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telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung

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Value

430,000 EUR

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Swiss Post Solution GmbH

Description

Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" genannt) telefonische und schriftliche Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Der Beitragsservice setzt zur Bearbeitung dieser Anfragen neben seiner internen Sachbearbeitung Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein. Im Sinne eines größtmöglichen Wettbewerbs und zur Minimierung des Ausfallrisikos eines einzelnen Dienstleisters werden die Leistungen in fünf Losen an fünf unterschiedliche Dienstleister zu vergeben. Lot 1: Losblock I - Los 1 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" genannt) telefonische und schriftliche Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Der Beitragsservice setzt zur Bearbeitung dieser Anfragen neben seiner internen Sachbearbeitung Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein. Im Sinne eines größtmöglichen Wettbewerbs und zur Minimierung des Ausfallrisikos eines einzelnen Dienstleisters werden die Leistungen in fünf Losen an fünf unterschiedliche Dienstleister zu vergeben. Die Abwicklung der telefonischen und schriftlichen Anfragen wird unter Nutzung der vom Beitragsservice zur Verfügung gestellten Online-Anwendungen in den Räumen des Auftragnehmers unter Nutzung von technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräten des Auftragnehmers durchgeführt. Die Bewerber müssen sicherstellen, dass die erforderlichen Datenleitungen 10 Mbps (Ethernet 10MB/s) im Falle einer Zuschlagserteilung mit Beginn der Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Die fachlichen Anforderungen des Beitragsservices für die Bearbeitung der telefonischen und schriftlichen Anfragen sind in den jeweiligen Arbeitsanweisungen des Beitragsservice festgelegt, die dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt werden. Die Bieter können sich im Rahmen der vorgesehenen Ortstermine (vgl. Vergabeunterlagen) einen Eindruck vom Umfang der Arbeitsanweisungen verschaffen und die Arbeitsanweisungen einsehen. Ggf. finden die Ortstermine aufgrund der aktuellen COVID 19-Pandemie in Form von Video-/Telefonkonferenzen statt (Zeitraum 28.09.2020 bis 09.10.2020). Durch die mögliche Evaluierung der gesetzlichen Grundlagen für den Beitragseinzug wird es während der Vertragslaufzeit zu Veränderungen in der Bearbeitung schriftlicher Vorgänge und Telefonate kommen. Es findet zudem ein vollständiger Datenabgleich mit den Einwohnermeldebehörden (nachfolgend "Meldedatenabgleich" genannt), voraussichtlich von Mai 2022 bis in das Jahr 2023 statt. Das erhöhte Aufkommen während des Meldedatenabgleichs ist Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. Die ausgeschriebenen Leistungen werden in fünf unterschiedlichen Losen vergeben. Die Lose sind auf vier Losblöcke verteilt. Als Arbeitstage gelten grundsätzlich Montag bis Freitag. In Abhängigkeit vom Vorgangsaufkommen wird ein bis mehrmals monatlich Samstagarbeit erforderlich. Der jeweilige Vertrag kommt mit dem Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zustande und hat eine Festlaufzeit bis zum 31.12.2024. Die Leistungserbringung beginnt mit Aufnahme der Schulungsmaßnahmen nach Aufforderung des Beitragsservice ca. 6 Wochen nach Zuschlagserteilung mit der Einarbeitungsphase. Der Beitragsservice ist darüber hinaus maximal 5 Mal berechtigt, den jeweiligen Vertrag um ein halbes Jahr zu verlängern (nachfolgend "Verlängerungsoption" genannt). Der Beitragsservice kann den Vertrag zudem bei Verzögerung des anschließenden Vergabeverfahrens um weitere 3 Monate verlängern. Hinweis: Der Beitragsservice ist nicht