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Strahlenschutzkabine für RoboCT-Anlage Uni Augsburg

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Description

Für ein Projekt mit einem Industriekunden muss eine Strahlenschutzkabine für industrielle Röntgentechnik geplant, geliefert und aufgebaut werden. Die Kabine muss mit Innen-Abmaßen von 11m x 8m x 4m (LxBxH) für große Bauteile inklusive Sicherheitstechnik, Strahlenschutztor, Kühltechnik, Informationstechnik und der elektrischen Verkabelung “Schlüsselfertig” geliefert werden.Die technische Ausführung muss 1:1 identisch mit der realisierten RoboCT Kabine am EZRT / Standort Fürth ausgeführt sein. Lot 1: Strahlenschutzkabine inkl. Statik und Strahlenschutzauslegung • Die Strahlenschutzkabine muss für Röntgenröhren mit maximal 225 kV Beschleunigungsspannung gemäß einem Vollschutzgerät ausgelegt sein. • Als Röntgenstrahler wird eine COMET 225 HP/11 mit einer maximalen Beschleunigungsspannung von 225kV und einer maximalen Leistung von 1800 Watt eingesetzt. • Der Röntgenstrahler wird frei im Raum positioniert und kann gegen jede Wand (auch Tor), Decke und Boden strahlen in einem Abstand von bis zu 1 m Wand und 4m Tor Seite 3 • Die Bleigleichwerte müssen mit dem Auftraggeber zur Auftragsphase abgestimmt werden. • Die Ausführung muss in Schwerbeton (Barytbeton) ausgeführt werden. • Es muss ein Plan der Strahlenschutzkabine mit angegebenen Bleigleichwerten in der Angebotsphase mit abgegeben werden. • Die Ortsdosisleistung im Abstand von 0,1 Meter von der berührbaren Oberfläche der Strahlenschutzkabine darf 0,2 µSv/h nicht überschreiten. • Die Ortsdosisleistung im Abstand von 0,1 Meter auf der Umliegenden Bodenfläche der Strahlenschutzkabine darf 0,2 µSv/h nicht überschreiten. • Die angegebenen Ortsdosisleistungen von 0,2 µSv/h dürfen bei einer maximalen Beschleunigungsspannung von bis zu 225 kV nicht überschritten werden. • Anmerkung zur angegebenen Ortsdosisleistung: Die angegebene Ortsdosisleistung entspricht der natürliche gemessene Ortsdosisleistung in Deutschland, die entsprechend dem Bundesamt für Strahlenschutz zwischen 0,05 µSv/h und 0,2 µSv/h liegt. Der Schwellenwert in der Region Fürth (Messstelle Oberasbach OT Kreutles (ID: DEZ2840) Siehe http://www.imis.bfs.de/odlinfo/?lang=DE) liegt bei < 0,180 µSv/h • Die Strahlenschutzkabine muss begehbar ausgeführt sein. • Die Decke der Strahlenschutzkabine kann begehbar ausgelegt sein. • Der Boden der Strahlenschutzkabine muss antistatisch und geeignet für Luftkissen und Flurförderfahrzeuge ausgelegt sein. • Die Grundfläche der Strahlenschutzkabine inklusive Wand darf 12.000mm x 8.500 mm nicht überschreiten. • Die Grundfläche innerhalb der Kabine muss mindestens 10.500 mm x 7.500 mm betragen • Die Höhe innerhalb der Strahlenschutzkabine muss mindestens 3.900 mm betragen. Die maximale äußere Höhe ist baulich begrenzt auf nicht mehr als 4.530 mm. Eine maximal mögliche Innenhöhe wird hierbei gewünscht und positiv berücksichtigt. • Die Strahlenschutzkabine muss die Funktionen der Anlage in einer Laborumgebung mit einem Temperaturbereich von 23° C+/- 15°C gewährleisten. • Zur Durchführung von Versorgungsleitungen für die geplanten Versuchsaufbauten muss die Strahlenschutzkabine mindestens zwei Öffnung von ca. 150mm x 150mm mit Strahlenlabyrinth bzw. Revisionsklappe besitzen. • Zur Durchführung von Versorgungsleitungen für die geplanten Versuchsaufbauten muss die Strahlenschutzkabine dachseitig zwei Kabeldurchführungen mit einem Durchmesser von 10 cm besitzen. • Die dachseitigen Durchführungen müssen von außen durch eine Bleiabdeckung verschließbar sein oder ein Strahlenlabyrinth vorweisen. • Die genaue Lage der Kabeldurchführungen muss nach Auftrag vergabe mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. • Die genaue Lage des Strahlenschutztors muss nach Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. • Bei der Auslegung der Kabinen ist darauf zu achten, dass diese ohne Verlust von Strahlenschutzmaterial, Ab- und wieder Aufgebaut werden können muss. • Das verwendete Strahlenschutzmaterial bzw. die Bauweise der Strahlenschutzkabine muss so ausgelegt sein, dass annähernd 90% bei gleichem Aufbau wiederverwendet, werden können muss. Seite 4 • Das Konzept muss im Angebot dargestellt werden. • Die Kabine soll mit einem Strahlenschutzfenster der Größe 300 mm x 300 mm ausgestattet sein.

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