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Rahmenvertrag Persönliche Schutzausrüstung/Arbeitskleidung

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Value

0.01 EUR

Current supplier

Albert Mellies GmbH

Description

Die WWU beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sowie weiterer Schutzartikel für die Dauer von max. 4 Jahren abzuschließen. Die inhaltliche Federführung hat die Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz inne. Sämtliche Einrichtungen der WWU (mit Ausnahme des Universitätsklinikums Münster - UKM) sollen über diesen Rahmenvertrag ihren Bedarf in folgenden Bereichen abdecken können: - Arbeitskleidung - Persönliche Schutzausrüstung (PSA) - Hautschutz - Erste-Hilfe-Artikel Die genauen Spezifikationen der anzubietenden Artikel finden Sie in der Artikelliste. Die Beauftragung von Leistungen aus dem Rahmenvertrag erfolgt bedarfs- und verwendungsstellenbe-zogen. Die Bedingungen für den Abruf von Einzelaufträgen im Rahmen des Vertrages sollen durch dieses Vergabeverfahren umfassend festgelegt werden. Lot 1: Sämtliche Dienststellen und Einrichtungen der WWU (mit Ausnahme des UKM) inkl. der Kunstakademie Münster sollen aus diesem Rahmenvertrag einkaufen können. Sie verteilen sich im gesamten Stadtgebiet von Münster (ca. 220 Gebäude), da die WWU keine Campus-Universität ist. Die Nutzer*innen bestellen per Einzelauftrag über das WWU-interne System per Web-Shop elektronisch bedarfs- und verwendungsstellenbezogen beim/bei der Auftragnehmer*in. Daher muss die Bestellung über einen Katalog mit OCI-Schnittstelle zum ERP-System (SAP) der WWU möglich sein, siehe auch Kap. 5. Arbeitskleidung ist nach Bestelleingang zu patchen/personalisieren (Institut, Name, Logo) (siehe Artikelliste Spalten E, F, G). Der/Die Auftragnehmer*in kommissioniert und verpackt die bestellte Ware fachgerecht für jede Verwendungsstelle. Er/Sie adressiert jedes Paket mit den Lieferadressdaten und den eindeutigen Auftragsnummern des jeweiligen Nutzers/der jeweiligen Nutzerin wie vom Auftraggeber in der Bestellung angegeben. Die Anlieferung und Abholung von Retouren erfolgt frei Verwendungsstelle (nicht "frei Haus"!), d. h. bis an den Arbeitsplatz des Bestellers/der Bestellerin bzw. des Nutzers/der Nutzerin. Zur WWU gehören ca. 500 Anlieferadressen, es können jederzeit neue Lieferstellen hinzu-kommen oder bisherige wegfallen. Die Warenlieferung muss innerhalb von 5 Werktagen gewährleistet sein, es sei denn, in der Artikelliste sind längere Lieferfristen vorgesehen (siehe Spalte L). Anlieferungen sind in den Servicezeiten der WWU von Mo bis Do zwischen 9 und 15 Uhr und Fr zwischen 9 und 12 Uhr möglich oder nach individueller Absprache mit dem/der Nutzer*in. Bei Anlieferung lässt sich der/die Auftragnehmer*in den Warenempfang vom berechtigten Empfänger/von der berechtigten Empfängerin quittieren, zusätzlich erfasst der/die Auftragnehmer*in den Namen des Empfängers/der Empfängerin in Druck-buchstaben (leserlich). Teillieferungen sollen möglichst vermieden werden. Sind diese unvermeidbar, so müssen sie auf dem Lieferschein als solche gekennzeichnet sein. Verpackungs- und Ver-sandkosten sowie weitere Gebühren werden nicht erhoben. Für die Verpackung der Ware sind umweltfreundliche und die stoffliche Verwertung nicht belastende Materialien zu verwenden (z. B. Papierkartonagen), die auf Wunsch des Empfängers/der Empfängerin auch direkt wieder mitgenommen und zu entsorgen sind. Folien und entbehrliche Verpackungen sind zu vermeiden. Den Mitarbeiter*innen des AG muss eine Anprobemöglichkeit, mindestens 2-Mal pro Woche, angeboten