zur Ausübung der vorgenannten Verlängerungsoptionen verpflichtet und kann auch nur einzelne Verträge verlängern. Der Beitragsservice kann vielmehr je nach aktuellem Bedarf entscheiden, inwieweit er die pro Los abgeschlossenen Verträge verlängern wird. Die Vertragslaufzeit kann daher auch innerhalb eines Losblocks unterschiedlich sein. Nähere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen sind der Teilnahmebroschüre (Teil B.) den Vergabeunterlagen (dort insbesondere der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie der Anlage A3 "wesentliche Vertragseckpunkte") zu entnehmen. Lot 2: Losblock I - Los 2 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" genannt) telefonische und schriftliche Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Der Beitragsservice setzt zur Bearbeitung dieser Anfragen neben seiner internen Sachbearbeitung Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein. Im Sinne eines größtmöglichen Wettbewerbs und zur Minimierung des Ausfallrisikos eines einzelnen Dienstleisters werden die Leistungen in fünf Losen an fünf unterschiedliche Dienstleister zu vergeben. Die Abwicklung der telefonischen und schriftlichen Anfragen wird unter Nutzung der vom Beitragsservice zur Verfügung gestellten Online-Anwendungen in den Räumen des Auftragnehmers unter Nutzung von technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräten des Auftragnehmers durchgeführt. Die Bewerber müssen sicherstellen, dass die erforderlichen Datenleitungen 10 Mbps (Ethernet 10MB/s) im Falle einer Zuschlagserteilung mit Beginn der Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Die fachlichen Anforderungen des Beitragsservices für die Bearbeitung der telefonischen und schriftlichen Anfragen sind in den jeweiligen Arbeitsanweisungen des Beitragsservice festgelegt, die dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt werden. Die Bieter können sich im Rahmen der vorgesehenen Ortstermine (vgl. Vergabeunterlagen) einen Eindruck vom Umfang der Arbeitsanweisungen verschaffen und die Arbeitsanweisungen einsehen. Ggf. finden die Ortstermine aufgrund der aktuellen COVID 19-Pandemie in Form von Video-/Telefonkonferenzen statt (Zeitraum 28.09.2020 bis 09.10.2020). Durch die mögliche Evaluierung der gesetzlichen Grundlagen für den Beitragseinzug wird es während der Vertragslaufzeit zu Veränderungen in der Bearbeitung schriftlicher Vorgänge und Telefonate kommen. Es findet zudem ein vollständiger Datenabgleich mit den Einwohnermeldebehörden (nachfolgend "Meldedatenabgleich" genannt), voraussichtlich von Mai 2022 bis in das Jahr 2023 statt. Das erhöhte Aufkommen während des Meldedatenabgleichs ist Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. Die ausgeschriebenen Leistungen werden in fünf unterschiedlichen Losen vergeben. Die Lose sind auf vier Losblöcke verteilt. Als Arbeitstage gelten grundsätzlich Montag bis Freitag. In Abhängigkeit vom Vorgangsaufkommen wird ein bis mehrmals monatlich Samstagarbeit erforderlich. Der jeweilige Vertrag kommt mit dem Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zustande und hat eine Festlaufzeit bis zum 31.12.2024. Die Leistungserbringung beginnt mit Aufnahme der Schulungsmaßnahmen nach Aufforderung des Beitragsservice ca. 6 Wochen nach Zuschlagserteilung mit der Einarbeitungsphase. Der Beitragsservice ist darüber hinaus maximal 5 Mal berechtigt, den jeweiligen Vertrag um ein halbes Jahr zu verlängern (nachfolgend "Verlängerungsoption" genannt). Der Beitragsservice kann den Vertrag zudem bei Verzögerung des anschließenden Vergabeverfahrens um weitere 3 Monate verlängern. Hinweis: Der Beitragsservice ist nicht zur Ausübung der vorgenannten Verlängerungsoptionen verpflichtet und kann auch nur einzelne Verträge verlängern. Der Beitragsservice kann vielmehr je nach aktuellem Bedarf