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Reinigungsvergabe 2023-2026

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0.11 EUR

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F. Landau Grünpflege GmbH

Description

Reinigungsarbeiten und Laubbeseitigung in öffentlichen Grünanlagen und auf Spielplätzen im Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Lot 1: BEZIRK OST: Sachsenhausen, Oberrad Los 1: Bezirk Ost. Ca. 21.500 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 6 Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr. -Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen. -Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. -Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet! -Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen. -Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern. Lot 2: BEZIRK OST: Innenstadt, Nordend, Berkersheim, Frankfurter Berg, Preungesheim, Eckenheim Los 2: Bezirk Ost. Ca. 65.700 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 15 Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr. -Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen. -Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. -Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet! -Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen. -Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern. Lot 3: BEZIRK OST: Ostend, Bornheim Los 3: Bezirk Ost. Ca. 95.200 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 4 Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr. -Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen. -Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. -Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet! -Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen. -Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern. Lot 4: BEZIRK OST: Seckbach, Riederwald Los 4: Bezirk Ost. Ca. 227.200 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 4 Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr. -Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen. -Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. -Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet! -Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen. -Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern. Lot 5: BEZIRK OST: Bergen-Enkheim, Fechenheim Los 5: Bezirk Ost. Ca. 72.400 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 16 Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr. -Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen. -Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. -Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet! -Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen. -Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern. Lot 6: BEZIRK WEST: Höchst, Griesheim, Nied, Rödelheim Los 6: Bezirk West. Ca. 299.100 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 8 Liegenschaften im Bezirk West pro Reinigungsjahr. -Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen. -Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. -Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet! -Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen. -Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern. Lot 7: BEZIRK MITTE: Sachsenhausen, Niederrad Los 7: Bezirk Mitte. Ca. 87.900 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 9 Liegenschaften im Bezirk Mitte pro Reinigungsjahr. -Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen. -Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. -Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet! -Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen. -Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern. Lot 8: BEZIRK MITTE: Gallus, Gutleut, Bahnhofsviertel, Altstadt, Innenstadt Los 8: Bezirk Mitte. Ca. 57.100 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 13 Liegenschaften im Bezirk Mitte pro Reinigungsjahr. -Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen. -Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. -Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet! -Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen. -Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern. Lot 9: BEZIRK MITTE: Innenstadt, Westend, Nordend Los 9: Bezirk Mitte. Ca. 74.800 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 7 Liegenschaften im Bezirk Mitte pro Reinigungsjahr. -Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen. -Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. -Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet! -Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen. -Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern. Lot 10: BEZIRK MITTE: Bockenheim Los 10: Bezirk Mitte. Ca. 86.000 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 8 Liegenschaften im Bezirk Mitte pro Reinigungsjahr. -Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen. -Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. -Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet! -Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen. -Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern. Lot 11: BEZIRK NORD: Ginnheim, Eschersheim, Praunheim, Riedberg, Harheim Los 11: Bezirk Nord. Ca. 94.400 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 33 Liegenschaften im Bezirk Nord pro Reinigungsjahr. -Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen. -Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. -Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet! -Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen. -Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.

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