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Rahmenvereinbarung zur Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Kreis Ostholstein

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1,066,909.85 EUR

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Entsorgungsbetriebe Lübeck

Description

Rahmenvereinbarung zur Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Kreis Ostholstein Lot 1: Los 1 Gebiet "Nord" Der ZVO hat im Jahre 1996 die flächendeckende Erfassung der Bioabfälle im Kreis Ostholstein eingeführt.  Der ZVO sammelt im Kreis Ostholstein den Bioabfall mit Sammelfahrzeugen beim Kunden vor Ort ein und liefert diesen direkt zu den Anlagen des AN. Der AG unterteilt den Kreis Ostholstein in drei Bereiche den Nördlichen, Mittleren und Südlichen. Zu jedem der drei Gebiete wird ein Mittelpunkt vorgegegen. Zur Tourenoptimierung darf der Übernahmestandort für das jeweilige Gebiet nur eine bestimmte Entfernung haben. Diese ist abhängig von der Fläche des Gebietes und der Besiedelungsdichte. Zur Abgrenzung der drei Bereiche dienen gedachte Linien. Der AN übernimmt die vom AG eingesammelten und transportierten Bioabfälle an einer oder mehreren vom AN betriebenen Übergabestelle(n). Diese Leistung wird im Folgenden in drei Lose aufgeteilt (Los 1, 2 und 3). Der AN übernimmt für die Laufzeit des Vertrages eine Abnahmeverpflichtung je beauftragtes Los.  Für die Los 2 und Los 3 schreibt der AG die Verwertung mittels Vergärung vor. In dem Los 1 kann der AN auch andere Verwertungsverfahren angeben, diese fließen dann in die Bewertung ein. Folgende Abfallart gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) fällt an: 2003 Andere Siedlungsabfälle2003 01 gemischte Siedlungsabfälle (Hier nur getrennt erfasste Bioabfälle aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe) Lot 2: Los 2 Gebiet "Mitte" Der ZVO hat im Jahre 1996 die flächendeckende Erfassung der Bioabfälle im Kreis Ostholstein eingeführt.  Der ZVO sammelt im Kreis Ostholstein den Bioabfall mit Sammelfahrzeugen beim Kunden vor Ort ein und liefert diesen direkt zu den Anlagen des AN. Der AG unterteilt den Kreis Ostholstein in drei Bereiche den Nördlichen, Mittleren und Südlichen. Zu jedem der drei Gebiete wird ein Mittelpunkt vorgegegen. Zur Tourenoptimierung darf der Übernahmestandort für das jeweilige Gebiet nur eine bestimmte Entfernung haben. Diese ist abhängig von der Fläche des Gebietes und der Besiedelungsdichte. Zur Abgrenzung der drei Bereiche dienen gedachte Linien. Der AN übernimmt die vom AG eingesammelten und transportierten Bioabfälle an einer oder mehreren vom AN betriebenen Übergabestelle(n). Diese Leistung wird im Folgenden in drei Lose aufgeteilt (Los 1, 2 und 3). Der AN übernimmt für die Laufzeit des Vertrages eine Abnahmeverpflichtung je beauftragtes Los.  Für die Los 2 und Los 3 schreibt der AG die Verwertung mittels Vergärung vor. In dem Los 1 kann der AN auch andere Verwertungsverfahren angeben, diese fließen dann in die Bewertung ein. Folgende Abfallart gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) fällt an: 2003 Andere Siedlungsabfälle2003 01 gemischte Siedlungsabfälle (Hier nur getrennt erfasste Bioabfälle aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe) Lot 3: Los 3 Gebiet "Süd" Der ZVO hat im Jahre 1996 die flächendeckende Erfassung der Bioabfälle im Kreis Ostholstein eingeführt.  Der ZVO sammelt im Kreis Ostholstein den Bioabfall mit Sammelfahrzeugen beim Kunden vor Ort ein und liefert diesen direkt zu den Anlagen des AN. Der AG unterteilt den Kreis Ostholstein in drei Bereiche den Nördlichen, Mittleren und Südlichen. Zu jedem der drei Gebiete wird ein Mittelpunkt vorgegegen. Zur Tourenoptimierung darf der Übernahmestandort für das jeweilige Gebiet nur eine bestimmte Entfernung haben. Diese ist abhängig von der Fläche des Gebietes und der Besiedelungsdichte. Zur Abgrenzung der drei Bereiche dienen gedachte Linien. Der AN übernimmt die vom AG eingesammelten und transportierten Bioabfälle an einer oder mehreren vom AN betriebenen Übergabestelle(n). Diese Leistung wird im Folgenden in drei Lose aufgeteilt (Los 1, 2 und 3). Der AN übernimmt für die Laufzeit des Vertrages eine Abnahmeverpflichtung je beauftragtes Los.  Für die Los 2 und Los 3 schreibt der AG die Verwertung mittels Vergärung vor. In dem Los 1 kann der AN auch andere Verwertungsverfahren angeben, diese fließen dann in die Bewertung ein. Folgende Abfallart gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) fällt an: 2003 Andere Siedlungsabfälle2003 01 gemischte Siedlungsabfälle (Hier nur getrennt erfasste Bioabfälle aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe)

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