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Generalplanungsleistungen für den Neubau des Rathauses Herzebrock-Clarholz
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Value
1,388,725.37 EUR
Current supplier
Pohlkamp & Osthues Beratende Ingenieure PartG mbB
Description
Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz beabsichtigt, einen Rathaus-Neubau als Ersatz für das bisherige Rathaus zu errichten. Dieser Neubau soll auf dem aktuellen Rathaus-Grundstück mit rund 4.800 m² errichtet werden. Auf einer Bruttogrundfläche von maximal 2.600 m² soll ein barrierefreies Verwaltungsge-bäude mit 87 Arbeitsplätze, Besprechungs-, Sozial- und Archivräumen sowie ein multifunkti-onal nutzbarer Ratssaal und ein öffentlich zugänglicher Servicebereich für die Bürgerinnen und Bürger entstehen. Außerdem ist in dem Gebäude die Polizeidienststelle mit einem Büro und einem separaten Zugang unterzubringen. Die inneren Gebäudestrukturen sollen so gestaltet sein, dass sie sich an Nutzungsänderungen ohne aufwendige Umbauten anpassen lassen. Der Dialog mit Bürgern und Besuchern genießt eine hohe Priorität. Neben der einladenden Gestaltung des Gebäudes, werden durch die zukünftigen Nutzer ein hoher Anspruch an die Arbeitsatmosphäre und interne Kommunikation gestellt. Dennoch muss für bestmögliche Arbeitsabläufe eine klare Trennung zwischen öffentlichen und intern genutzten Bereichen gewährleistet sein. Entsprechend des Klimaschutzkonzeptes (Anlage 5) der Gemeinde Herzebrock-Clarholz soll der Rathaus-Neubau mindestens dem Energiestandard KFW-40 entsprechen und klimaneutral im Betrieb sein. Das Gebäude soll unter der Beachtung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten geplant, gebaut und betrieben werden. Eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung nach DNGB-Standard in Silber soll mindestens erreicht werden können. Die technische Ausstattung des Gebäudes soll diesen hohen ökologischen und wirtschaftlichen Anforderungen entsprechen. Der Fokus liegt auf einer betriebskostenoptimierten Planung. Zur Übernahme der erforderlichen Planungsleistungen für den Neubau des Rathauses sucht die Gemeinde Herzebrock-Clarholz einen geeigneten Generalplaner. Lot 1: Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um die Vergabe die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen oberhalb der für die Anwendung der VgV maßgeblichen Schwellenwerte. Beschafft werden Generalplanungsleistungen Das Vergabeverfahren erfolgt daher nach den allgemeinen Vorschriften der VgV unter Berücksichtigung des Abschnittes 6, Unterabschnitt 1 der VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz sucht einen Generalplaner für nachfolgend beschriebene Leistungen: 1. Grundleistungen des Generalplaners • Objektplanung: LP 1 – 9 einschließlich der Planung der Herrichtung des Baufeldes (KG 200) Herrichtung des Baufeldes • Planung der technischen Gebäudeausrüstung: LP 1 - 9 o Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen o Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen o Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen o Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen o Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen o Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation 2. Besondere Leistungen des Generalplaners: • Schallschutz, Akustik • Statik, Prüfstatik • EnEV-Nachweis • Ing.-technische Kontrollen • Brandschutzkonzept: LP 1-3 • Ökobilanz, Lebenszykluskosten, Thermografie, Innenraumluftmessung • Ausstattung - Möblierung • Präsentationstermine • Außenanlagenplanung (ca. 2.000 m² herzurichten) - Max. 70 Stellplätze, davon geschätzt 34 zur Erneuerung - Nebengebäude: Garagen/ Lager - Nebengebäude: Überdachter Fahrradständer (ca. 40 Stck.) Die Gemeinde behält sich vor folgende Leistungen selbst oder an Dritte zu vergeben: • Abbruch/Rückbau des Bestandsgebäudes, Schadstoffuntersuchungen • Vermessungsleistungen • Bodengutachten • SiGeKo • Nachhaltigkeitszertifizierung / Auditor • Nachhaltigkeitsberatung • Bauleistungsversicherung • Baustrom-, Bauwasser • Flucht- und Rettungswegpläne • Genehmigungen, Gebühren Kostenobergrenze Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz strebt die Vereinbarung einer Kostenobergrenze als Beschaffenheitsvereinbarung für das vorliegende Bauprojekt an. Höhe, Kontrolle, Anpassung und Sanktionierung der Baukostenobergrenze sind Gegenstand des Verhandlungsverfahren.
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