entscheiden, inwieweit er die pro Los abgeschlossenen Verträge verlängern wird. Die Vertragslaufzeit kann daher auch innerhalb eines Losblocks unterschiedlich sein. Nähere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen sind der Teilnahmebroschüre (Teil B.) den Vergabeunterlagen (dort insbesondere der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie der Anlage A3 "wesentliche Vertragseckpunkte") zu entnehmen. Lot 3: Losblock II - Los 3 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" genannt) telefonische und schriftliche Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Der Beitragsservice setzt zur Bearbeitung dieser Anfragen neben seiner internen Sachbearbeitung Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein. Im Sinne eines größtmöglichen Wettbewerbs und zur Minimierung des Ausfallrisikos eines einzelnen Dienstleisters werden die Leistungen in fünf Losen an fünf unterschiedliche Dienstleister zu vergeben. Die Abwicklung der telefonischen und schriftlichen Anfragen wird unter Nutzung der vom Beitragsservice zur Verfügung gestellten Online-Anwendungen in den Räumen des Auftragnehmers unter Nutzung von technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräten des Auftragnehmers durchgeführt. Die Bewerber müssen sicherstellen, dass die erforderlichen Datenleitungen 10 Mbps (Ethernet 10MB/s) im Falle einer Zuschlagserteilung mit Beginn der Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Die fachlichen Anforderungen des Beitragsservices für die Bearbeitung der telefonischen und schriftlichen Anfragen sind in den jeweiligen Arbeitsanweisungen des Beitragsservice festgelegt, die dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt werden. Die Bieter können sich im Rahmen der vorgesehenen Ortstermine (vgl. Vergabeunterlagen) einen Eindruck vom Umfang der Arbeitsanweisungen verschaffen und die Arbeitsanweisungen einsehen. Ggf. finden die Ortstermine aufgrund der aktuellen COVID 19-Pandemie in Form von Video-/Telefonkonferenzen statt (Zeitraum 28.09.2020 bis 09.10.2020). Durch die mögliche Evaluierung der gesetzlichen Grundlagen für den Beitragseinzug wird es während der Vertragslaufzeit zu Veränderungen in der Bearbeitung schriftlicher Vorgänge und Telefonate kommen. Es findet zudem ein vollständiger Datenabgleich mit den Einwohnermeldebehörden (nachfolgend "Meldedatenabgleich" genannt), voraussichtlich von Mai 2022 bis in das Jahr 2023 statt. Das erhöhte Aufkommen während des Meldedatenabgleichs ist Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. Die ausgeschriebenen Leistungen werden in fünf unterschiedlichen Losen vergeben. Die Lose sind auf vier Losblöcke verteilt. Als Arbeitstage gelten grundsätzlich Montag bis Freitag. In Abhängigkeit vom Vorgangsaufkommen wird ein bis mehrmals monatlich Samstagarbeit erforderlich. Der jeweilige Vertrag kommt mit dem Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zustande und hat eine Festlaufzeit bis zum 31.12.2024. Die Leistungserbringung beginnt mit Aufnahme der Schulungsmaßnahmen nach Aufforderung des Beitragsservice ca. 6 Wochen nach Zuschlagserteilung mit der Einarbeitungsphase. Der Beitragsservice ist darüber hinaus maximal 5 Mal berechtigt, den jeweiligen Vertrag um ein halbes Jahr zu verlängern (nachfolgend "Verlängerungsoption" genannt). Der Beitragsservice kann den Vertrag zudem bei Verzögerung des anschließenden Vergabeverfahrens um weitere 3 Monate verlängern. Hinweis: Der Beitragsservice ist nicht zur Ausübung der vorgenannten Verlängerungsoptionen verpflichtet und kann auch nur einzelne Verträge verlängern. Der Beitragsservice kann vielmehr je nach aktuellem Bedarf entscheiden, inwieweit er die pro Los abgeschlossenen Verträge verlängern wird. Die Vertragslaufzeit kann daher auch innerhalb eines Losblocks unterschiedlich