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2020-12-07

Description

Die Große Kreisstadt Dinkelsbühl vergibt einen Rahmenvertrag über die Durchführung von Friedhofs- und Bestattungsdienstleistungen für den städtischen Friedhof Dinkelsbühl sowie den Friedhof des Ortsteils Weidelbach. Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.4.2021. Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre und endet regulär am 31.3.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Große Kreisstadt Dinkelsbühl vergibt eine Rahmenvereinbarung mit einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren über die Durchführung von Friedhofs- und Bestattungsleistungen für den städtischen Friedhof Dinkelsbühl sowie den Friedhof des Ortsteils Weidelbach. Die Rahmenvereinbarung wird – unabhängig von einer vorangegangenen Zuschlagserteilung – zum 1.4.2021 geschlossen und hat eine reguläre Laufzeit von 4 Jahren bis zum 31.3.2025. Die Rahmenvereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Zu Vertragsbeginn gilt eine dreimonatige Probezeit, die auf die Vertragslaufzeit angerechnet wird. Nach einmaliger schriftlicher Abmahnung des Auftragnehmers besteht für die Probezeit eine einseitige Kündigungsmöglichkeit des Auftraggebers mit einer Frist von 2 Wochen. Die Rahmenvereinbarung wird mit nur einem Unternehmen geschlossen (vgl. § 21 Abs. 3 VgV). Der Leistungsabruf erfolgt jeweils als Einzelbeauftragung auf Basis der Rahmenvereinbarung. Verbindliche Angaben über den Mindestkontraktwert, Anzahl und Umfang der Einzelbeauftragungen, den Beauftragungsturnus sowie konkrete Zeitpunkte der Einzelbeauftragungen sind nicht möglich. Für die Rahmenvereinbarung wird nach den Erfahrungen der Vorjahre ein unverbindlicher Kontraktwert i. H. v. 105 000 EUR netto pro Kalenderjahr erwartet. Verbindliche Angaben über die Anzahl der Einzelbeauftragungen, den Beauftragungsturnus sowie konkrete Zeitpunkte der Einzelbeauftragungen innerhalb der Vertragslaufzeit sind jedoch nicht möglich (§ 21 Abs. 1 S. 2 VgV). Somit kann seitens des Auftragnehmers kein Rechtsanspruch auf einen zu erwartenden Mindestkontraktwert abgeleitet werden. Einzelbeauftragungen aus der Rahmenvereinbarung erfolgen auf Basis der dort geregelten Leistungsinhalte und Vergütungsparameter.

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