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Schloss Neu-Augustusburg in Weißenfels - Sanierung Stützmauern 2. BA - Mauern 3.2 bis 7.1 - Leistungen nach § 51 HOAI Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke

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Description

zu senden. Eine fristgerechte Einreichung ist gegeben, wenn alle zwingend einzureichenden Unterlagen bis zur Bewerbungsfrist/ Angebotsfrist auf der eVergabeplattform eingegangen sind. Eingereichte Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht erstattet. Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, einschl. Versendung der zugehörigen Unterlagen der Verhandlungsphase erfolgt via eVergabe und ist für den 23.01.2024 vorgesehen. Als Abgabefrist der Angebotsunterlagen (Leistungs- und Kostenteil) ist der 23.02.2024 vorgesehen. Die eingeladenen Teilnehmer müssen in Eigenverantwortung einen Besichtigungstermin vor Ort wahrnehmen (Pflicht/ Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes). Die Verhandlungsgespräche mit bis zu 3 ausgewählten Bietern sind voraussichtlich für den 28.02.2024 in Weißenfels geplant. Bestandteile der verbindlichen Vergabe-/ Beschaffungsunterlagen der Teilnahmeantragsphase sind: 01 Bekanntmachung 02 ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext 03 Bewerbungsbogen 04 Entwurf Angebotsformblatt 05 Vertragsentwurf § 51 HOAI mit Anlagen 06 Übersichtslageplan Hinweise: Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen im Sinne § 56 (2) VgV wird durch die Vergabestelle für dieses Verfahren ausdrücklich ausgeschlossen, soweit mind. 3 Teilnahmeanträge vorliegen, die sämtliche veröffentlichte Teilnahmebedingungen/-voraussetzungen erfüllen. Geplante Anzahl der Bewerber, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen: 3. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Gewichtung der Kriterien gemäß Punkt 5.1.9: zusammen 100 % Gewichtung, davon anteilig gemäß der angegebenen Kriteriengewichtung und Wertungsschwellen. Erfüllen Bewerber alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 75 (6) VgV durch Los vorzunehmen. Die den Bewerbern/ Bietern im Verlauf des Verfahres erteilten Informationen in Form von Antworten des Auftraggebers auf Fragen des Bewerber/ Bieters sowie sonstige Hinweise, sind bei der Erstellung des Angebotes ebenso wie die Ausschreibungsunterlagen zugrunde zu legen. Soweit diese Antworten, Hinweise oder Sonstiges dieser Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen die später übersandten Antworten, Hinweise oder Verfahrensbriefe diesen Ausschreibungsunterlagen vor. Änderungsbedürftige Punkte des zur Verfügung gestellten Vertragsentwurfs sind als Bieterfrage bis zur Angebotsfrist zu formulieren. Das eingereichte Angebot muss auf den Bedingungen des Vertragsentwurfs basieren. Sollte dies nicht der Fall sein, muss das Angebot ausgeschlossen werden, da dies dann nicht den Vergabebedingungen entspricht. Eine Änderung des Vertrages nach Angebotsabgabe ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zeitplan im Verlauf des Verfahrens abzuändern, insbesondere die vorgesehenen Fristen zu verlängern, soweit es sich für einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf als notwendig erweist. Als alleinige Projektsprache während des gesamten Bauvorhabens gilt ausschließlich Deutsch (in Wort und Schrift). Datenschutzhinweis: Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nach Art.6 Abs.1b EU-DSGVO zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen und / oder zur Erfüllung des Vertrages (Projektaufgabe). Gemäß Art. 13 EU-DSGVO erheben wir zu diesem Zweck personengebundene Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind (z.B. Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Berufsstandsnachweis, Qualifikationsabschlüsse, Weiterbildungsnachweise, ). Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift, dass er zur Weitergabe der personenbezogenen Beschäftigtendaten berechtigt ist bzw. die betroffenen Personen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt haben. Jeder Teilnehmer willigt durch seine Unterschrift ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Vorhaben in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nur im Rahmen der Erfüllung der Projektaufgabe / des Vertrages. Eine Benutzung der Daten über den Rahmen des Projektes / Vertrages hinaus erfolgt nicht. Nach Entfallen des jeweiligen Verarbeitungs- bzw. Nutzungszweckes sowie der Abgeltung gegenseitiger Ansprüche gelten einschlägige Aufbewahrungs- und Haftungsfristen. Nach Ablauf dieser gesetzlichen Fristen erfolgt