werden sollten, sind vom Auftragnehmer zu benennen und nach Absprache mit dem Auftraggeber aus dem Bearbeitungsprozess herauszunehmen. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass entnommene Teile anschließend seitens des Dienstleisters auch an der richtigen Stelle wieder eingefügt werden; — Zugelassen werden ausschließlich Flüssigphasenverfahren, die als Lösungsmittelverfahren oder als Suspensions-/Dispersionsverfahren arbeiten. Trockenverfahren sind nicht zugelassen. Im Los 2 sind folgende Bestände zu entsäuern: — Beständegruppe G 15: Kreis- und Landratsämter, 1. Charge (ca. 376 lfd. m, ca. 12,93 T, Entsäuerung geplant für 2021); — Beständegruppe G 15: Kreis- und Landratsämter, 2. Charge (ca. 441 lfd. m, ca. 15,17 T, Entsäuerung geplant für 2022); — Beständegruppe G 15: Kreis- und Landratsämter, 3. Charge (ca. 370 lfd. m, ca. 12,73 T, Entsäuerung geplant für 2023); — G 30 Strafanstalt Butzbach (ca. 20 lfd. m, ca. 0,69 T, Entsäuerung geplant für 2023); — G 30 Strafanstalt Rodgau (ca. 4 lfd. m, ca. 0,14 T, Entsäuerung geplant für 2023); — H 13 StA Gießen (ca. 190 lfd. m, ca. 6,54 T, Entsäuerung geplant für 2024); — H 12 Landgericht Darmstadt (ca. 194 lfd. m, ca. 6,67 T, Entsäuerung geplant für 2024). Die Zuordnung der Bestände zu den einzelnen Jahren dient der Orientierung und steht unter dem Vorbehalt der Anpassung und Veränderung. Für die Berechnung der vorgenannten Gesamtmengen (ca-Gewichtsangaben) wird mit einem Durchschnittsgewicht Archivgut (ohne Schachtel) von 4,3 kg pro Schachtelinhalt ausgegangen. Einzelne Bestände können hiervon abweichen. Die Akten sind überwiegend gebunden bzw. geheftet (selten: Lose-Blatt-Form). Es handelt sich um Kulturgut mit intrinsischem Wert; d. h. vorhandene Bindungen und die Gesamtformierung der Akten müssen grundsätzlich erhalten bleiben. Verfahren, die für die Entsäuerung ein Ausbinden oder auch auflösen der Bindung des Archivguts erfordern, kommen aus diesem Grund nicht infrage. Das zu behandelnde Archivgut ist kartoniert und signiert. Die Bestände weisen einen alterstypischen Grad von Verschmutzung, sowie durchschnittliche mechanische Schäden auf. Die auszuführende Leistung des Loses 3 umfasst die Entsäuerung mit einem nach DIN 32701 validierten Verfahren von bis zu 67,38 Tonnen Gewicht Archivgut vorwiegend aus dem Zeitraum 1920 bis 1990 mit begleitenden logistischen Leistungen. Das Verfahren muss folgende Grundvoraussetzungen erfüllen: — Angebotene Verfahren müssen nach der DIN 32701 unter Verwendung eines darin definierten Testpapiers validiert sein, d. h. der Dienstleister muss eine gültige Verfahrenskontrolle gemäß DIN 32701 nachweisen; — Angebotene Verfahren müssen die im unbehandelten Papier vorliegenden Säuren neutralisieren und eine alkalische Reserve gemäß DIN 32701 in das Papier einbringen. Die Entsäuerung, sowie das Einbringen der alkalischen Reserve muss gleichmäßig in der gesamten Papiermatrix stattfinden; — Die in den angebotenen Verfahren eingesetzten Prozesschemikalien dürfen das Kulturgut, d. h. seine Bindungen, Einbände (mit allen