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Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung - BGF Screenings

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2026-12-31

Description

Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse -sucht im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells" landesweit Kooperationspartner/Leistungserbringer zur Umsetzung spezifischer Analysen im Handlungsfeld gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Kooperationspartnern/Leistungserbringern der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Vereinbarung über Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung als Beitrag zur Stärkung gesundheitlicher Strukturen im Betrieb angeboten. Voraussetzung für den Abschluss der Vereinbarung ist es, dass der interessierte Kooperationspartner/ Leistungserbringer die Maßnahmen nach dem Lebenswelt-/Setting-Ansatz in den Handlungsfeldern: - Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftige - Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag - Stressbewältigung und Ressourcenstärkung - Verhaltensbezogene Suchtprävention durch Fachkräfte mit einem staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss mit Kenntnissen und Fähigkeiten in Gesundheitsförderung und Prävention einschließlich Systemkenntnissen der gesetzlichen Zuständigkeiten sowie insbesondere zu den Bereichen Prozess- und Projektmanagement und Organisationsentwicklung (analog Leitfaden Prävention, Kapitel 6.7, Seite 116) durchführen wird. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 57 Monate; der früheste Vertragsbeginn ist der 01.04.2022. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2026, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des Vertragszeitraumes jederzeit erfolgen. Lot 1: Die AOK Sachsen-Anhalt sucht landesweit Kooperationspartner/ Leistungserbringer zur Umsetzung von verhaltenspräventiven Maßnahmen auf der Grundlage von spezifischen Analysen im Handlungsfeld gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil entsprechend der Präventionsprinzipien: Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte, gesundheitsgerechte Ernährung am Arbeitsplatz, Stressbewältigung und Ressourcenstärkung und verhaltensbezogene Suchtprävention. Gesundheitsförderungs- und Präventionsangebote im Rahmen des § 20b SGB V sollen so dazu beitragen, Krankheitsrisiken möglichst früh vorzubeugen, die gesundheitlichen Potenziale und Ressourcen zu stärken und Anregungen für ein gesundheitsbewusstes Leben im Alltag zu geben. Die Umsetzung von Verhaltensprävention auf der Grundlage von spezifischen Analysen in dem genannten Handlungsfeld sind präventiv und werden landesweit in den Unternehmen angeboten. Die Maßnahme richtet sich an die Gruppe einer bestimmten Lebenswelt, hier betriebliches Setting. Die Teilnahme steht allen Beschäftigten eines Unternehmens, welches im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung mit der AOK Sachsen-Anhalt zusammenarbeitet, zur Verfügung. Ziel ist es, einen gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensstil zu fördern. Die Handlungsgrundlage stellt der durch den GKV-Spitzenverband herausgegebene "Leitfaden Prävention Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V in der Fassung vom 27.09. 2021" (Leitfaden) dar. Auf die Leistungsbeschreibung Verhaltensprävention auf der Grundlage von spezifischen Analysen wird verwiesen. Auf Ziffer VI.3) wird verwiesen.

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