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Description
Ersatzneubau Kindertagesstätte Kurlandstraße Lauingen Donau – Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff HOAI 2013, Teilleistungen LPH 1 sowie LPH 2-9, Objektplanung Freianlagen gem. §§ 38 ff HOAI 2013 LPH 1-9, Verkehrsanlagen gem. §§ 45 HOAI 2013 LPH 1-9 sowie Abbruchplanung des bestehenden Kindergartens mit stufenweiser Beauftragung. Die Maßnahme unterliegt der FAG-Förderung und dem Sonderinvestitionskostenprogramm – Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020. Die Stadt Lauingen (Donau) beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätteneinrichtung in einer Bauweise, die eine schnelle Fertigstellung ermöglich, insbesondere als Typen- oder Serienbauten. Das Gebäude umfasst 3 Kinderkrippengruppen für je 12 Kinder und 3 Kindergartengruppen für je 25 Kinder und wird errichtet auf dem Gelände des Bestandskindergartens Kurlandstraße zuzüglich angrenzende öffentliche Spielplatzfläche. Der Kindergarten ist aus dem Bestandskindergarten ausgelagert und seit August 2018 in einer Containeranlage untergebracht, die auf einer Teilfläche des angrenzenden öffentlichen Spielplatzes aufgestellt wurde. Das Bestandsgebäude ist stillgelegt und soll im Zuge des Neubaus abgerissen werden. Während der Bauphase muss der Betrieb der Containeranlage sichergestellt sein. Die Planung muss einen Rückbau und Abtransport der Containeranlage nach Bezug des Kindergartens gewährleisten. Um die Containermietzeit so kurz als möglich zu halten ist eine kurze Bauzeit in Modularbauweise angestrebt, aber nicht zwingend. Das Raumprogramm enthält neben den Gruppenräumen Flächen für Küche, Speiseraum, Kochen/Backen Kinder, Ruheräume, Bewegungsraum, Elternbesprechungsraum, Personalräume, WC-Anlagen, Wirtschaftsräume, Bewegungsbereiche. Der Mehrzweckraum soll auch durch Externe (VHS) zu nutzen und unabhängig von den Öffnungszeiten der Kindertagesstätte barrierefrei zugänglich sein. Nutzungseinheiten als Clusterlösungen zur Reduzierung der Verkehrsflächen sind gewünscht. Das Gebäude kann unterkellert werden, wenn dies sich als sinnvoll und wirtschaftlich erweist. Im Zuge der Vorüberlegungen wurde eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Es ist von einer 2-geschossigen Bauweise auszugehen. Beauftragt werden sollen die Objektplanungsleistungen Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI 2013, Teilleistungen LPH 1 sowie LPH 2-9, Objektplanungsleistungen Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI 2013 LPH 1-9, Verkehrsanlagen gem. §§ 45 ff. HOAI 2013 LPH 1-9 sowie die Abbruchplanung des Bestandkindergartens. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Teilleistungen vorgesehen. Die Erstellung des Brandschutznachweises wird an ein externes Büro separat vergeben, außer die entsprechende Befähigung kann durch das ausgewählte Büro nachgewiesen werden. Freianlagen: Die Freianlagen sollen räumliche Trennungen zwischen den Bereichen Kinderkrippe und Kindergarten vorsehen. Sie sollen nicht nur über das Gebäude zugänglich sein sondern auch von außen. Eine Teilfläche ist der direkte Gebäudeumgriff mit Zugangsbereich, Fahrradabstellplätzen, Unterstellflächen für Kinder-Fahrzeuge und Sandspielgerät und überdachtem Bewegungsbereich außen. Die weitere Fläche soll als Freifläche ohne Spielgeräte mit unterschiedlichen Zonen, wie z. B. Beeten, Sonne- und Schattenzonen, Matschflächen, angelegt werden. Die Zufahrt zum Unterhalt muss in allen Freibereichen durch ausreichende Torweiten gewährleistet sein. Stellplätze für Personal sowie Vorfahrtszone für Bring- und Abholung müssen auf der Fläche nachgewiesen werden. Der Zugang zum Gebäude muss in angemessener Entfernung auf befestigtem Weg möglich sein. Die Freianlagenplanung soll als Nachunternehmerauftrag des Architekten vergeben werden. Für die Änderung des bestehenden Bebauungsplans liegt ein Aufstellungsbeschluss vor. Die Maßnahme wird durch Finanzhilfen zu Investitionsmaßnahmen an Kindertageseinrichtungen vom Bayerischen Staat gefördert sowie durch das darauf aufbauende Sonderinvestitionskostenprogramm – Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020. Der Kostenrichtwert beträgt brutto 4455 EUR je m2 NUF 1-6. Zeitlicher Ablauf: Der Planungsbeginn ist für September 2019, direkt im Anschluss an die Auftragserteilung, vorgesehen. Der Baubeginn soll im Frühjahr 2021 erfolgen, die Fertigstellung im August 2022 und die Inbetriebnahme im September 2022.
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