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Chlorides
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Heinrich Marstatt
Description
Los 1: Lieferung von ca. 275 Mg/a (ca. 680 kmol/a) Eisen(III)chlorid-Lösung; Los 2: Lieferung von ca. 350 Mg/a (ca. 777 kmol/a) Aluminiumchlorid-Lösung; jeweils vom 1.1.2021-31.12.2022 mit Verlängerungsoption um ein Jahr. Der ausgeschriebene Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen die folgenden Einzelleistungen: Los 1: — Lieferung von ca. 275 Mg/a (ca. 680 kmol/a) Eisen(III)chlorid-Lösung für das Gruppenklärwerk Memmingen in Teilmengen auf Abruf während des Lieferzeitraums. Es besteht kein Anspruch auf die Lieferung einer Mindestmenge. Gesamtmenge für die Rahmenvereinbarung: bis max. 2 040 kmol/a (ca. 825 Mg/a) in Summe für die Jahre 2021 und 2022; bis max. 1 020 kmol (ca. 413 Mg) für das Verlängerungsjahr 2023, — Unverzügliche Beseitigung von Verunreinigungen bei der Produktanlieferung. Die zu vergebenden Leistungen in den Losen 1 und 2 werden jeweils als Rahmenvereinbarung vom 1.1.2021 für 2 Jahre ausgeschrieben. Die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los endet mit Ablauf des 31.12.2022 oder mit Erreichen der maximalen Abrufmenge, je nachdem was zuerst eintritt. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich in Los 1 und Los 2 jeweils einmalig um ein weiteres Jahr (bis max. zum 31.12.2023) oder längstens bis zum Erreichen der maximalen Abrufmenge für das Verlängerungsjahr, je nachdem was zuerst eintritt, sofern die Vereinbarung nicht bis zum 31.3.2022 von einem der Vereinbarungspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit). Die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los verlängert sich zudem nicht, sofern die reguläre Laufzeit aufgrund der vorzeitigen Erreichung der maximalen Abrufmenge vor dem 31.12.2022 endet. Die Bestellung des jeweiligen Fällungsmittels durch den Auftraggeber erfolgt nach Bedarf in Teilmengen auf Abruf. Der Abruf erfolgt in der Regel per E-Mail. Der erste Abruf erfolgt frühesten in der zweiten Kalenderwoche 2021. Die Lieferung des jeweiligen Fällungsmittels durch den Auftragnehmer hat innerhalb von 5 Werktagen nach Abruf zu erfolgen. Die Bieter können bei ihrer Kalkulation davon ausgehen, dass die Liefermenge pro Abruf jeweils ca. 25 Mg Eisen(III)chlorid-Lösung (Los 1) bzw. Aluminiumchlorid-Lösung (Los 2) beträgt. Da während der Vertragslaufzeit aus betrieblichen Gründen gegebenenfalls der Wechsel eines Fällungsmittels erforderlich ist, wird keine Mindestabnahmemenge während des gesamten Lieferzeitraums (Laufzeit der Rahmenvereinbarung) garantiert. Das bestellte Fällungsmittel ist vom Auftragnehmer zu folgender Anlieferstelle zu liefern: Gruppenklärwerk Memmingen, Illerstraße 50, 87751 Heimertingen, Öffnungszeiten: — Montag bis Donnerstag: 7.30 Uhr-15.30 Uhr, — Freitag: 7.30 Uhr-11.00 Uhr. Die Anlieferung des jeweiligen Fällungsmittels hat in der Regel innerhalb der Öffnungszeiten des Gruppenklärwerks zu erfolgen. Die vorgesehene Anlieferzeit ist vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Das angelieferte Fällungsmittel ist vom Auftragnehmer mit eigenen Gerätschaften in die vorhandenen Vorratsbehälter zu verfüllen. Dabei gegebenenfalls entstehende Verunreinigungen der Vorratsbehälter oder des Klärwerkgeländes sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu beseitigen. Bei der Anlieferung ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals des Gruppenklärwerks Folge zu leisten. Die Lieferung hat in Tankfahrzeugen zu erfolgen. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Transport von Gefahrstoffen sind vom Auftragnehmer einzuhalten. Eine Reinigung der entleerten Tankfahrzeuge auf dem Gelände des Gruppenklärwerks ist nicht zulässig. Der Auftragnehmer garantiert über die gesamte Laufzeit (inkl. Verlängerungsmöglichkeit) eine konstante Produktqualität der Eisen(III)chlorid-Lösung/Aluminiumchlorid-Lösung sowie das Unterschreiten der Schwermetall-Gehalte gemäß dem Arbeitsblatt DWA-A 202 „Chemisch-physikalische Verfahren zur Elimination von Phosphor aus Abwasser (Mai 2011)“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., veröffentlicht in Ausgabe 6/2011. Zusätzlich garantiert der Auftragnehmer über die gesamte Laufzeit (inkl. Verlängerungsmöglichkeit) den