Prägungen, Signaturschildern, Barcodeetiketten), Beschreib- und Schreibstoffe nicht schädigen; — Der Auftragnehmer schützt vor der Behandlung des Archivgutes diejenigen Teile der Überlieferung in angemessener Weise, bei denen besondere Nebenwirkungen zu erwarten sind, etwa Fotos oder Objekte mit empfindlichen Kopiertechniken. Objekte, die aus Sicht des Auftragnehmers nicht in den Verfahrensprozess eingegliedert werden sollten, sind vom Auftragnehmer zu benennen und nach Absprache mit dem Auftraggeber aus dem Bearbeitungsprozess herauszunehmen. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass entnommene Teile anschließend seitens des Dienstleisters auch an der richtigen Stelle wieder eingefügt werden; — Zugelassen werden ausschließlich Flüssigphasenverfahren, die als Lösungsmittelverfahren oder als Suspensions-/Dispersionsverfahren arbeiten. Trockenverfahren sind nicht zugelassen. Im Los 3 sind folgende Bestände zu entsäuern: — 166 Preuß. Regierung Kassel Abt. II (ca. 210 lfd. m, ca. 9,03 T, Entsäuerung geplant für 2021); — 167 Preuß. Regierung Kassel Abt. III (ca. 48 lfd. m, ca. 2,06 T, Entsäuerung geplant für 2021); — 168 Preuß. Regierung Kassel Abt. III (ca. 79 lfd. m, ca. 3,40 T, Entsäuerung geplant für 2021); — 169 Preuß. Regierung Kassel Abt. III (ca. 87 lfd. m, ca. 3,74 T, Entsäuerung geplant für 2021); — 327/1 NSDAP und Massenorganisationen (ca. 12 lfd. m, ca. 0,52 T, Entsäuerung geplant für 2023); — 251 Gerichtsgefängnis Kassel (ca. 4 lfd. m, ca. 0,17 T, Entsäuerung geplant für 2023); — 251 Strafvollzugsbehörde Marburg (ca. 3 lfd. m, ca. 0,13 T, Entsäuerung geplant für 2023); — 251 Strafvollzugsbehörde Ziegenhain (ca. 25 lfd. m, ca. 1,08 T, Entsäuerung geplant für 2023); — Beständegruppe 180: Landratsämter, Charge 1 (ca. 17 lfd. m, ca. 0,73 T, Entsäuerung geplant für 2021); — Beständegruppe 180: Landratsämter, Charge 2 (ca. 481 lfd. m, ca. 20,71 T, Entsäuerung geplant für 2022); — Beständegruppe 180: Landratsämter, Charge 3 (ca. 391 lfd. m, ca. 16,81 T, Entsäuerung geplant für 2023); — Beständegruppe 180: Landratsämter, Charge 4 (ca. 209 lfd. m, ca. 9,00 T, Entsäuerung geplant für 2024). Die Zuordnung der Bestände zu den einzelnen Jahren dient der Orientierung und steht unter dem Vorbehalt der Anpassung und Veränderung. Für die Berechnung der vorgenannten Gesamtmengen (ca-Gewichtsangaben) wird mit einem Durchschnittsgewicht Archivgut (ohne Schachtel) von 4,3 kg pro Schachtelinhalt ausgegangen. Einzelne Bestände können hiervon abweichen. Die Akten sind überwiegend gebunden bzw. geheftet (selten: Lose-Blatt-Form). Es handelt sich um Kulturgut mit intrinsischem Wert; d. h. vorhandene Bindungen und die Gesamtformierung der Akten müssen grundsätzlich erhalten bleiben. Verfahren, die für die Entsäuerung ein Ausbinden oder auch auflösen der Bindung des Archivguts erfordern, kommen aus diesem Grund nicht infrage. Das zu behandelnde Archivgut ist kartoniert und signiert. Die Bestände weisen einen alterstypischen Grad von Verschmutzung, sowie durchschnittliche mechanische Schäden auf.

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