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Fahrtreppenerneuerung 2021

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Description

Erneuerung von wetterfesten Verkehrsfahrtreppen in den folgenden U-Bahn-Stationen: Alte Oper, Westend, Hauptwache, Willy Brandt Platz. Austausch von 14 Stück Fahrtreppen durch werksgefertigte Anlagen. Lot 1: Beschreibung der Gesamtbaumaßnahme In den nachstehend aufgeführten U-Bahnstationen der VGF, im Zentrum der Stadt Frankfurt am Main, sollen im Jahr 2020/2021 bestimmte Verkehrsfahrtreppen erneuert werden. Hierbei handelt es sich um Fahrtreppen der Fabrikate Orenstein & Koppel. Die Maßnahme beinhaltet die Demontage der Altanlagen, sowie die Lieferung und die betriebsfertige Montage der Neuanlagen. o Station Alte Oper 5 Innentreppen (FT06, FT07, FT08, FT09, FT10), Innenstadt. Die auszutauschenden Fahrtreppen befinden sich zwischen der B-Ebene und der C-Ebene. o Station Hauptwache 2 Außentreppen (FT23, FT24), Innenstadt. Die auszutauschenden Fahrtreppen befinden sich zwischen der A-Ebene und der B-Ebene. o Station Westend 3 Innentreppen (FT05, FT06, FT08), Stadtteil Westend. Die auszutauschenden Fahrtreppen befinden sich zwischen der B-Ebene und der C-Ebene. o Station Willy Brandt Platz 4 Innentreppen (FT06, FT07, FT08, FT09), Innenstadt. Die auszutauschenden Fahrtreppen befinden sich zwischen der B-Ebene und der B1-Ebene (Zwischenebene). Kompletter Austausch durch werksgefertigte, wetterfeste Verkehrsfahrtreppen Auszuführende Leistungen Die im Leistungsverzeichnis ausgeführten Leistungen umfassen: - Planung, Neubau, Demontage und betriebsfertiger Einbau von Fahrtreppen in den zuvor genannten Stationen. - Alle zugehörigen Baunebenleistungen - Planung und Einbau von temporären Schutzmaßnahmen für den Personenschutz während der Baumaßnahme - Schutz der vorhandenen Bausubstanz für die Zeit der Baumaßnahme Anzubietende Fahrtreppen Der Anbieter hat dem Angebot folgende Unterlagen beizufügen: (1) Ausführlicher, technischer Erläuterungsbericht über die anzubietenden Fahrtreppen mit erschöpfenden Angaben über technische Einzelheiten als Ergänzung zu den zeichnerischen Unterlagen. Mindestens folgende Baugruppen sind in dem Bericht vollumfänglich zu beschreiben: - Hauptträgerkonstruktion - Aufbau und Ausführung der Antriebsmaschinen, Typen, Leistungen - Materialgüten der verwendeten Maschinenbauteile - Material der Stufenrollenlaufbandagen - Aufbau und Ausführung des Bremssystems - Stufeneinweiser - Ketten und Kettenbelastung im Umkehrbereich - Kettenspannvorrichtung automatisch - Behandlung der Ketten gegen Korrosion - Blechbekleidung, Materialgüte - Aufbau der Anstriche auf Stahlteilen - Heizsystem - Wartungsumfang - Aufbau und Ausführung der Steuerung - Stückliste der vorgesehenen elektrischen Geräte mit Typenangaben - Werksprüfprotokoll (2) Übersichtszeichnungen der Fahrtreppen sind beizufügen, mit Hauptmaßen und folgenden Einzelzeichnungen: - Ausbildung des Balustradenabschlusses gegen Boden- und Podestbeläge sowie gegen Mauersockel - Abdichtung der Fugen gegen Stützen, Wandbeläge und Bodenbeläge - Fugen- und Abdeckausbildung nebeneinander liegender Fahrtreppen - Heizungsanlage, Typenbilder - Stoß der Hauptträgerkonstruktion - Kabelführung und Anordnung der Sicherheitskontakte sowie aller elektrischen Verbraucher in der Fahrtreppe - Bremssystem - Stufenabsenkvorrichtung - Kammplatteneinlaufsicherung - Kettenausbildung - Kettenspannvorrichtung - Handlaufeinführungskontakte - Handlaufabwurfkontakte - Fahrtreppenauflager - Schnittzeichnung der Stufenrollen für innen und außenliegende Fahrtreppen - Ketten- und Schlepprolle (komplette Anordnung mit Lagerung i.M.1:1) mit Angabe der Type der Kugellager und deren Abdichtung - Stufenkettenabdeckung und Abdeckung der Umlenkräder - Stufenbandverriegelung - Verbindliche Konstruktionszeichnungen aus der der Übergangsradius und der horizontale Stufeneinlauf hervorgehen. (3) Beschreibung von Montagevorgang und Montagezeit. (4) Bedienungsvorschriften mit Schmierplan und Wartungsbuch (5) Konstruktionszeichnungen eines Fahrtreppengerüstes (Typenzeichnung) für alle Förderhöhen mit Lastangaben und statischer Berechnung (Standfestigkeitsnachweis) beizufügen. Die nachfolgenden genannten Vorschriften/Unterlagen sind während des Vergabeverfahrens und während der Vertragsausführung zu beachten und sind Vertragsbestandteil: - HVA L-StB EU-Bewerbungsbedingungen- 102 SektVO EU-Bewerbungsbedingungen Vordruck 04-17 - HVA L-StB Besondere Vertragsbedingungen - HVA L-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen - HVA L-StB Zusätzliche Vertragsbedingungen - Baubeschreibung - AVA-Richtlinie der VGF - Kabelrichtlinie der VGF - Brandschutzordnung der VGF - ELVOR_NT3_4.3 der VGF - ELVOR_NT3_4.4 der VGF - Datenschutzhinweise der VGF - den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Ordner Pläne - den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Ordner Register 1 - 8 Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Alle Auftragnehmer, die nicht ARRIBA bauen/planen oder ein anderes GAEB XML 3.1 fähiges AVA-System einsetzen, können die CD-ROM "VGF Mengen" für 180.00 EUR zzgl. MwST. erwerben, die die von der VGF geforderten Programme zur Bearbeitung gemäß AVA-Richtlinie enthalten. Der Bieter muss sich bei Angebotsabgabe damit einverstanden erklären, dass im Falle eines Erwerbs seine Firmenanschrift an den Softwarehersteller weitergegeben wird und er sich zu Lizenzierungszwecken bei der Firma RIB Software AG, Stuttgart, registrieren muss. Die AVA-Richtlinie der VGF wird als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Plattform „www.deutsche-evergabe.de“ einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 18.06.2021, 12.00 Uhr, über „www.deutsche-evergabe.de“ eingehen. Die Fragen und Antworten werden allen potenziellen Bietern zur Verfügung gestellt. Orts- / Objektbesichtigungen Orts- / Objektbesichtigungen vor Angebotsabgabe sind empfohlen um genauere Kenntnisse zur Angebotsabgabe zu gewinnen. Ortsbesichtigungen erfolgen nur nach rechtzeitiger einvernehmlicher Vereinbarung über „www.deutsche-evergabe.de“. Ortsbesichtigungen können nur bis 18.06.2021 durchgeführt werden. Die Teilnehmer der Ortsbesichtigungen müssen sich ausweisen. Die zu diesem Termin gültigen Corona-Bestimmungen sind zu beachten. Die Antworten der vor Ort gestellten Fragen werden anonymisiert über die Plattform „www.deutsche-evergabe.de“ allen potenziellen Bietern zur Verfügung gestellt.

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