sein. Nähere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen sind der Teilnahmebroschüre (Teil B.) den Vergabeunterlagen (dort insbesondere der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie der Anlage A3 "wesentliche Vertragseckpunkte") zu entnehmen. Lot 4: Losblock III - Los 4 - schriftliche Vorgangsbearbeitung Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" genannt) telefonische und schriftliche Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Der Beitragsservice setzt zur Bearbeitung dieser Anfragen neben seiner internen Sachbearbeitung Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein. Im Sinne eines größtmöglichen Wettbewerbs und zur Minimierung des Ausfallrisikos eines einzelnen Dienstleisters werden die Leistungen in fünf Losen an fünf unterschiedliche Dienstleister zu vergeben. Die Abwicklung der telefonischen und schriftlichen Anfragen wird unter Nutzung der vom Beitragsservice zur Verfügung gestellten Online-Anwendungen in den Räumen des Auftragnehmers unter Nutzung von technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräten des Auftragnehmers durchgeführt. Die Bewerber müssen sicherstellen, dass die erforderlichen Datenleitungen 10 Mbps (Ethernet 10MB/s) im Falle einer Zuschlagserteilung mit Beginn der Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Die fachlichen Anforderungen des Beitragsservices für die Bearbeitung der telefonischen und schriftlichen Anfragen sind in den jeweiligen Arbeitsanweisungen des Beitragsservice festgelegt, die dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt werden. Die Bieter können sich im Rahmen der vorgesehenen Ortstermine (vgl. Vergabeunterlagen) einen Eindruck vom Umfang der Arbeitsanweisungen verschaffen und die Arbeitsanweisungen einsehen. Ggf. finden die Ortstermine aufgrund der aktuellen COVID 19-Pandemie in Form von Video-/Telefonkonferenzen statt (Zeitraum 28.09.2020 bis 09.10.2020). Durch die mögliche Evaluierung der gesetzlichen Grundlagen für den Beitragseinzug wird es während der Vertragslaufzeit zu Veränderungen in der Bearbeitung schriftlicher Vorgänge und Telefonate kommen. Es findet zudem ein vollständiger Datenabgleich mit den Einwohnermeldebehörden (nachfolgend "Meldedatenabgleich" genannt), voraussichtlich von Mai 2022 bis in das Jahr 2023 statt. Das erhöhte Aufkommen während des Meldedatenabgleichs ist Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. Die ausgeschriebenen Leistungen werden in fünf unterschiedlichen Losen vergeben. Die Lose sind auf vier Losblöcke verteilt. Als Arbeitstage gelten grundsätzlich Montag bis Freitag. In Abhängigkeit vom Vorgangsaufkommen wird ein bis mehrmals monatlich Samstagarbeit erforderlich. Der jeweilige Vertrag kommt mit dem Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zustande und hat eine Festlaufzeit bis zum 31.12.2024. Die Leistungserbringung beginnt mit Aufnahme der Schulungsmaßnahmen nach Aufforderung des Beitragsservice ca. 6 Wochen nach Zuschlagserteilung mit der Einarbeitungsphase. Der Beitragsservice ist darüber hinaus maximal 5 Mal berechtigt, den jeweiligen Vertrag um ein halbes Jahr zu verlängern (nachfolgend "Verlängerungsoption" genannt). Der Beitragsservice kann den Vertrag zudem bei Verzögerung des anschließenden Vergabeverfahrens um weitere 3 Monate verlängern. Hinweis: Der Beitragsservice ist nicht zur Ausübung der vorgenannten Verlängerungsoptionen verpflichtet und kann auch nur einzelne Verträge verlängern. Der Beitragsservice kann vielmehr je nach aktuellem Bedarf entscheiden, inwieweit er die pro Los abgeschlossenen Verträge verlängern wird. Die Vertragslaufzeit kann daher auch innerhalb eines Losblocks unterschiedlich sein. Nähere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen sind der Teilnahmebroschüre (Teil B.) den Vergabeunterlagen (dort insbesondere