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Value

1 EUR

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Wittrock+Kraatz GmbH & Co. Vertiebs KG

Description

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die mittelbaren und unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von allgemeinen Infektionsschutzgütern zur Eindämmung von COVID-19 aus. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucke zu entnehmen. Die Artikel werden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die mittelbaren und unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von allgemeinen Infektionsschutzgütern zur Eindämmung von COVID-19 aus. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucke zu entnehmen. Die Artikel werden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit und Preisbindung von 12 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn. Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die mittelbaren und unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von allgemeinen Infektionsschutzgütern zur Eindämmung von COVID-19 aus. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucke zu entnehmen. Die Artikel werden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit und Preisbindung von 12 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn. Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die mittelbaren und unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von allgemeinen Infektionsschutzgütern zur Eindämmung von COVID-19 aus. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucke zu entnehmen. Die Artikel werden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit und Preisbindung von 12 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn. Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die mittelbaren und unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von allgemeinen Infektionsschutzgütern zur Eindämmung von COVID-19 aus. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucke zu entnehmen. Die Artikel werden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit und Preisbindung von 12 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn. Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die mittelbaren und unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von allgemeinen Infektionsschutzgütern zur Eindämmung von COVID-19 aus. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucke zu entnehmen. Die Artikel werden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit und Preisbindung von 12 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn. Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die mittelbaren und unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von allgemeinen Infektionsschutzgütern zur Eindämmung von COVID-19 aus. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucke zu entnehmen. Die Artikel werden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit und Preisbindung von 12 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn. Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die mittelbaren und unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von allgemeinen Infektionsschutzgütern zur Eindämmung von COVID-19 aus. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucke zu entnehmen. 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In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die mittelbaren und unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von allgemeinen Infektionsschutzgütern zur Eindämmung von COVID-19 aus. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucke zu entnehmen. Die Artikel werden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit und Preisbindung von 12 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn.

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