werden. Hierfür wird durch den AG ein Raum innerhalb der universitären Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Dieser Raum muss durch den/die AN eingerichtet und mit kostenfreien Mustern der Arbeitskleidung und PSA (insbesondere Sicherheitsschuhe) in den Standard-Größen (Standard-Größen ergeben sich aus Spalte D der Artikelliste) ausgestattet werden, die für die Anprobe genutzt werden können. Die Durchführung der Anproben, Aufnahme der Größen und notwendige Anpassungen der Bestellaufträge liegt in der Verantwortung des/der AN. Während der Anproben können auch Beratungen bezüglich der angebotenen Produkte erfolgen. Für eine fachgerechte und kompetente Beratungs- und Serviceleistung während der Anprobe vor Ort müssen die hierbei eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers über ausreichend gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Der/Die AN bietet einen Patchservice für personenbezogene/institutsbezogene Arbeitskleidung und PSA an. Gelegentlich können Sonderanfertigungen, z. B. für Menschen mit Beeinträchtigungen, angefragt werden. Über die Muster für die Anproben hinausgehend, sind der WWU auf Wunsch für die in der Leistungsbeschreibung genannten Produkte weitere unentgeltliche Muster zu überlassen. Eine Bemusterung soll auch möglich sein für Artikel, die außerhalb des geforderten Kernsortiments in Aus-nahmesituationen benötigt werden. Unabhängig von den evtl. in der Leistungsbeschreibung genannten Verpackungseinheiten sind auch geringere Bestellmengen auszuliefern. Selbstverständlich sind vom Anbieter/von der Anbieterin sämtliche Normen und gesetzliche Vor-schriften in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten, insbesondere auch die PSA-Verordnung EU 2016/425. Bei den in der Artikelliste aufgeführten Mengen handelt es sich um eine sorgfältige Schätzung auf Basis von Vergangenheitswerten, jedoch nicht um garantierte Abnahmemengen. Die WWU ist frei in der Abnahme der Menge, die sich nach dem tatsächlichen Bedarf der Nutzer*innen richtet. Es wird keine festgelegte Bezugsmenge für die Dauer des Vertrages vereinbart. Die vorliegenden Mengenan-gaben in den Preisblättern dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage und spiegeln Erfahrungswerte aus der Vergangenheit wider. Über- oder Unterschreitungen der Mengen und des Umsatzvolumens sind möglich und bleiben ohne Einfluss auf die Preise und die Dauer des Vertrages. Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass sämtliche in den Leistungsverzeichnissen benannten Mengen lediglich als Kalkulationshilfe/-richtschnur dienen sollen. Es gelten die genannten verbindlichen Höchstabnahmegrenzen (jeweils bezogen auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarungen). Die WWU ist berechtigt, von den genannten Mengen abzuweichen. Sie ist berechtigt, geringere oder keine Versandmengen abzurufen. Ein Anspruch auf Abnahme einer Mindestmenge besteht ausdrücklich nicht. Eine Vergütungspflicht bei nicht abgerufenen Mengen besteht nicht. Anbindung eines Webshops Es wird auf die Anlage "Anforderung OCI-Schnittstelle" (Stand: 2023_04-27) verwiesen. Inhaltliche Anforderungen an den Webshop Der/Die künftige Auftragnehmer*in konfiguriert und pflegt den Online-Shop entsprechend der Anforderungen der WWU (Gestaltung, Funktionen etc.), über die sich die WWU und der/die künftige Auftragnehmer*in fortlaufend abstimmen. Der/Die künftige Auftragnehmer*in verpflichtet sich, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Anforderungen der WWU an den Online-Shop umzusetzen.

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