der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie der Anlage A3 "wesentliche Vertragseckpunkte") zu entnehmen. Lot 5: Losblock IV - Los 5 - schriftliche Vorgangsbearbeitung Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" genannt) telefonische und schriftliche Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Der Beitragsservice setzt zur Bearbeitung dieser Anfragen neben seiner internen Sachbearbeitung Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein. Im Sinne eines größtmöglichen Wettbewerbs und zur Minimierung des Ausfallrisikos eines einzelnen Dienstleisters werden die Leistungen in fünf Losen an fünf unterschiedliche Dienstleister zu vergeben. Die Abwicklung der telefonischen und schriftlichen Anfragen wird unter Nutzung der vom Beitragsservice zur Verfügung gestellten Online-Anwendungen in den Räumen des Auftragnehmers unter Nutzung von technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräten des Auftragnehmers durchgeführt. Die Bewerber müssen sicherstellen, dass die erforderlichen Datenleitungen 10 Mbps (Ethernet 10MB/s) im Falle einer Zuschlagserteilung mit Beginn der Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Die fachlichen Anforderungen des Beitragsservices für die Bearbeitung der telefonischen und schriftlichen Anfragen sind in den jeweiligen Arbeitsanweisungen des Beitragsservice festgelegt, die dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt werden. Die Bieter können sich im Rahmen der vorgesehenen Ortstermine (vgl. Vergabeunterlagen) einen Eindruck vom Umfang der Arbeitsanweisungen verschaffen und die Arbeitsanweisungen einsehen. Ggf. finden die Ortstermine aufgrund der aktuellen COVID 19-Pandemie in Form von Video-/Telefonkonferenzen statt (Zeitraum 28.09.2020 bis 09.10.2020). Durch die mögliche Evaluierung der gesetzlichen Grundlagen für den Beitragseinzug wird es während der Vertragslaufzeit zu Veränderungen in der Bearbeitung schriftlicher Vorgänge und Telefonate kommen. Es findet zudem ein vollständiger Datenabgleich mit den Einwohnermeldebehörden (nachfolgend "Meldedatenabgleich" genannt), voraussichtlich von Mai 2022 bis in das Jahr 2023 statt. Das erhöhte Aufkommen während des Meldedatenabgleichs ist Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. Die ausgeschriebenen Leistungen werden in fünf unterschiedlichen Losen vergeben. Die Lose sind auf vier Losblöcke verteilt. Als Arbeitstage gelten grundsätzlich Montag bis Freitag. In Abhängigkeit vom Vorgangsaufkommen wird ein bis mehrmals monatlich Samstagarbeit erforderlich. Der jeweilige Vertrag kommt mit dem Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zustande und hat eine Festlaufzeit bis zum 31.12.2024. Die Leistungserbringung beginnt mit Aufnahme der Schulungsmaßnahmen nach Aufforderung des Beitragsservice ca. 6 Wochen nach Zuschlagserteilung mit der Einarbeitungsphase. Der Beitragsservice ist darüber hinaus maximal 5 Mal berechtigt, den jeweiligen Vertrag um ein halbes Jahr zu verlängern (nachfolgend "Verlängerungsoption" genannt). Der Beitragsservice kann den Vertrag zudem bei Verzögerung des anschließenden Vergabeverfahrens um weitere 3 Monate verlängern. Hinweis: Der Beitragsservice ist nicht zur Ausübung der vorgenannten Verlängerungsoptionen verpflichtet und kann auch nur einzelne Verträge verlängern. Der Beitragsservice kann vielmehr je nach aktuellem Bedarf entscheiden, inwieweit er die pro Los abgeschlossenen Verträge verlängern wird. Die Vertragslaufzeit kann daher auch innerhalb eines Losblocks unterschiedlich sein. Nähere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen sind der Teilnahmebroschüre (Teil B.) den Vergabeunterlagen (dort insbesondere der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie der Anlage A3 "wesentliche Vertragseckpunkte") zu entnehmen.

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