angebotenen Beta-Wert (vgl. Angebotsvordruck). Die Wirksubstanz muss ca. 2,47 mol Eisen je Kilogramm Eisen(III)chlorid-Lösung (Los 1) betragen. Der ausgeschriebene Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen die folgende Einzelleistungen: Los 2: — Lieferung von ca. 350 Mg/a (ca. 777 kmol/a) Aluminiumchlorid-Lösung für das Gruppenklärwerk Memmingen in Teilmengen auf Abruf während des Lieferzeitraums. Es besteht kein Anspruch auf die Lieferung einer Mindestmenge. Gesamtmenge für die Rahmenvereinbarung: bis max. 2 331 kmol (ca. 1 050 Mg) in Summe für die Jahre 2021 und 2022; bis max. 1 166 kmol (ca. 525 Mg) für das Verlängerungsjahr 2023, — Unverzügliche Beseitigung von Verunreinigungen bei der Produktanlieferung. Die zu vergebenden Leistungen in den Losen 1 und 2 werden jeweils als Rahmenvereinbarung vom 1.1.2021 für 2 Jahre ausgeschrieben. Die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los endet mit Ablauf des 31.12.2022 oder mit Erreichen der maximalen Abrufmenge, je nachdem was zuerst eintritt. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich in Los 1 und Los 2 jeweils einmalig um ein weiteres Jahr (bis max. zum 31.12.2023) oder längstens bis zum Erreichen der maximalen Abrufmenge für das Verlängerungsjahr, je nachdem was zuerst eintritt, sofern die Vereinbarung nicht bis zum 31.3.2022 von einem der Vereinbarungspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit). Die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los verlängert sich zudem nicht, sofern die reguläre Laufzeit aufgrund der vorzeitigen Erreichung der maximalen Abrufmenge vor dem 31.12.2022 endet. Die Bestellung des jeweiligen Fällungsmittels durch den Auftraggeber erfolgt nach Bedarf in Teilmengen auf Abruf. Der Abruf erfolgt in der Regel per E-Mail. Der erste Abruf erfolgt frühestens in der zweiten Kalenderwoche 2021. Die Lieferung des jeweiligen Fällungsmittels durch den Auftragnehmer hat innerhalb von 5 Werktagen nach Abruf zu erfolgen. Die Bieter können bei ihrer Kalkulation davon ausgehen, dass die Liefermenge pro Abruf jeweils ca. 25 Mg Eisen(III)chlorid-Lösung (Los 1) bzw. Aluminiumchlorid-Lösung (Los 2) beträgt. Da während der Vertragslaufzeit aus betrieblichen Gründen gegebenenfalls der Wechsel eines Fällungsmittels erforderlich ist, wird keine Mindestabnahmemenge während des gesamten Lieferzeitraums (Laufzeit der Rahmenvereinbarung) garantiert. Das bestellte Fällungsmittel ist vom Auftragnehmer zu folgender Anlieferstelle zu liefern: Gruppenklärwerk Memmingen, Illerstraße 50, 87751 Heimertingen, Öffnungszeiten: — Montag bis Donnerstag: 7.30 Uhr-15.30 Uhr, — Freitag: 7.30 Uhr-11.00 Uhr. Die Anlieferung des jeweiligen Fällungsmittels hat in der Regel innerhalb der Öffnungszeiten des Gruppenklärwerks zu erfolgen. Die vorgesehene Anlieferzeit ist vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Das angelieferte Fällungsmittel ist vom Auftragnehmer mit eigenen Gerätschaften in die vorhandenen Vorratsbehälter zu verfüllen. Dabei gegebenenfalls entstehende Verunreinigungen der Vorratsbehälter oder des Klärwerkgeländes sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu beseitigen. Bei der Anlieferung ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals des Gruppenklärwerks Folge zu leisten. Die Lieferung hat in Tankfahrzeugen zu erfolgen. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Transport von Gefahrstoffen sind vom Auftragnehmer einzuhalten. Eine Reinigung der entleerten Tankfahrzeuge auf dem Gelände des Gruppenklärwerks ist nicht zulässig. Der Auftragnehmer garantiert über die gesamte Laufzeit (inkl. Verlängerungsmöglichkeit) eine konstante Produktqualität der Eisen(III)chlorid-Lösung/Aluminiumchlorid-Lösung sowie das Unterschreiten der Schwermetall-Gehalte gemäß dem Arbeitsblatt DWA-A 202 „Chemisch-physikalische Verfahren zur Elimination von Phosphor aus Abwasser (Mai 2011)“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., veröffentlicht in Ausgabe 6/2011. Zusätzlich garantiert der Auftragnehmer über die gesamte Laufzeit (inkl. Verlängerungsmöglichkeit) den angebotenen Beta-Wert (vgl. Angebotsvordruck). Die Wirksubstanz muss ca. 2,22 mol Aluminium je Kilogramm Aluminiumchlorid-Lösung (Los 2) betragen.
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