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Disposable non-chemical medical consumables and haematological consumables

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Coloplast GmbH Coloplast Homecare

Description

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisun persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung/persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z.B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Bereitstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung / persönliche Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung; Nachlieferung und Retourenbearbeitung. Inkontinenzhilfen, die vom Arzt angelegt oder vom Arzt in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und sind deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen, die im Zusammenhang mit einer Stomaanlage erfolgt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (zusammen im Folgenden „Vertrag“ genannt; siehe Anlage 12: „Mustervertrag“).

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