Awarded contract
Published
Disposable non-chemical medical consumables and haematological consumables
5 Suppliers have already viewed this notice
Track & Win Public Sector Contracts and Tenders. Sign up for Free
Current supplier
Coloplast GmbH Coloplast Homecare
Description
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisun persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung/persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z.B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“).
Personalised AI Summary
Unlock decision maker contacts.
Create a Free Account on Stotles
Stotles is your single source for government tenders, contracts, frameworks and much more. Sign up for free.
Explore similar pre-tenders, open or awarded contracts
Browse open tenders, recent contract awards and upcoming contract expiries that match similar CPV codes.
Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
517,833.36
Published 2 years ago
Awarded
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Medipacks und Nachersatzartikel für die Polizei NRW
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
1 EUR
Published 2 years ago
Stadt Münster, Zentrales Vergabemanagement
287,253.66 EUR
Published 2 years ago
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
0.03 EUR
Published 3 years ago
Awarded
Lieferung von Lollytests
Stadt Mannheim – FB 60 – Fachbereich Baurecht.Bauverwaltung.Denkmalschutz.
1,050,000 EUR
Published 3 years ago
Kreis Recklinghausen, Der Landrat
0.07 EUR
Published 3 years ago
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
0 EUR
Published 3 years ago
Awarded
Q/E2DU/R8450_04 Einzelauftrag zu DBS Medizinprodukte (Verbandstoffe/Orthesen/physioth. Material)
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
0 EUR
Published 3 years ago
Oberbergischer Kreis - Der Landrat - Amt 38
1,464,258 EUR
Published 3 years ago
Explore top buyers for public sector contracts
Discover open tenders, contract awards and upcoming contract expiries of thousands of public sector buyers below. Gain insights into their procurement activity, historical purchasing trends and more.
CPV Codes
Sign up to the Stotles Tender Tracker for free
Find even more contracts with advanced search capability and AI powered relevance scoring.