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Building construction work
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Buyer
Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg für den Eigenbetrieb Kreiskliniken
Value
8,158,412 EUR
Current supplier
Karrie Bau GmbH & Co. KG
Description
— ca. 4 650 m3 Erdaushub, — ca. 23 920 m2 Bodenplatten und Deckenplatten Stahlbeton, — ca. 2 865 m3 Wände und Stützen Stahlbeton, — ca. 3 500 m2 Mauerwerk, — ca. 4 700 m2 Abdichtung, — ca. 1 925 t Bewehrungsstahl, — ca. 1 010 m Abwasserleitungen im Gebäude, — ca. 2 100 m2 Bauteilaktivierung, — ca. 22 400 m Fundament-/Ringerder. Die Leistung soll auch im Rahmen der elektronischen Aufmaß-, Rechnungs- und Nachtragsprüfung bearbeitet werden (GAEB-Schnittstelle). Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen. Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E43969555 zur Verfügung gestellt! Achtung! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung oder nach dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, folgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters! — ca. 4 650 m3 Erdaushub, — ca. 23 920 m2 Bodenplatten und Deckenplatten Stahlbeton, — ca. 2 865 m3 Wände und Stützen Stahlbeton, — ca. 3 500 m2 Mauerwerk, — ca. 4 700 m2 Abdichtung, — ca. 1 925 t Bewehrungsstahl, — ca. 1 010 m Abwasserleitungen im Gebäude, — ca. 2 100 m2 Bauteilaktivierung, — ca. 22 400 m Fundament-/Ringerder. Die Leistung soll auch im Rahmen der elektronischen Aufmaß-, Rechnungs- und Nachtragsprüfung bearbeitet werden (GAEB-Schnittstelle). Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: http://www.ladadi.de/ausschreibungen Ausführungszeit: spät. 36 Werktage nach Auftragserteilung bis 433 Werktage nach Ausführungsbeginn Einzelfristen: — Fertigstellung Bodenplatte: 61 Werktage nach Beginn, — Fertigstellung Ebene -2 einschl. Deckenplatte: 132 Werktage nach Beginn, — Fertigstellung Ebene -1 einschl. Deckenplatte: 187 Werktage nach Beginn, — Fertigstellung Ebene 0 einschl. Deckenplatte: 247 Werktage nach Beginn, — Fertigstellung Ebene +1 einschl. Deckenplatte: 300 Werktage nach Beginn, — Fertigstellung Ebene +2 einschl. Deckenplatte: 348 Werktage nach Beginn, — Fertigstellung Ebene +3 einschl. Deckenplatte: 406 Werktage nach Beginn, — Fertigstellung einschl. Dachaufbauten: 433 Werktage nach Beginn. Sicherheit Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5,0 v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt. Mängelansprüche Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3,0 v. H. der Abrechnungssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): 4 Jahre. Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Einzelfristen Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. Vertragsstrafe (§ 18 HVTG) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5,0 v. H. der Nettoauftragssumme begrenzt.
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