die Löschung bzw. Vernichtung der Daten. Sie können jederzeit gemäß Art. 21 der EU-DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten einlegen. Beschaffungsinformationen (allgemein) Zweck Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ) Auktionsbedingungen Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein Vertragsvergabesystem Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt oben genannte Kontaktstelle Überprüfung Fristen für die Überprüfung Informationen über die Überprüfungsfristen: Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dürfen keine der Unzulässigkeitskriterien nach § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB erfüllen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist. Überprüfungsstelle Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Registrierungsnummer: t:03455141536 Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2 Postleitzahl / Ort: 06112 Halle (Saale) NUTS-3-Code: DEE02 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de Telefon: +49 3454340 Organisation, die Überprüfungsinformationen bereitstellt Schlichtungsstelle Beschaffungsinformationen (speziell) Zweck Beschreibung der Beschaffung Beschreibung: Das Schloss wurde zwischen 1660 und 1694 erbaut und gilt als eine der bedeutendsten und größten frühbarocken Schlossanlagen Mitteldeutschlands. Konstruktiv handelt es sich um einen dreigeschossigen Mauerwerksbau mit einer bis zu sechs Meter tiefen Unterkellerung. Rings um das Schloss Neu-Augustusburg sind eine Vielzahl Stützmauern aus Natursteinmauerwerk vorhanden, welche sich weitestgehend in öffentlichem, z.T. aber auch privatem Eigentum befinden. In den Jahren 2020 bis 2023 wurden die Umfassungsmauern der Schlossterrasse im nördlichen Bereich saniert. Dies betraf unter anderem die Wandabschnitte 2.1 und 3.1. bis zur Treppenanlage in Richtung Große Burgstraße. Die Stadt Weißenfels beabsichtigt die Fortführung der Stützwandinstandsetzungen in einem 2. Bauabschnitt. Der 2. Bauabschnitt umfasst die bauliche Umsetzung der Sanierung/Instandsetzung folgender Stützmauern in Naturstein: Stützmauern 3.2 und 4.1 im Jahr 2025/ 2026, Stützmauern 5.1, 6.1 und 7.1 im Jahr 2026, Stützmauern 3.3 und 3.3a inkl. der Treppenanlage im Jahr 2027. Der Planungsumfang beläuft sich auf ca. 242 lfdm Stützmauern. Hinweis: Zeitgleich erfolgt in den Jahren 2024 bis 2029 die Sanierung des südlichen Westflügels und Südflügels des Schlosses zur Schaffung eines Behördenstandortes. Die Neugestaltung der Außenanlagen entlang des Südflügels, insbesondere der Schlossterrasse, ist ein Teilprojekt der Maßnahme. Die Realisierung beider Maßnahmen (Sanierung Schlossmauern sowie Sanierung der Außenanlagen) bedingt sich z.T. und muss partiell parallel erfolgen. Die Stützmauern sind weitestgehend vermessungstechnisch erfasst. Der Bereich im Südwesten des Schlossbergs wurde im Rahmen der Voruntersuchungen neu vermessen. Neben der Geometrie wurden zudem der Zustand und die Materialien der Mauern, inklusive des Unterbaus, erfasst und im Hinblick auf Schäden und Sanierungsbedarf dokumentiert. Mit einer Baugrundvoruntersuchung ist auch ein erstes Gründungsgutachten mit statischer Bewertung der Einzelabschnitte der Mauern inkl. Priorisierung der Erforderlichkeit der Sanierung erstellt. Die Baugrundvoruntersuchungen sind zu sichten und auszuwerten. Es ist zu prüfen, ob weitere Untersuchungen im Rahmen des Planungsprozesses erforderlich sind. Im Rahmen der Instandsetzung der vorgenannten Umfassungswände sollen die Mauern und Mauerkronen aufgenommen und neu gesetzt werden, Einwüchse durch Wildwuchs und bauliche Fehlstellen beseitigt, das Mauerwerk vollständig verfestigt und bei Erfordernis statisch-konstruktiv ertüchtigt werden. Die Mauern erhalten eine Abdeckung aus Naturstein. Bei Notwendigkeit sind weiterhin die Mauerabschnitte zu drainieren. Die Sanierung der Mauern erstreckt sich voraussichtlich über einen Zeitraum von ca. 4 Jahren in Abhängigkeit der Bereitstellung von Fördermitteln. Denkmalrechtliche Belange sind im Planungsprozess und bei der Bauausführung zu berücksichtigen. Vom zukünftigen Aufragnehmer wird erwartet, dass sowohl im Rahmen der Planung als auch in der Ausführungsvorbereitung und Baubegleitung ein sehr enges Planungs- und Kooperationsverhalten zu allen Planungsgewerken eingegangen und in hoher Qualität gepflegt wird. Der geschätzte Baukostenrahmen für die Baumaßnahme beläuft sich auf ca. 3.200.000,00 € (brutto). Dieser Budgetrahmen dient als Zielvorgabe für die Einhaltung des zur Verfügung stehenden Kostenrahmens, auf welchen die jeweiligen Planungsleistungen im beauftragten Leistungsbild auszurichten ist. Die Abgabe der abgeschlossenen Leistungsphase 3 und anteilig LPH 4 (genehmigungspflichtige Planung) für die beschriebenen Bauabschnitte ist für den 30. September 2024 avisiert. Die in diesem Dokument angegebene Laufzeit bezieht sich auf diesen Termin. Als Ziel der baulichen Fertigstellung ist Ende 2027 geplant. