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Anbindung Nachsorge (Digitales Entlass-und Überleitungsmanagement)
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Recare Deutschland GmbH
Description
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren zur Etablierung eines digitalen Entlass- und Überleitungsmanagement. Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des (Kartell-) Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB ohnehin an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Dementsprechend ist vorliegend beabsichtigt, die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Auftraggeber zu beschaffen, die in Vertragsanlage 3 aufgeführt sind. Diese werden auf der Seite des Auftraggebers Rahmenvereinbarungspartner. Krankenhäuser sind verpflichtet, ein Entlassmanagement in die Anschlussversorgung zu gewährleisten. Das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement soll vor allem die Mitarbeiter im Krankenhaus entlasten, die die Anschlussversorgung/ Anschlussheilbehandlung organisieren. Ebenso soll der strukturierte und digitale Datenaustausch mit den nachgelagerten Leistungserbringern umgesetzt werden. Der Übergang von der Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung ist eine besonders kritische Phase in der adäquaten Versorgung für die betroffenen Patienten. Dabei sind insbesondere folgende Muss-Kriterien zu erfüllen: • Strukturierter Datenaustausch: Es wird ein strukturierter Datenaustausch zwischen Leistungserbringern sowie die Bereitstellung von Dokumenten an nachgelagerte Leistungserbringer ermöglicht. Neben den klassischen Stammdaten betrifft dies z.B. Medikamenteneinnahmen, Hinweise zur Ernährung, Unverträglichkeiten, Allergien, Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit, notwendige Kontrolluntersuchungen, Ansprechpartner bei Komplikationen oder pflegerische Fragen, etc. Der Datenaustausch und die Dokumentenübermittlung müssen auf Basis anerkannter Standards erfolgen. Hierdurch wird ein effizienter Überleitungsprozess erwartet. • Melde- und Suchsystem für nachgelagerte Prozesse: Mitarbeitern im Krankenhaus müssen innerhalb eines Netzwerkes von ambulanten und stationären Pflege- oder Rehabilitationsanbietern den Versorgungsbedarf ihrer Patienten melden können. Weiterhin müssen sie innerhalb eines Netzwerkes zeitnahe Rückmeldungen hinsichtlich passender freier Kapazitäten empfangen können und weiterführende Schritte digital einleiten können. Hier ist vor allem eine Reservierung der freien Kapazitäten gemeint, die nach Rücksprache mit dem Patienten fest gebucht werden kann. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen Lot 1: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren zur Etablierung eines digitalen Entlass- und Überleitungsmanagement. Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des (Kartell-) Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB ohnehin an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Dementsprechend ist vorliegend beabsichtigt, die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Auftraggeber zu beschaffen, die in Vertragsanlage 3 aufgeführt sind. Diese werden auf der Seite des Auftraggebers Rahmenvereinbarungspartner. Krankenhäuser sind verpflichtet, ein Entlassmanagement in die Anschlussversorgung zu gewährleisten. Das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement soll vor allem die Mitarbeiter im Krankenhaus entlasten, die die Anschlussversorgung/ Anschlussheilbehandlung organisieren. Die vom Bieter umzusetzenden Muss-Kriterien aus dem FTB 2 KHZG stellen sich aus Sicht der Sana wie folgt dar: - Mitarbeitern im Krankenhaus müssen innerhalb eines Netzwerkes von ambulanten und stationären Pflege- oder Rehabilitationsanbietern den Versorgungsbedarf ihrer Patienten melden können. Hierzu gehört auch der komplette Genehmigungsprozess mit den Krankenkassen und eventuelle Auswahlprozesse durch die Patienten. - Weiterhin müssen sie innerhalb eines Netzwerkes zeitnahe Rückmeldungen hinsichtlich passender freier Kapazitäten empfangen können und weiterführende Schritte digital einleiten können. Hier ist vor allem eine Reservierung der freien Kapazitäten gemeint, die nach Rücksprache mit dem Patienten fest gebucht werden kann. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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