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Planungsleistungen im Leistungsbereich § 51 HOAI. Die Beauftragung der hier ausgeschriebenen Leistungen erfolgt stufenweise, hierzu wird auf "Angaben zu Optionen" der Bekanntmachung verwiesen. Im Falle einer Beauftragung muss das angebotene Projektteam sofort und vollumfänglich zur Verfügung stehen. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu sichern/ zu ermöglichen. Umfang der Auftragsvergabe Art des Auftrags Art der strategischen Beschaffung: Geschätzte Laufzeit Laufzeit in Monaten: 18 Verlängerung des Vertrags Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die angegebene Laufzeit in Monaten bezieht sich auf die 1. Stufe der Beauftragung (LPH 1 bis 4). Die angegebene Laufzeit in Monaten bezieht sich auf die Erstellung der abgeschlossenen Leistungsphase 3 und LPH 4 (genehmigungspflichtige Planung). Der Auftraggeber behält sich vor, optional die Leistungsphasen 5 und 6 nach § 51 HOAI zu beauftragen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beauftragung der Leistungen einzeln oder zeitlich gestaffelt vorzunehmen. Die Beauftragung der oben genannten sowie weiterer Leistungen (weitere Maßnahmen) besteht als Option ohne Anspruch darauf. Beschreibung: Die Vergabe erfolgt stufenweise für Planungsleistungen § 51 HOAI für die LPH 1 bis 6. Geplante 1. Phase der Beauftragung: 51 HOAI LPH 1 bis 4. Geplante 2. Phase der Beauftragung (Option): 51 HOAI LPH 5 und 6 (abschnittsweise). Die stufenweise Beauftragung weiterer Projektstufen erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung des Planungsergebnisses der Entwurfsplanung sowie in Abhängigkeit der Verfügbarkeit/ Bewilligung der erforderlichen Finanzmittel (Fördermittel). Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Planungsaufgabe und den Planungsumfang in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der erforderlichen Finanzmittel durch die Vergabestelle jederzeit räumlich, baulich oder zeitlich modifiziert (vergrößern/verkleinern) und um weitere Maßnahmen zu ergänzen. Der Auftraggeber behält sich vor, in Anwendung von § 132 (2), (3) GWB den nach diesem Verfahren beauftragten Bieter, ggf. weitere/ ergänzende Leistungen, die im Zusammenhang mit dem in diesem Dokument beschriebenen Vorhaben stehen, zu übertragen. Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht als Option ohne Anspruch darauf. Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja Verwendung von EU-Mitteln Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein Zusätzliche Informationen Zusätzliche Informationen: Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurde im Bekanntmachungstext auf die geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Betreffende Bezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Rückfragen während der Teilnahmeantragsphase sind ausschließlich über das eVergabeportal einzureichen. Redaktionsschluss für die Annahme von Rückfragen ist der 01.12.2023 - 11:00 Uhr. Eingehende Rückfragen und deren Beantwortung werden gesammelt und in anonymisierter Form über das eVergabeportal am 24.11.2023 und 04.12.2023 zur Verfügung gestellt. Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung und Transparenz, behält sich der Auftraggeber vor, Rückfragen welche nach Fristablauf der Rückfragenfrist (01.12.2023 - 11:00 Uhr) eingehen, nicht mehr zu beantworten. Schlusstermin für die Annahme/ den Eingang der Teilnahmeantragsunterlagen im eVergabeportal ist der 11.12.2023 - 11:00 Uhr. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich über das eVergabeportal als EIN elektronisches Textdokument (pdf) zu senden. Eine fristgerechte Einreichung ist gegeben, wenn alle zwingend einzureichenden Unterlagen bis zur Bewerbungsfrist/ Angebotsfrist auf der eVergabeplattform eingegangen sind. Eingereichte Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht erstattet. Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, einschl. Versendung der zugehörigen Unterlagen der Verhandlungsphase erfolgt via eVergabe und ist für den 23.01.2024 vorgesehen. Als Abgabefrist der Angebotsunterlagen (Leistungs- und Kostenteil) ist der 23.02.2024 vorgesehen. Die eingeladenen Teilnehmer müssen in Eigenverantwortung einen Besichtigungstermin vor Ort wahrnehmen (Pflicht/ Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes). Die Verhandlungsgespräche mit bis zu 3 ausgewählten Bietern sind voraussichtlich für den 28.02.2024 in Weißenfels geplant. Bestandteile der verbindlichen Vergabe-/ Beschaffungsunterlagen der Teilnahmeantragsphase sind: 01 Bekanntmachung 02 ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext 03 Bewerbungsbogen 04 Entwurf Angebotsformblatt 05 Vertragsentwurf § 51 HOAI mit Anlagen 06 Übersichtslageplan Hinweise: Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen im Sinne § 56 (2) VgV wird durch die Vergabestelle für dieses Verfahren ausdrücklich ausgeschlossen, soweit mind. 3 Teilnahmeanträge vorliegen, die sämtliche veröffentlichte Teilnahmebedingungen/-voraussetzungen erfüllen. Geplante Anzahl der Bewerber, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen: 3. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Gewichtung der Kriterien gemäß Punkt 5.1.9: zusammen 100 % Gewichtung, davon anteilig gemäß der angegebenen Kriteriengewichtung und Wertungsschwellen. Erfüllen Bewerber alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 75 (6) VgV durch Los vorzunehmen. Die den Bewerbern/ Bietern im Verlauf des Verfahres erteilten Informationen in Form von Antworten des Auftraggebers auf Fragen des Bewerber/ Bieters sowie sonstige Hinweise, sind bei der Erstellung des Angebotes ebenso wie die Ausschreibungsunterlagen zugrunde zu legen. Soweit diese Antworten, Hinweise oder Sonstiges dieser Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen die später übersandten Antworten, Hinweise oder Verfahrensbriefe diesen Ausschreibungsunterlagen vor. Änderungsbedürftige Punkte des zur Verfügung gestellten Vertragsentwurfs sind als Bieterfrage bis zur Angebotsfrist zu formulieren. Das eingereichte Angebot muss auf den Bedingungen des Vertragsentwurfs basieren. Sollte dies nicht der Fall sein, muss das Angebot ausgeschlossen werden, da dies dann nicht den Vergabebedingungen entspricht. Eine Änderung des Vertrages nach Angebotsabgabe ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zeitplan im Verlauf des Verfahrens abzuändern, insbesondere die vorgesehenen Fristen zu verlängern, soweit es sich für einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf als notwendig erweist. Als alleinige Projektsprache während des gesamten Bauvorhabens gilt ausschließlich Deutsch (in Wort und Schrift). Datenschutzhinweis: Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nach Art.6 Abs.1b EU-DSGVO zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen und / oder zur Erfüllung des Vertrages (Projektaufgabe). Gemäß Art. 13 EU-DSGVO erheben wir zu diesem Zweck personengebundene Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind (z.B. Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Berufsstandsnachweis, Qualifikationsabschlüsse, Weiterbildungsnachweise, ). Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift, dass er zur Weitergabe der personenbezogenen Beschäftigtendaten berechtigt ist bzw. die betroffenen Personen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt haben. Jeder Teilnehmer willigt durch seine Unterschrift ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Vorhaben in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nur im Rahmen der Erfüllung der Projektaufgabe / des Vertrages. Eine Benutzung der Daten über den Rahmen des Projektes / Vertrages hinaus erfolgt nicht. Nach Entfallen des jeweiligen Verarbeitungs- bzw. Nutzungszweckes sowie der Abgeltung gegenseitiger Ansprüche gelten einschlägige Aufbewahrungs- und Haftungsfristen. Nach Ablauf dieser gesetzlichen Fristen erfolgt die Löschung bzw. Vernichtung der Daten. Sie können jederzeit gemäß Art. 21 der EU-DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten einlegen. Ausschreibungsbedingungen Zuschlagskriterien Qualitätskriterium Name: ZK 1 - Darstellung der projektbezogenen Anwendung/ Verwertung der vorhandenen Erfahrungshintergründe aus dem Bereich: "Planung und Realisierung von Instandsetzungs-/ Sanierungsarbeiten an Stützwänden/ Mauern aus Naturstein zur Sicherung von Geländesprüngen in den vergangenen 10 Jahren (2013-2022)", Gewichtung: 25,00 Name: ZK 2 - Darstellung der internen Organisation/ des Planungsablaufs (Personalplanung für den ausgeschriebenen Leistungsbereich nach HOAI/ Terminplanung), Gewichtung: 25,00 Name: ZK 3 - Projektbezogene Qualitätssicherung (Planungsqualität/ Terminsicherung/ Kostensicherung/ Objektüberwachun

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